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Seit 12. Mai müssen Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Angestellten registrieren
Madrid – sk. George Orwells „1984“breitet sich immer mehr in der Arbeitswelt aus. Seit 12. Mai müssen alle Betriebe erfassen, wann ihre Angestellten den Arbeitstag beginnen und beenden. Die Pflicht zur Zeiterfassung geht zurück auf ein Dekret der sogenannten „sozialen Freitage“und soll die komplette Arbeitszeit erfassen – auch um einen besseren Überblick über die Überstunden zu bekommen.
Rund 5,7 Millionen Überstunden werden laut dem Nationalen Institut für Statistik (INE) wöchentlich in Spanien geschoben. Angesichts der Arbeitslosenzahlen für die Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) ein Unding, zumal 2,6 Millionen dieser Überstunden nicht bezahlt werden. Das soll sich ändern.
„Die Einführung des Arbeitszeitenregisters soll dazu beitragen, die prekären Arbeitsverhältnisse, niedrigen Löhne und die Armut zu korrigieren, unter denen viele Angestellte leiden, die an ihrem Arbeitsplatz ausgebeutet werden“, so die Regierung. Madrid erhofft sich davon, dass in gewissen Sektoren wie Gastronomie nun viele Teilzeitverträge in reguläre Vollzeitverträge umgewandelt werden.
Die Regierung hatte den Betrieben eine zweimonatige Schonzeit eingeräumt, um diese Maßnahme umzusetzen. Die ist am Sonntag abgelaufen. Alle Betriebe – unabhängig von Größe, Sektor oder Umsatz – müssen so registrieren, dass die Arbeitsaufsicht die Daten vier Jahre lang überprüfen kann. Der Arbeitnehmer hat übrigens auch das Recht auf Einsichtnahme. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 620 bis 6.250 Euro.
Die Registrierung geht über das „Stempeln“hinaus, da es „die effektive Arbeitszeit“erfassen und Vereinbarungen über „flexible Arbeitszeiten“nicht im Wege stehen soll. Darin sehen die Firmen die Schwierigkeiten. Wie soll jemand stempeln, der nicht ständig im Firmensitz arbeitet? Gilt die Mittagszeit als „effektive Arbeitszeit“? Angesichts dieser Unsicherheiten wurde vielerorts erst mal die Arbeitszeit auf Papier festgehalten. Die technischen Möglichkeiten reichen aber von analogen bis zu digitalen Geräten etwa für den Fingerabdruck und Apps für Handys.
Ausgenommen von der Registrierung sind Selbstständige, Haushaltsangestellte und Führungskräfte, keineswegs aber Personen im Außendienst oder im Home Office. Firmen müssen auch Subunternehmen erfassen. Die Regierung empfiehlt, auch Pausen aufzunehmen.
Registrierung geht über das reine Abstempeln weit hinaus
Der Europäische Gerichtshof gibt Madrid recht und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Zeiterfassung. Das Urteil geht zurück auf eine Klage der spanischen Gewerkschaft CC.OO. gegen die Deutsche Bank