Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Mein Sohn und meine Schwiegertochter hatten in der letzten Zeit viele Probleme und haben sich vor zwei Monaten entschieden, sich zu trennen. Sie haben drei Kinder (meine Enkelkinder) und bis jetzt, bis zur Trennung, lebten wir alle zusammen im gleichen Haus, welches mein Eigentum ist. Ich nehme an, dass sie aufgrund dieser Tatsache beschloss, mit den Kindern in das Haus ihrer Eltern nach Fuengirola zu ziehen, da dieses nur im Urlaub genutzt wird. Meine Schwiegertochter hat bereits die Scheidung eingereicht und ich fürchte, sie wird alles Mögliche versuchen, damit ich meine Enkelkinder nicht sehen kann, weil wir keine gute Beziehung hatten. Wir hatten uns nur zuliebe meines Sohnes und dessen Kindern, die ich seit ihrer Abreise nicht mehr gesehen habe, ertragen. Es gibt kein spezielles Gesetz, das die Rechte der Großeltern gegenüber den Enkelkindern regelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt jedoch fest, dass in Fällen der Trennung, wenn einer der Eltern verhindert, dass die Enkel die Großeltern kontaktieren, sie ein Besuchsrecht beantragen können. Deshalb, wenn Ihre Schwiegertochter Ihnen nicht erlaubt, die Kinder freiwillig zu sehen, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als vor Gericht zu gehen.
Wir leben in einer kleinen Gemeinschaft von 25 Wohnungen. Wir haben zusammen mit zwei anderen benachbarten Wohnungen das Gebrauchsrecht der Dachterrasse des Blocks. Neulich hat einer der Nachbarn seine Wohnung vermietet. Die Mieter benutzen die Terrasse nie, aber wir wissen, dass sie manchen Freunden die Zugangsschlüssel gegeben haben mit dem Zusatz, dass sie sie gebrauchen können, wann immer sie wollen. Wir wiedersetzen uns nicht, dass die Mieter die Terrasse benutzen können, aber aus Sicherheitsgründen wollen wir nicht, dass fremde Personen Zugang zur Terrasse haben. Was können wir machen?
Es ist nötig zu prüfen, ob sich die Statuten der Gemeinschaft auf die Nutzung der Terrasse beziehen. Für den Fall, dass es nicht geregelt ist, wäre es ratsam, eine Entscheidung in einer Eigentümerversammlung zu treffen, denn obwohl es wahr ist, dass der Eigentümer (oder Mieter) das Recht hat, über die Terrasse zu verfügen, dürfen wir nicht vergessen, dass die Terrasse mit anderen Besitzern geteilt wird . Die Schlüssel anderen Leuten zu geben, könnte das Nutzungsrecht übersteigen.