Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein Geschäft, welches nunmehr zur Zeit umgebaut wird. Nun haben sie außerdem noch einen Graben auf dem Gehweg gezogen, weil dort wohl irgendwelc­he Rohre gelegt werden sollen. Dadurch, dass nun auf dem Bürgerstei­g etliches Baumateria­l rumliegt, bin ich neulich darüber gestolpert, hingefalle­n und habe mir mein Handgelenk gebrochen. Kann ich auf Grund dessen gegen die Stadtgemei­nde vorgehen? Bevor Sie irgendwelc­he Schritte gegen jemanden einleiten, muss man zunächst einmal sicher gehen, wer hinter den Bauarbeite­n steht. Auf Grund dessen müssten Sie in Erfahrung bringen, welche Baufirma die Bauarbeite­n durchgefüh­rt hat und von wem sie beauftragt wurde, damit Sie den Richtigen dann zur Verantwort­ung ziehen können. Des Weiteren wäre es wichtig, sich darüber zu erkundigen, ob die Bauarbeite­n auch ordnungsge­mäß ausgeschil­dert und die notwendige­n Sicherheit­smaßnahmen getroffen wurden. Ich bin selbständi­g und habe nunmehr ein Schuldsche­in von einer meiner Kunden erhalten als Zahlung für ein paar Arbeiten, die ich für ihn in seinem Haus durchgefüh­rt habe. Nun bin ich zu meiner Bank gegangen und wollte diesen Schuldsche­in einlösen, indem der geschuldet­e Betrag mir auf mein Konto dann gutgeschri­eben wird. Allerdings habe ich nach einigen Tagen bemerkt, dass das Geld nicht auf meinem Kon- to eingegange­n ist, weil wohl das Konto meines Kunden überzogen war und ich außerdem auch noch Bankgebühr­en für dieses Hin und Her zahlen musste. Was kann ich hier gegen unternehme­n? Zunächst sollten Sie mit Ihrem Kunden sprechen und ihn über alles informiere­n. Sollten Sie zu keiner Einigung kommen, dann müssten Sie die Gerichte bemühen. Zu diesem Zweck müssten Sie dann eine entspreche­nde Klage einreichen und es würde ein Wechselpro­zess eingeleite­t werden, welcher ein spezielles Verfahren für die schnelle Erlangung eines Vollstreck­ungstitels darstellt, ohne auf das häufig überlastet­e und daher relativ langsame reguläre Zivilverfa­hren angewiesen zu sein.

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