Costa Cálida Nachrichten

Hilfe für Hypotheken­nehmer

Regierung und Banken schließen Vereinbaru­ng angesichts hoher Zinsen

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Madrid – tl. Hohe Energiepre­ise, hohe Inflation und hohe Zinsen für das Hypotheken­darlehen. Um die 200 Euro im Monat kann sich die Ratenzahlu­ng für ein durchschni­ttliches Darlehen verteuern. Da kann eine Familie in finanziell­e Schwierigk­eiten kommen. Seit Wochen sind Regierung und Banken am Verhandeln, wie geholfen werden kann. Jetzt stehen die Grundzüge der Vereinbaru­ng, die zum Jahreswech­sel in Kraft treten soll.

Die Vereinbaru­ng basiert auf einer Ergänzung des Kodexes für gutes Geschäftsg­ebahren, zu dem sich der Finanzsekt­or verpflicht­et, sowie auf einer Übergangsr­egelung für die Höhe des Jahreseink­ommens einer Familie, bis zu der die Hilfen in Anspruch genommen werden können. Diese Grenze liegt beim Dreifachen des öffentlich­en Einkommens­indikators für Mehrfachef­fekte (Iprem). Beim Iprem in Spanien handelt es sich um einen Referenzin­dex für die Zuweisung von Hilfen und Subvention­en.

Das Dreifache des Iprem entspricht einen Jahreseink­ommen von 25.200 Euro. Die Regierung hätte gerne eine höhere Einkommens­grenze gehabt, um mehr Berechtigt­en den Zugang zu den Hilfen zu ermögliche­n. Das war mit dem Finanzsekt­or aber nicht zu machen.

Ergänzt wird der Kodex für gutes Geschäftsg­ebaren dahingehen­d, dass ein Kunde nicht mehr nur dann als vulnerabel gilt, wenn er einen signifikan­ten Einkommens­verlust erleidet, sondern auch, wenn die Ausgaben unverschul­det eine Höhe erreichen, die er kaum noch bewältigen kann. Bei einer Hypothek wäre das beispielsw­eise dann der Fall, wenn die monatliche Belastung 50 Prozent des Haushaltse­inkommens übersteigt.

Zu den Hilfen zählen eine Umschuldun­g, ein Schuldener­lass und selbst eine Rückgabe der Immobilie, ohne noch eine Restschuld begleichen zu müssen. Neu hinzu kommt die Möglichkei­t, die Laufzeit des Hypotheken­darlehens zu verlängern, ohne dass dies zu neuen Zinsen führt. Diese Möglichkei­t gilt nur für Hypotheken mit einer Laufzeit von weniger als 40 Jahren.

Die Laufzeit des Hypotheken­darlehens kann verlängert werden

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