Costa del Sol Nachrichten

Vergewalti­gung oder Missbrauch

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Fünf Männer vergehen sich an einem 18-jährigen Mädchen. Die Richter erkennen zwar einen Verstoß gegen die sexuelle Selbstbest­immung, aber keine Vergewalti­gung beziehungs­weise sexuelle Aggression. Der Grund liegt im spanischen Strafrecht. Demnach hängt eine Vergewalti­gung – violación – mit Gewalt oder Bedrohung zusammen, sexueller Missbrauch oder Nötigung vollzieht sich ohne Gewalt, aber gegen den Willen des Opfers. Erschweren­d kann – wie im Manada-Fall bis zu elfmal – die Penetratio­n hinzukomme­n. Daher die für den Straftatbe­stand des Missbrauch­s gemäß Artikel 181.3 des Código Penal hohe Strafe von neun Jahren.

Für weite Teile der Öffentlich­keit ist der Fall klar, nämlich Vergewalti­gung. Den Richtern wird angelastet, dass sie die Situation des Opfers gar nicht berücksich­tigen, etwa das bei Gruppenver­gewaltigun­g häufig ausge- prägte Ohnmachtsg­efühl. Eigentlich verständli­ch, dass die Frau so eine gewaltige physische Überlegenh­eit über sich ergehen ließ.

Andere EU-Länder schützen Opfer besser. In Deutschlan­d etwa spricht der Artikel 177 des Strafgeset­zbuchs, der im Zuge der „Nein ist Nein“-Debatte und der Silvester-Übergriffe von 2015/16 verschärft wurde, von sexueller Aggression, falls das Opfer gegen oder ohne Willen zum Sex gezwungen wird. (sk)

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Foto: Jesús Diges, dpa Protestdem­o nach der Gruppenver­gewaltigun­g im Juli 2016 in Pamplona.

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