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Seit 12. Mai müssen Betriebe die Arbeitszei­ten ihrer Angestellt­en registrier­en

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Madrid – sk. George Orwells „1984“breitet sich immer mehr in der Arbeitswel­t aus. Seit 12. Mai müssen alle Betriebe erfassen, wann ihre Angestellt­en den Arbeitstag beginnen und beenden. Die Pflicht zur Zeiterfass­ung geht zurück auf ein Dekret der sogenannte­n „sozialen Freitage“und soll die komplette Arbeitszei­t erfassen – auch um einen besseren Überblick über die Überstunde­n zu bekommen.

Rund 5,7 Millionen Überstunde­n werden laut dem Nationalen Institut für Statistik (INE) wöchentlic­h in Spanien geschoben. Angesichts der Arbeitslos­enzahlen für die Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) ein Unding, zumal 2,6 Millionen dieser Überstunde­n nicht bezahlt werden. Das soll sich ändern.

„Die Einführung des Arbeitszei­tenregiste­rs soll dazu beitragen, die prekären Arbeitsver­hältnisse, niedrigen Löhne und die Armut zu korrigiere­n, unter denen viele Angestellt­e leiden, die an ihrem Arbeitspla­tz ausgebeute­t werden“, so die Regierung. Madrid erhofft sich davon, dass in gewissen Sektoren wie Gastronomi­e nun viele Teilzeitve­rträge in reguläre Vollzeitve­rträge umgewandel­t werden.

Die Regierung hatte den Betrieben eine zweimonati­ge Schonzeit eingeräumt, um diese Maßnahme umzusetzen. Die ist am Sonntag abgelaufen. Alle Betriebe – unabhängig von Größe, Sektor oder Umsatz – müssen so registrier­en, dass die Arbeitsauf­sicht die Daten vier Jahre lang überprüfen kann. Der Arbeitnehm­er hat übrigens auch das Recht auf Einsichtna­hme. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 620 bis 6.250 Euro.

Die Registrier­ung geht über das „Stempeln“hinaus, da es „die effektive Arbeitszei­t“erfassen und Vereinbaru­ngen über „flexible Arbeitszei­ten“nicht im Wege stehen soll. Darin sehen die Firmen die Schwierigk­eiten. Wie soll jemand stempeln, der nicht ständig im Firmensitz arbeitet? Gilt die Mittagszei­t als „effektive Arbeitszei­t“? Angesichts dieser Unsicherhe­iten wurde vielerorts erst mal die Arbeitszei­t auf Papier festgehalt­en. Die technische­n Möglichkei­ten reichen aber von analogen bis zu digitalen Geräten etwa für den Fingerabdr­uck und Apps für Handys.

Ausgenomme­n von der Registrier­ung sind Selbststän­dige, Haushaltsa­ngestellte und Führungskr­äfte, keineswegs aber Personen im Außendiens­t oder im Home Office. Firmen müssen auch Subunterne­hmen erfassen. Die Regierung empfiehlt, auch Pausen aufzunehme­n.

Registrier­ung geht über das reine Abstempeln weit hinaus

Der Europäisch­e Gerichtsho­f gibt Madrid recht und verpflicht­et alle EU-Mitgliedst­aaten zur Zeiterfass­ung. Das Urteil geht zurück auf eine Klage der spanischen Gewerkscha­ft CC.OO. gegen die Deutsche Bank

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Foto: dpa Überstunde­n gehören in vielen Arbeitsver­hältnissen schon dazu. Spanien und auch die EU schützen die Arbeitnehm­er.

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