Wer sich anmeldet, darf später wählen
Mijas – lk. Ausländerstadtrat Roy Pérez (Ciudadanos) hat dazu aufgerufen, dass sich Residenten aus EU-Staaten bis zum 30. Januar im Einwohnermeldeamt registrieren lassen sollten. Residenten aus Nicht-EU-Staaten sollten sich möglichst bis zum 15. Januar anmelden. Dies ermögliche ihnen, an den Kommunalwahlen am 26. Mai teilzunehmen. Pérez erinnerte daran, dass man sich online, per Post oder direkt im Residentenbüro anmelden kann.