Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein Geschäft, welches nunmehr zur Zeit umgebaut wird. Nun haben sie außerdem noch einen Graben auf dem Gehweg gezogen, weil dort wohl irgendwelche Rohre gelegt werden sollen. Dadurch, dass nun auf dem Bürgersteig etliches Baumaterial rumliegt, bin ich neulich darüber gestolpert, hingefallen und habe mir mein Handgelenk gebrochen. Kann ich auf Grund dessen gegen die Stadtgemeinde vorgehen? Bevor Sie irgendwelche Schritte gegen jemanden einleiten, muss man zunächst einmal sicher gehen, wer hinter den Bauarbeiten steht. Auf Grund dessen müssten Sie in Erfahrung bringen, welche Baufirma die Bauarbeiten durchgeführt hat und von wem sie beauftragt wurde, damit Sie den Richtigen dann zur Verantwortung ziehen können. Des Weiteren wäre es wichtig, sich darüber zu erkundigen, ob die Bauarbeiten auch ordnungsgemäß ausgeschildert und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Ich bin selbständig und habe nunmehr ein Schuldschein von einer meiner Kunden erhalten als Zahlung für ein paar Arbeiten, die ich für ihn in seinem Haus durchgeführt habe. Nun bin ich zu meiner Bank gegangen und wollte diesen Schuldschein einlösen, indem der geschuldete Betrag mir auf mein Konto dann gutgeschrieben wird. Allerdings habe ich nach einigen Tagen bemerkt, dass das Geld nicht auf meinem Kon- to eingegangen ist, weil wohl das Konto meines Kunden überzogen war und ich außerdem auch noch Bankgebühren für dieses Hin und Her zahlen musste. Was kann ich hier gegen unternehmen? Zunächst sollten Sie mit Ihrem Kunden sprechen und ihn über alles informieren. Sollten Sie zu keiner Einigung kommen, dann müssten Sie die Gerichte bemühen. Zu diesem Zweck müssten Sie dann eine entsprechende Klage einreichen und es würde ein Wechselprozess eingeleitet werden, welcher ein spezielles Verfahren für die schnelle Erlangung eines Vollstreckungstitels darstellt, ohne auf das häufig überlastete und daher relativ langsame reguläre Zivilverfahren angewiesen zu sein.