Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich bin Bankangestellter und in einem öffentlichen Forum, welches wir zusammen mit Arbeitskollegen führen und in dem wir mit Kunden oder Neukunden komunizieren. Es gibt einen Teilnehmer in diesem Forum, der meine Arbeitsweise stets kritisiert. Er hat sogar öffentlich im Forum geschrieben, dass, wenn ich der Ansprechpartner wäre, sich diese Person lieber einen Anwalt suchen sollte. Seine Falschaussagen gegen mich und die ständige Erniedrigung meiner Arbeit machen mich fertig. Ich möchte diese Person anzeigen. Was kann ich tun? Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese Angelegenheit leider nur als eine Straftat der Beleidigung vor Gericht betrachtet wird, jedoch können solche Straftaten, die als Strafe „Menschenwürde“bezeichnet werden, nicht vor Gericht durch eine Strafanzeige reklamiert werden, sondern müssen durch einen Strafantrag oder durch eine Beschwerde eingereicht werden. Dort wird das gleiche wie in einer Strafanzeige ausgelegt, jedoch werden einige Formalitäten mehr benötigt. Bevor eine Beschwerde angenommen wird, muss man vorher ein Schlichtungsverfahren für eine Einigung mit der Gegenpartei unternommen haben. Dieses können Sie persönlich mit Hilfe von Musterformularen, die im Zivilgericht zur Verfügung stehen., veranlassen. Wenn Sie das Schlichtungsverfahren unternommen haben, kann Ihr Anwalt und Prozessbevollmächtiger den Strafantrag einreichen. Ich habe in drei Monaten einen Gerichtstermin, in dem mir ein Geldbetrag aufgrund von Baumängeln eines Pools reklamiert wird. Als ich vom Gericht benachricht wurde, habe ich festgestellt, dass für den Bericht ein gerichtlicher Architekt ernannt wurde, der vor einiger Zeit für die Gegenpartei gearbeitet hat. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass dieser Architekt neutral sein kann. Kann ich beantragen, dass dieser Architekt nicht bei diesem Gerichtstermin dabei ist? In Ihrem Fall kann man den gerichtlichen Gutachter, der den Bericht erstellt hat, abweisen. Einerseits, wie erwähnt, muss es es sich um den gerichtlich ernannten Architekten handeln und anderseits muss dieser für die Gegenpartei gearbeitet haben, um ihn abweisen zu können. Dafür müssen Sie ein Schreiben beim Gericht einreichen, der von Ihrem Anwalt und von Ihrem Prozessbevollmächtigten unterschrieben sein muss und Sie den Grund der Abweisung erklären. Anbei müssen auch die entsprechenden Beweise und Dokumente hinzugefügt werden. Sollten Sie nicht so handeln, wird der Richter kein neuen Gutachter ernennen.