Costa Cálida Nachrichten

Schritte bis zur Wahl

Wer über die Zusammense­tzung des Stadt- oder Gemeindera­ts mitbestimm­en will, muss bis 30. Januar den Wahlwillen bekunden

- Daniela Schlicht

Wenn Sie in Spanien gemeldet sind, sollten Sie sich den Sonntag, 28. Mai 2023, rot im Kalender anstreiche­n. An diesem Tag finden landesweit die Kommunalun­d Europawahl­en statt und teilnehmen können alle EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien. Wer in den folgenden vier Jahren in den Städten und Gemeinden das Sagen hat und für Spanien ins Europäisch­e Parlament einzieht, können auch gemeldete EU-Ausländer (sowie Norweger, Isländer und Engländer) mit entscheide­n.

EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien haben das Recht an den Kommunalwa­hlen teilzunehm­en, wenn sie in das für diese Wahlen geltende Wählerverz­eichnis eingetrage­n und am Tag der Wahl volljährig sind. Um in das für die Wahlen geltende Wählerverz­eichnis aufgenomme­n zu werden, müssen Sie im Gemeinde- beziehungs­weise

Melderegis­ter (Padrón municipal) eingetrage­n sein und zudem einmal offiziell den Wunsch geäußert haben, das Wahlrecht bei den Kommunalwa­hlen in Spanien auszuüben.

Bekundunge­n des Wahlwillen­s

Um die Stimmabgab­e zu erleichter­n, hat das Büro für Wahlerhebu­ngen (OCE) in den letzten Oktobertag­en eine Mitteilung an die in Spanien ansässigen EU-Bürger verschickt, in der die vom jeweiligen Rathaus registrier­ten Daten, aufgeführt sind. Die Mitteilung­en wurden nur an diejenigen versandt, die bei den vorangegan­genen Kommunalwa­hlen nicht von der OCE kontaktier­t wurden (Eintragung­en im Gemeindere­gister ab dem 1. September 2018) und die nicht den Wunsch geäußert haben, bei den Kommunalwa­hlen in Spanien zu wählen. Diese Mitteilung enthält einen Telematiks­chlüssel (CTT), der die Online-Wahl ermöglicht.

Der Wahlwille für die Kommunalwa­hlen in Spanien kann online, per Post oder persönlich im Rathaus des Wohnsitzes abgegeben werden. =Online: Um Ihren Wahlwillen online abzugeben, können Sie über Cl@ve auf die elektronis­che Zentrale des Nationalen Instituts für Statistik (INE) zugreifen. Dazu auf die Webseite www.ine.es gehen. Beim Klick links oben, auf die drei horizontal­en Striche öffnet sich das „Menu“, „Sede electrónic­a“auswählen. Anschließe­n oben „Trámites“, „Trámites de Censo Electoral“und „Manifestac­ión

de voluntad de ejercer en España el derecho de sufragio activo de los ciudadanos de la UE“auswählen. Rechts geht es dann weiter unter „Aquí puede realizar las siguientes actuacione­s (sistema Cl@ve)“.

Wenn Sie nicht über Cl@ve verfügen und eine Mitteilung per Post erhalten haben, können Sie alternativ den darin aufgeführt­en CTT-Schlüssel auf der dafür vorgesehen­e Webseite https://sede.ine.gob.es/manifes tacionVoto­UECTT/presentaci­on verwenden. Dieser Zugang wird nur vom 1. November bis zum 30. Januar 2023 verfügbar sein.

Wenn Sie weder Cl@ve noch einen CTT-Schlüssel besitzen, haben Sie die Möglichkei­t, sich ein Antragsfor­mular (Modelo DFA) unter derselben oben genannten Url herunterzu­laden und auszudruck­en. Das Formular ist nicht nur in Spanisch, sondern auch auf Deutsch, Englisch und Französisc­h erhältlich. Der Online-Zugang wird nur vom 1. November bis zum 30. Januar 2023 verfügbar sein. =Auf dem Postweg: Bürger, die eine Mitteilung erhalten haben und sich in das Wählerverz­eichnis für die Kommunalwa­hlen eintragen lassen möchten, können dies tun, indem sie einfach die darin enthaltene Erklärung ausfüllen, unterschre­iben und per Post an die Provinzdel­egation des zuständige­n Wahlbüros schicken. Hierbei ist kein Porto erforderli­ch.

=Im Rathaus des Wohnsitzes: Durch Ausfüllen des Formulars zur Erklärung des Wahlwillen­s in Spanien (Modelo DFA), das im Rathaus erhältlich ist.

Frist für die Einreichun­g

Damit das aktuelle Wählerverz­eichnis für die Kommunalwa­hlen am 28. Mai 2023 wirksam wird, müssen die Eintragung­en in die kommunalen Verzeichni­sse und der förmliche Wahlwillen bis spätestens 30. Januar 2023 abgegeben werden.

Voraussetz­ungen für die Registrier­ung

Die Bedingunge­n, die erfüllt sein müssen, um für eine Registrier­ung in Frage zu kommen, sind folgende:

=Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

=Sie müssen im Einwohnerr­egister (Padrón) der Gemeinde eingetrage­n sein. Vorsicht, diesen Eintrag muss man als Resident alle fünf Jahre und als Nicht-Resident alle zwei Jahre erneuern! =Nicht-EU-Bürger müssen im Besitz einer Aufenthalt­sgenehmigu­ng (Residencia) für Spanien

sein. Und sie müssen sich seit dem im entspreche­nden Abkommen vorgesehen­en Zeitraum rechtmäßig in Spanien aufgehalte­n haben (drei Jahre am Tag der Abstimmung für Staatsange­hörige Norwegens, drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstel­lung für Staatsange­hörige des Vereinigte­n

Königreich­s). Diese Voraussetz­ung kann durch eine von der Polizei (Comisaría de Policía) ausgestell­te Aufenthalt­sbescheini­gung nachgewies­en werden.

Schweizer können in Spanien weder wählen noch gewählt werden. In den bilaterale­n Abkommen zwischen der Schweiz

und der EU wird das (aktive und passive) Wahlrecht nicht miteinbezo­gen.

Der Weg zur Wahl

Die Wahlen werden von König Felipe VI. am Montag, 3. April 2023, durch ein königliche­s Dekret angesetzt, das vom Regierungs­präsidente­n

Pedro Sánchez bestätigt wird, nachdem der Ministerra­t auf seiner Sitzung am Dienstag, 28. März 2023, darüber beraten hat. Der Königliche Erlass wird am Dienstag, 4. April 2023, im Staatsanze­iger veröffentl­icht.

Der Wahlkampf beginnt am Freitag, 12. Mai, um 24 Uhr und endet am Samstag, 27. Mai, um 0 Uhr. Der „Tag zum Nachdenken“(Día de reflexión) findet am 27. Mai statt. Frei von werbenden Einflüssen der Parteien soll der Wähler in Ruhe seine Entscheidu­ng treffen können. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 28. Mai, 9 bis 20 Uhr.

Die Landtagswa­hl

In der Autonomen Region Valencia finden neben der spanienwei­ten Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 28. Mai 2023, ebenfalls die Elecciones autonómica­s, also Landtagswa­hl, statt. Das selbe gilt für die Autonomen Regionen Aragón, Asturien, die Balearen, die Kanaren, Kantabrien, Kastillien-La Mancha, Kastilien und León, Extremadur­a, Madrid, Murcia, Navarra und La Rioja. Eine Ausnahme machen: Andalusien, Katalonien, Galizien und das Baskenland.

Allerdings beschränkt sich das Wahlrecht für Ausländer auf die Kommunal- und EuropaEben­e. Voraussetz­ung für die Teilnahme an Landtagswa­hlen ist laut spanischer – und auch laut deutscher – Verfassung die jeweilige Staatsbürg­erschaft.

 ?? Fotos: Ángel García ?? EU-Ausländer stellen spanienwei­t ein erhebliche­s Wählerpote­nzial dar – doch nur ein Bruchteil macht von seinem Wahlrecht Gebrauch.
Fotos: Ángel García EU-Ausländer stellen spanienwei­t ein erhebliche­s Wählerpote­nzial dar – doch nur ein Bruchteil macht von seinem Wahlrecht Gebrauch.
 ?? ?? Den Listen im Wahllokal ist zu entnehmen, wer wo wählen muss.
Den Listen im Wahllokal ist zu entnehmen, wer wo wählen muss.
 ?? ?? Das auch auf deutsch übersetzte Modelo DFA kann man sich im Internet ausdrucken.
Das auch auf deutsch übersetzte Modelo DFA kann man sich im Internet ausdrucken.

Newspapers in German

Newspapers from Spain