Bloß nichts ankreuzen oder unterschreiben
Wie man sich im Wahllokal verhält – Wahlzettel in Umschlag stecken und abgeben
Málaga – tl. Jeder Wähler muss für den Gang zur Wahl die Wahlbenachrichtigung, auf der das zugewiesene Wahllokal angegeben ist, dabeihaben und sich ausweisen können. Dazu dienen Reisepass, Personalausweis, spanischer Führerschein mit Foto oder die „alte“Tarjeta de Residencia, so man sie immer noch besitzt. Wichtig: Es dürfen nur Originale, keine Kopien der Dokumente vorgelegt werden.
Der Wähler begibt sich im Wahllokal zunächst in die Wahlkabine. Dort liegt ein Stapel von Umschlägen für die Kommunalwahl bereit (elecciones municipales). Neben den Umschlägen liegen die entsprechenden Wahlzettel der einzelnen Parteien und Gruppierungen. Man nimmt sich den Wahlzettel seiner Partei und steckt ihn in den
Kommunalwahl-Umschlag. Es wird also nichts angekreuzt oder angestrichen. Immer darauf achten, dass man auch wirklich nur die Zettel für die „elecciones municipales“nimmt. Denn wer etwa im
Land Valencia wählt, wo am gleichen Tag die Landtagswahl stattfindet, hat auch die entsprechenden Wahlzettel und Umschläge für diese Wahl vor sich liegen, die er allerdings nicht benutzen darf. Wer nicht unbedingt Wert auf Geheimhaltung seiner Wahlentscheidung legt und vor der Wahlkabine nicht warten will, kann sich auch auf Tischen daneben bedienen. Auf ihnen liegen ebenfalls die Umschläge und Wahlzettel bereit.
Mit dem Umschlag wendet man sich nun an den Wahlvorstand. Dort folgt die Prüfung der Identität und der Wahlberechtigung. Die Wähler übergeben den Umschlag dann an den Vorsitzenden des Wahllokals. Dieser spricht laut den Namen des Wählers aus, sagt dann „vota!“(wählt!) und steckt den Umschlag in die entsprechende Urne. Die Stimme ist ungültig, wenn der Umschlag mehr als einen Wahlzettel enthält. Oder wenn auf dem Wahlzettel etwa Namen handschriftlich ergänzt oder gestrichen wurden.