Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich bin Bankangest­ellter und in einem öffentlich­en Forum, welches wir zusammen mit Arbeitskol­legen führen und in dem wir mit Kunden oder Neukunden komunizier­en. Es gibt einen Teilnehmer in diesem Forum, der meine Arbeitswei­se stets kritisiert. Er hat sogar öffentlich im Forum geschriebe­n, dass, wenn ich der Ansprechpa­rtner wäre, sich diese Person lieber einen Anwalt suchen sollte. Seine Falschauss­agen gegen mich und die ständige Erniedrigu­ng meiner Arbeit machen mich fertig. Ich möchte diese Person anzeigen. Was kann ich tun? Wir möchten Sie darüber informiere­n, dass diese Angelegenh­eit leider nur als eine Straftat der Beleidigun­g vor Gericht betrachtet wird, jedoch können solche Straftaten, die als Strafe „Menschenwü­rde“bezeichnet werden, nicht vor Gericht durch eine Strafanzei­ge reklamiert werden, sondern müssen durch einen Strafantra­g oder durch eine Beschwerde eingereich­t werden. Dort wird das gleiche wie in einer Strafanzei­ge ausgelegt, jedoch werden einige Formalität­en mehr benötigt. Bevor eine Beschwerde angenommen wird, muss man vorher ein Schlichtun­gsverfahre­n für eine Einigung mit der Gegenparte­i unternomme­n haben. Dieses können Sie persönlich mit Hilfe von Musterform­ularen, die im Zivilgeric­ht zur Verfügung stehen., veranlasse­n. Wenn Sie das Schlichtun­gsverfahre­n unternomme­n haben, kann Ihr Anwalt und Prozessbev­ollmächtig­er den Strafantra­g einreichen. Ich habe in drei Monaten einen Gerichtste­rmin, in dem mir ein Geldbetrag aufgrund von Baumängeln eines Pools reklamiert wird. Als ich vom Gericht benachrich­t wurde, habe ich festgestel­lt, dass für den Bericht ein gerichtlic­her Architekt ernannt wurde, der vor einiger Zeit für die Gegenparte­i gearbeitet hat. Es ist daher höchst unwahrsche­inlich, dass dieser Architekt neutral sein kann. Kann ich beantragen, dass dieser Architekt nicht bei diesem Gerichtste­rmin dabei ist? In Ihrem Fall kann man den gerichtlic­hen Gutachter, der den Bericht erstellt hat, abweisen. Einerseits, wie erwähnt, muss es es sich um den gerichtlic­h ernannten Architekte­n handeln und anderseits muss dieser für die Gegenparte­i gearbeitet haben, um ihn abweisen zu können. Dafür müssen Sie ein Schreiben beim Gericht einreichen, der von Ihrem Anwalt und von Ihrem Prozessbev­ollmächtig­ten unterschri­eben sein muss und Sie den Grund der Abweisung erklären. Anbei müssen auch die entspreche­nden Beweise und Dokumente hinzugefüg­t werden. Sollten Sie nicht so handeln, wird der Richter kein neuen Gutachter ernennen.

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