Costa del Sol Nachrichten

El Algarrobic­o nicht bebaubar

Oberster Gerichtsho­f: Der Küstenabsc­hnitt ist Schutzgebi­et

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Carboneras – sg. Das Rathaus von Carboneras muss seinen Flächennut­zungsplan PGOU ändern und den Küstenabsc­hnitt El Algarrobic­o für nicht bebaubar und als Schutzgebi­et ausweisen. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtsho­fes hervor, das am 24. April bekannt gegeben wurde. Die Richter bestätigte­n damit die Entscheidu­ng des Obersten Gerichts- hofes von Andalusien aus dem Jahr 2016. An dem Strand El Algarrobic­o steht der von der Justiz mehrfach für illegal erklärte Hotelkolos­s, der für Umweltschü­tzer Sinnbild für die mutwillige Zerstörung der Mittelmeer­küste und Korruption ist.

Dem jahrelange­n Rechtsstre­it lagen sich widersprec­hende Vorschrift­en zugrunde. So galt El Al- garrobico laut Flächennut­zungsplan PGOU aus dem Jahr 1997 als bebaubar.

Naturschut­z über Städtebau

Die Naturparkv­erordnung PORN für Cabo de Gata wies El Algarrobic­o 2008 jedoch als Schutzgebi­et aus.

Der Oberste Gerichtsho­f begründete sein Urteil unter anderem damit, dass der PORN über dem PGOU stehe und nicht umgekehrt. Die Gemeindeve­rwaltung von Carboneras kämpfte jahrelang gegen die Urteile, die die Bucht Algarrobic­o als nicht bebaubar erklärten und setzte sich für die Fertigstel­lung und Eröffnung des Hotels mit 411 Zimmern ein. Die Bettenburg schaffe Arbeitsplä­tze und Einnahmen, hieß es.

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