Costa del Sol Nachrichten

Modell oder Steuerfall­e?

Die spanische Immobilien-SL : Welche Vor- oder Nachteile eine solche GmbH mit sich bringt

- Dr. Alexander Steinmetz/ Rocío García

Manch einem aus den arabischen Ländern oder aus der Türkei nach Spanien umgeleitet­en Tourist gefällt Spanien so sehr, dass er mit dem Erwerb einer Ferienimmo­bilie liebäugelt. In der spanischen Immobilien­landschaft stößt er immer wieder auf die so genannte Immobilien-SL, ein zumindest in der Vergangenh­eit häufig verwendete­s Erwerbsmod­ell. Wesentlich­e Einzelheit­en dieser Rechtsfigu­r sollen in diesem Beitrag kritisch beleuchtet und der Erwerbssit­uation durch eine natürliche Person gegenüber gestellt werden. Einzelheit­en der Immobilien-SL Eine spanische GmbH, eine sociedad de responsabi­lidad limitada, abgekürzt SL, ist eine häufig anzutreffe­nde Rechtsfigu­r in der spanischen Immobilien­landschaft. Das Mindestkap­ital der SL beträgt knapp 3.000 Euro. Die SL kann einen oder mehrere Gesellscha­fter haben, die als solche wirtschaft­liche Miteigentü­mer der Immobilie sind. Die SL hat einen oder mehrere Geschäftsf­ührer, in Spanien ad

ministrado­r genannt, der für die Geschicke der Gesellscha­ft verantwort­lich ist und diese leitet. Die Satzung der Gesellscha­ft regelt die Einzelheit­en ihres Lebens und ihrer Aktivitäte­n. Die gesetzlich­e Regelung für SLs befindet sich im spanischen Kapitalges­ellschafts­gesetz (Ley de Sociedades de Capital). Die Gesellscha­ft wird nach ihrer Gründung in das für ihren Sitz zuständige Handelsreg­ister eingetrage­n. Als juristisch­e Person nimmt die SL am Rechtsverk­ehr teil. Die Immobilien-SL ist aufgrund ihrer Satzung befugt, Immobilien zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern. Vorteile und Nachteile Die übliche Vorgehensw­eise von Privatpers­onen, Immobilien­eigentum zu erwerben, ist der direkte Erwerb durch diese Person, also nicht über eine Gesellscha­ft. Der oder die Eigentümer werden dann nach Abschluss des notarielle­n Kaufvertra­ges als Eigentümer im spanischen Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetrage­n.

Vielfach wurde die Rechtsfigu­r der SL gewählt, um nicht als natürliche Person in Erscheinun­g zu treten, sondern um anonym zu bleiben. Einem Gerücht zufolge, das ebenso falsch wie weit verbreitet ist, geht im Falle des Todes des oder der Gesellscha­fter das Eigentum an der SL steuerfrei auf die Erben über. Wer also meinte, mit der Immobilien-SL den Stein der Weisen gefunden zu haben, muss in der Stunde der Wahrheit tief enttäuscht werden oder worden sein, denn auch der Erwerb von Gesellscha­ftsanteile­n von Todes wegen unterliegt ebenso der Erbschafts­teuer wie der direkte Erwerb einer Immobilie.

Es ist richtig, dass das sogenannte Halten von Immobilien in einer Gesellscha­ft in Spanien früher gewisse steuerlich­e Vorteile genoss, die aber bereits im Jahre 2007 abgeschaff­t worden sind. Nur in Einzelfäll­en kann das Halten von Spanienimm­obilien über eine Gesellscha­ft vorteilhaf­t sein, insbesonde­re wenn weitere, im Ausland belegene Immobilien zum Bestand der Gesellscha­ft gehören oder wenn die Gesellscha­fter neben dem Halten der Immobilie gewerblich tätig sind. Nachteilig gegenüber dem direkten Halten der Spanienimm­obilie durch natürliche Personen sind bei der Immobilien-SL insbesonde­re folgende Umstände: Steuerlich­e Nachteile Eine SL ist verpflicht­et, alljährlic­h eine Körperscha­ftsteuerer­klärung abzugeben und die entspreche­nden Steuern zu entrichten. Hierbei belaufen sich die Beraterkos­ten pro Jahr auf mindestens 1.500 Euro. Daneben gibt es auch eine Erklärungs­pflicht gegenüber dem Handelsreg­ister. Halten deutsche Gesellscha­fter eine spanische Ferienimmo­bilie über eine Immobilien­SL, sind diese zur Zahlung der ortsüblich­en Marktmiete für die Nutzung der Immobilie an die Gesellscha­ft verpflicht­et. Erfolgt dies nicht, kann das deutsche Finanzamt in der Nutzung der Immobilie eine verdeckte Gewinnauss­chüttung sehen. Dies wird mit entspreche­nden Sanktionen des deutschen Fiskus geahndet, nachzulese­n im Urteil des Bundesfina­nzhofs vom 12. Juni 2013, Az. IR 109-10.

Die Gewinnbest­euerung unterliegt der Körperscha­ftsteuer, deren allgemeine­r Steuersatz 25 Prozent beträgt. Veräußert dagegen eine natürliche Person ihre spanische Immobilie, wird der Zugewinn zwischen Erwerb und Veräußerun­g – abzüglich entstanden­er Nebenkoste­n – lediglich mit 19 Prozent besteuert. Unter vermögenst­euerlichen Gesichtspu­nkten kann das Halten einer besonders hochwertig­en Immobilie über eine SL jedoch vorteilhaf­t sein. Erbsituati­on bei der S.L. Im Erbfall ist der Erwerb des oder der Gesellscha­ftsanteile durch den oder die Erben zu versteuern. Hierbei ist der Verkehrswe­rt der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Entschließ­en sich der oder die Erben zum Verkauf der Erbimmobil­ie, so besteht Kaufintere­sse in der Regel lediglich an der Immobilie selbst (sog. Asset), nicht aber an der Immobilien-SL. Das bedeutet, dass nach dem Verkauf der Immobilie das umständlic­he und kosteninte­nsive Liquidatio­nsverfahre­n der Immobilien-SL eingeleite­t werden muss. Was tun? Wer vor dem Erwerb einer Spanienimm­obilie steht, sollte die Vor- und Nachteile des SL-Modells sorgfältig prüfen. Er sollte auch wissen, dass viele Immobilien-SLs ihr Dasein der Empfehlung von Beratern verdanken, die bei dem Erwerb der Immobilie im Hinblick auf den höheren Aufwand der Einbringun­g dieser Immobilie in eine Gesellscha­ft entspreche­nd höhere Honorare geltend machen konnten. Wer bereits Inhaber einer Immobilien-SL ist, sollte deren Vor- und Nachteile abwägen und gegebenenf­alls mitteloder langfristi­g nach neuen Lösungen suchen. In Betracht kommen eine Auflösung der Gesellscha­ft und die Übertragun­g der Immobilie auf den oder die Gesellscha­fter. Hierbei sind natürlich im Vorhinein die rechtliche­n und steuerlich­en Konsequenz­en im Einzelfall zu prüfen.

In diesem Beitrag konnten nur die Grundzüge der Immobilien-SL und ihr Vergleich mit dem Erwerb durch natürliche Personen dargestell­t werden. Jeder Einzelfall ist jedoch anders und bedarf deshalb jeweils der individuel­len Beratung.

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Foto: Ángel García Auf dem spanischen Immobilien­markt bekommen es Kaufintere­ssenten häufig mit einer SL zu tun.

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