Brexit-Abkommen & Spaniens dubioser Gibraltar-Anspruch
Zum Thema: „Der Felsen ist umschifft“auf der Spanien-Seite 26 der CSN-Ausgabe 1156 vom 29. November
Die im CSN-Artikel erwähnte „Beunruhigung“von Gibraltars Bevölkerung wegen des Brexit-Abkommens wird durch die Tatsache ausgeräumt, dass besagte Vereinbarung den jahrhundertelangen Besitzstatus des Überseegebiets nicht nachteilig tangiert. Die im Europa-Parlament vertretenen Abgeordneten Gibraltars waren eh überflüssig! Zur angeblich behaupteten, „ungeklärten Frage“des Flughafens von Gibraltar: England und die Gibraltar-Regierung vereinbarten mit der PSOE-Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero in Córdoba, dass das von Gibraltar mit 85 Millionen Euro finanzierte neue Flughafen-Terminal auch von Spanien genutzt wird. Von 2006 bis 2008 gab es den täglichen IberiaDirektflug von und nach Madrid. Wegen des geringen Passagieraufkommens wurde die Verbindung eingestellt. Die im CSN-Artikel erwähnte, mögliche Schließung des Grenzzauns (Verja) als „Druckmittel“zur Erpressung spanischer Souveränität über Gibraltar verstößt gegen Artikel 63 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU), das Recht auf freien Personenverkehr der etwa 12.000 bis 14.000 spanischen und in Gibraltar arbeitenden Bürger. Die Folge ist, dass die in der Provinz Cádiz herrschende Arbeitslosenquote Rekordniveau erreichen und sich die dortige Armenhaussituation vergrößern wird. Spaniens jüngster Versuch, mit EU-Hilfe und Veto-Drohung das Brexit-Abkommen zu torpedieren, um sich Gibraltar dreist unter den Nagel zu reißen, ist ein weiterer Beweis von einer vier Jahrhunderte währenden mangelnden Integrität, wenn es um die Einhaltung von Verträgen geht. Zur Klarstellung: Gibraltar hat keinen Status einer Kolonie! (Im Gegensatz zu Ceuta und Melilla, Spaniens Kolonien in Marokko). Artikel X. des 1704 geschlossenen Vertrages besagt unter anderem.: „Der spanische König (...) übereignet der Britischen Krone den gesamten Besitz der Stadt und das Schloss von Gibraltar mit Hafen und Befestigungsanlagen zur Benutzung ,für immer‘ – ohne Einschränkungen. Wenn sich die Britische Krone aus Gibraltar zurückzieht, erhält die Spanische Krone das Vorkaufsrecht.“Nebenvereinbarungen: In Gibraltar haben Moslems und Juden kein Wohnrecht. Die Britische Krone liefert an die Spanische Krone ein jährliches Kontingent von Sklaven für die Besitzungen in Amerika. 1727 erklärte König Philipp V. der Britischen Krone per Brief Artikel X. für nichtig, verbunden mit einer erfolglosen Belagerung Gibraltars. Von 1779 bis 1783 erfolgte eine erneute Belagerung des Felsens durch spanische und französische Truppen.
1940 entwarf das deutsche Oberkommando der Wehrmacht die Operation „Felix“, wonach verschiedene Waffengattungen in einer konzertierten Aktion den Felsen erobern sollten. Franco verweigerte die Zustimmung zu der Befreiungsaktion, hoffend, dass der Felsen automatisch an Spanien fällt, wenn Hitler den „Endsieg“erringt. Ab 1969 schloss Franco den „Verja“, welcher erst 1982 geöffnet wurde – eine Bedingung für Spaniens späteren EU-Beitritt. Trotzdem reißen spanische Schikanen gegen Gibraltar nicht ab. 1998 gab das Außenministerium im Staatsanzeiger bekannt, dass alle in Gibraltar mit einer Apostille versehenen Dokumente ungültig sind, weil unter Punkt 1.) Land: Gibraltar verzeichnet ist, jedoch als „Kolonie“deklariert werden muss. Die britische Änderung: 1.) Land: Vereinigtes Königreich – Überseeterritorium Gibraltar. Da ist die menschenverachtende, vom letzten PP-Außenminister José Manuel García-Margallo angeordnete Dienst-nach-Vorschrift-Aktion am Grenzzaun: Von der Arbeit aus Gibraltar heimkehrende Spanier warteten stundenlang unter glühender Sonne, manche fielen in Ohnmacht, um von Guardia Civil-Beamten kontrolliert zu werden. Die EU schickte Beobachter, die Spanien dann abwatschten. Die lächerlichste Schikane von Joselito Españolito weist pathologische Züge auf: Gibraltars Entzug der Mitgliedschaft im internationalen Hundezüchterverband.
Freddy Weissmann Cartagena