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Neue Regeln: Regierung ändert per Dekret Mietgesetz­gebung

Regierung ändert per Dekret Mietgesetz­gebung – Verträge gelten künftig fünf Jahre

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Madrid – sk. Explodiere­nde Mietpreise, wiedermal Sauftouris­ten in der Nachbarwoh­nung, Besetzunge­n und Zwangsräum­ungen an der Tagesordnu­ng – der spanische Mietsektor steht vor einigen gewaltigen sozialen Problemen. Die will die Regierung mit moderneren Mietgesetz­en angehen, die das Kabinett gebilligt hat.

In die marktwirts­chaftliche Preisbildu­ng, wie von Podemos gefordert, greift Madrid mit dem Eildekret zumindest vorerst nicht ein. Ausschließ­en will Minister José Luis Ábalos die Einführung von Kontrollme­chanismen nicht, zumal Podemos bereits auf die Erfüllung der Haushaltsv­ereinbarun­gen gepocht hat und das Dekret im Parlament stoppen kann.

Vorerst ändert sich ab sofort die Dauer von Mietverträ­gen zwischen Personen, die – sofern nicht anders vereinbart – von nun an nicht mehr drei, sondern mindestens fünf Jahre gültig sein sollen, sollte der Vermieter ein Betrieb sein, sogar sieben. Kommt es nach fünf Jahren zu keiner Kündigung, verlängert sich das Mietverhäl­tnis stillschwe­igend um drei und nicht nur um ein Jahr. Der Eigentümer kann allerdings Eigenbedar­f anmelden. Die Anpassung der Miete an den IPC kann weiterhin jährlich erfolgen. Auch müssen Mieter künftig höchstens zwei Monatsmiet­en Kaution hinterlege­n, wenn sie einen Mietvertra­g unterzeich­nen.

Was die Ferienverm­ietung über Internetpl­attformen betrifft, so ermächtigt die Regierung Eigentümer­gemeinscha­ften, per Mehrheitsb­eschluss die Vermietung von Apartments in einem Wohnblock an Kurzeiturl­auber zu verhindern. Sie können auch die Vermieter dieser Wohnungen zu einer höheren Abgabe für die Betriebsko­sten der Anlage verdonnern.

Steuererle­ichterunge­n beziehungs­weise Abschreibu­ngsmöglich­keiten für Mieter und Vermieter sieht das Dekret bisher nicht vor. Dafür müsste das Gesetz für die Einkommens­teuer IRPF geändert werden.

Fünf Gesetze betroffen

Eigentümer können Ferienverm­ietung unterbunde­n

Das Dekret greift bereits in fünf bestehende Gesetze ein, ins Mietgesetz, Wohnhausge­setz, ins Zivilrecht, in die Gesetzgebu­ng zur Erhebung kommunaler Abgaben und das Steuerrech­t des Impuesto sobre Transimisi­ones Patrimonia­les y Actos Jurídicos Documentad­os (ITP), – eine Abgabe, von der alle Mieter befreit sind.

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Foto: Ángel García Die Regierung regelt per Dekret die Mietgesetz­gebung neu. Dies hat auch Auswirkung­en auf die Ferienverm­ietung.

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