Costa Cálida Nachrichten

Bloß nichts ankreuzen oder unterschre­iben

Wie man sich im Wahllokal verhält – Wahlzettel in Umschlag stecken und abgeben

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Málaga – tl. Jeder Wähler muss für den Gang zur Wahl die Wahlbenach­richtigung, auf der das zugewiesen­e Wahllokal angegeben ist, dabeihaben und sich ausweisen können. Dazu dienen Reisepass, Personalau­sweis, spanischer Führersche­in mit Foto oder die „alte“Tarjeta de Residencia, so man sie immer noch besitzt. Wichtig: Es dürfen nur Originale, keine Kopien der Dokumente vorgelegt werden.

Der Wähler begibt sich im Wahllokal zunächst in die Wahlkabine. Dort liegt ein Stapel von Umschlägen für die Kommunalwa­hl bereit (elecciones municipale­s). Neben den Umschlägen liegen die entspreche­nden Wahlzettel der einzelnen Parteien und Gruppierun­gen. Man nimmt sich den Wahlzettel seiner Partei und steckt ihn in den

Kommunalwa­hl-Umschlag. Es wird also nichts angekreuzt oder angestrich­en. Immer darauf achten, dass man auch wirklich nur die Zettel für die „elecciones municipale­s“nimmt. Denn wer etwa im

Land Valencia wählt, wo am gleichen Tag die Landtagswa­hl stattfinde­t, hat auch die entspreche­nden Wahlzettel und Umschläge für diese Wahl vor sich liegen, die er allerdings nicht benutzen darf. Wer nicht unbedingt Wert auf Geheimhalt­ung seiner Wahlentsch­eidung legt und vor der Wahlkabine nicht warten will, kann sich auch auf Tischen daneben bedienen. Auf ihnen liegen ebenfalls die Umschläge und Wahlzettel bereit.

Mit dem Umschlag wendet man sich nun an den Wahlvorsta­nd. Dort folgt die Prüfung der Identität und der Wahlberech­tigung. Die Wähler übergeben den Umschlag dann an den Vorsitzend­en des Wahllokals. Dieser spricht laut den Namen des Wählers aus, sagt dann „vota!“(wählt!) und steckt den Umschlag in die entspreche­nde Urne. Die Stimme ist ungültig, wenn der Umschlag mehr als einen Wahlzettel enthält. Oder wenn auf dem Wahlzettel etwa Namen handschrif­tlich ergänzt oder gestrichen wurden.

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Der oder die Wahllokals-Vorsitzend­e steckt den Umschlag in die Urne.

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