El Algarrobico nicht bebaubar
Oberster Gerichtshof: Der Küstenabschnitt ist Schutzgebiet
Carboneras – sg. Das Rathaus von Carboneras muss seinen Flächennutzungsplan PGOU ändern und den Küstenabschnitt El Algarrobico für nicht bebaubar und als Schutzgebiet ausweisen. Das geht aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes hervor, das am 24. April bekannt gegeben wurde. Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des Obersten Gerichts- hofes von Andalusien aus dem Jahr 2016. An dem Strand El Algarrobico steht der von der Justiz mehrfach für illegal erklärte Hotelkoloss, der für Umweltschützer Sinnbild für die mutwillige Zerstörung der Mittelmeerküste und Korruption ist.
Dem jahrelangen Rechtsstreit lagen sich widersprechende Vorschriften zugrunde. So galt El Al- garrobico laut Flächennutzungsplan PGOU aus dem Jahr 1997 als bebaubar.
Naturschutz über Städtebau
Die Naturparkverordnung PORN für Cabo de Gata wies El Algarrobico 2008 jedoch als Schutzgebiet aus.
Der Oberste Gerichtshof begründete sein Urteil unter anderem damit, dass der PORN über dem PGOU stehe und nicht umgekehrt. Die Gemeindeverwaltung von Carboneras kämpfte jahrelang gegen die Urteile, die die Bucht Algarrobico als nicht bebaubar erklärten und setzte sich für die Fertigstellung und Eröffnung des Hotels mit 411 Zimmern ein. Die Bettenburg schaffe Arbeitsplätze und Einnahmen, hieß es.