Schritte bis zur Wahl
Wer über die Zusammensetzung des Stadt- oder Gemeinderats mitbestimmen will, muss bis 30. Januar den Wahlwillen bekunden
Wenn Sie in Spanien gemeldet sind, sollten Sie sich den Sonntag, 28. Mai 2023, rot im Kalender anstreichen. An diesem Tag finden landesweit die Kommunalund Europawahlen statt und teilnehmen können alle EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien. Wer in den folgenden vier Jahren in den Städten und Gemeinden das Sagen hat und für Spanien ins Europäische Parlament einzieht, können auch gemeldete EU-Ausländer (sowie Norweger, Isländer und Engländer) mit entscheiden.
EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien haben das Recht an den Kommunalwahlen teilzunehmen, wenn sie in das für diese Wahlen geltende Wählerverzeichnis eingetragen und am Tag der Wahl volljährig sind. Um in das für die Wahlen geltende Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Sie im Gemeinde- beziehungsweise
Melderegister (Padrón municipal) eingetragen sein und zudem einmal offiziell den Wunsch geäußert haben, das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Spanien auszuüben.
Bekundungen des Wahlwillens
Um die Stimmabgabe zu erleichtern, hat das Büro für Wahlerhebungen (OCE) in den letzten Oktobertagen eine Mitteilung an die in Spanien ansässigen EU-Bürger verschickt, in der die vom jeweiligen Rathaus registrierten Daten, aufgeführt sind. Die Mitteilungen wurden nur an diejenigen versandt, die bei den vorangegangenen Kommunalwahlen nicht von der OCE kontaktiert wurden (Eintragungen im Gemeinderegister ab dem 1. September 2018) und die nicht den Wunsch geäußert haben, bei den Kommunalwahlen in Spanien zu wählen. Diese Mitteilung enthält einen Telematikschlüssel (CTT), der die Online-Wahl ermöglicht.
Der Wahlwille für die Kommunalwahlen in Spanien kann online, per Post oder persönlich im Rathaus des Wohnsitzes abgegeben werden. =Online: Um Ihren Wahlwillen online abzugeben, können Sie über Cl@ve auf die elektronische Zentrale des Nationalen Instituts für Statistik (INE) zugreifen. Dazu auf die Webseite www.ine.es gehen. Beim Klick links oben, auf die drei horizontalen Striche öffnet sich das „Menu“, „Sede electrónica“auswählen. Anschließen oben „Trámites“, „Trámites de Censo Electoral“und „Manifestación
de voluntad de ejercer en España el derecho de sufragio activo de los ciudadanos de la UE“auswählen. Rechts geht es dann weiter unter „Aquí puede realizar las siguientes actuaciones (sistema Cl@ve)“.
Wenn Sie nicht über Cl@ve verfügen und eine Mitteilung per Post erhalten haben, können Sie alternativ den darin aufgeführten CTT-Schlüssel auf der dafür vorgesehene Webseite https://sede.ine.gob.es/manifes tacionVotoUECTT/presentacion verwenden. Dieser Zugang wird nur vom 1. November bis zum 30. Januar 2023 verfügbar sein.
Wenn Sie weder Cl@ve noch einen CTT-Schlüssel besitzen, haben Sie die Möglichkeit, sich ein Antragsformular (Modelo DFA) unter derselben oben genannten Url herunterzuladen und auszudrucken. Das Formular ist nicht nur in Spanisch, sondern auch auf Deutsch, Englisch und Französisch erhältlich. Der Online-Zugang wird nur vom 1. November bis zum 30. Januar 2023 verfügbar sein. =Auf dem Postweg: Bürger, die eine Mitteilung erhalten haben und sich in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen eintragen lassen möchten, können dies tun, indem sie einfach die darin enthaltene Erklärung ausfüllen, unterschreiben und per Post an die Provinzdelegation des zuständigen Wahlbüros schicken. Hierbei ist kein Porto erforderlich.
=Im Rathaus des Wohnsitzes: Durch Ausfüllen des Formulars zur Erklärung des Wahlwillens in Spanien (Modelo DFA), das im Rathaus erhältlich ist.
Frist für die Einreichung
Damit das aktuelle Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 28. Mai 2023 wirksam wird, müssen die Eintragungen in die kommunalen Verzeichnisse und der förmliche Wahlwillen bis spätestens 30. Januar 2023 abgegeben werden.
Voraussetzungen für die Registrierung
Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um für eine Registrierung in Frage zu kommen, sind folgende:
=Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
=Sie müssen im Einwohnerregister (Padrón) der Gemeinde eingetragen sein. Vorsicht, diesen Eintrag muss man als Resident alle fünf Jahre und als Nicht-Resident alle zwei Jahre erneuern! =Nicht-EU-Bürger müssen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) für Spanien
sein. Und sie müssen sich seit dem im entsprechenden Abkommen vorgesehenen Zeitraum rechtmäßig in Spanien aufgehalten haben (drei Jahre am Tag der Abstimmung für Staatsangehörige Norwegens, drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung für Staatsangehörige des Vereinigten
Königreichs). Diese Voraussetzung kann durch eine von der Polizei (Comisaría de Policía) ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen werden.
Schweizer können in Spanien weder wählen noch gewählt werden. In den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz
und der EU wird das (aktive und passive) Wahlrecht nicht miteinbezogen.
Der Weg zur Wahl
Die Wahlen werden von König Felipe VI. am Montag, 3. April 2023, durch ein königliches Dekret angesetzt, das vom Regierungspräsidenten
Pedro Sánchez bestätigt wird, nachdem der Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag, 28. März 2023, darüber beraten hat. Der Königliche Erlass wird am Dienstag, 4. April 2023, im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Der Wahlkampf beginnt am Freitag, 12. Mai, um 24 Uhr und endet am Samstag, 27. Mai, um 0 Uhr. Der „Tag zum Nachdenken“(Día de reflexión) findet am 27. Mai statt. Frei von werbenden Einflüssen der Parteien soll der Wähler in Ruhe seine Entscheidung treffen können. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 28. Mai, 9 bis 20 Uhr.
Die Landtagswahl
In der Autonomen Region Valencia finden neben der spanienweiten Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 28. Mai 2023, ebenfalls die Elecciones autonómicas, also Landtagswahl, statt. Das selbe gilt für die Autonomen Regionen Aragón, Asturien, die Balearen, die Kanaren, Kantabrien, Kastillien-La Mancha, Kastilien und León, Extremadura, Madrid, Murcia, Navarra und La Rioja. Eine Ausnahme machen: Andalusien, Katalonien, Galizien und das Baskenland.
Allerdings beschränkt sich das Wahlrecht für Ausländer auf die Kommunal- und EuropaEbene. Voraussetzung für die Teilnahme an Landtagswahlen ist laut spanischer – und auch laut deutscher – Verfassung die jeweilige Staatsbürgerschaft.