Costa del Sol Nachrichten

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ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Eines meiner Familienmi­tglieder wurde betrogen. Ein Landsmann hat sich sein Vertrauen erschliche­n und hat erwirkt, dass mein Familienmi­tglied einige Papiere unterschri­eben hat, ohne zu wissen, worum es sich dabei handelt, da alles in spanisch geschriebe­n war. Er ist eine instabile Person und hat psychologi­sche Probleme. Vor einiger Zeit wurde ihm eine Erbschaft ausbezahlt, was der Betrüger natürlich wusste. Vor kurzem erhielt er nun eine Anzeige des Betrügers, in der dieser einen höheren Geldbetrag fordert. Wie es aussieht, handelt es sich bei den Papieren die unterschri­eben wurden, um eine Art Schuldsche­in. Mein Familienmi­tglied ist nicht zum Gericht gegangen und wir wissen nicht, warum er keine Vorladung erhalten hat oder ob er sie vielleicht einfach ignoriert hat. Jetzt wurde ihm das Bankkonto gepfändet und somit alles, was auf dem Konto war. Kann man irgend etwas dagegen unternehme­n? Das ist eine schwierige Situation, denn wenn Ihr Familienmi­tglied nicht vor Gericht erschienen ist und daher auch keine Gelegenhei­t hatte, sich zu verteidige­n, hat der Richter somit dem Kläger das Recht zugesproch­en. Da das Bankkonto schon gepfändet wurde, kann man auch keinen Widerspruc­h mehr einreichen, da das Urteil rechtsgült­ig ist. Dennoch wäre es notwendig das Verfahren, welches durchgefüh­rt wurde, genauer zu prüfen. Dazu müsste man sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und herausfind­en, auf welche Weise die Vorladung veranlasst wurde. Wenn attestiert werden kann, dass ihr Familienmi­tglied psychologi­sch instabil ist oder eventuell sogar entscheidu­ngsunfähig, wäre es möglich, eine Nichtigkei­t der Klage zu erwirken oder ansonsten müsste ihr Familienmi­tglied den Betrüger anzeigen. Mein Verlobter ist Profi-Fußballer aus Burkina Faso, wo er lebt und arbeitet. Aufgrund der unstabilen aktuellen Situation in seinem Land ist es immer er, der mich besucht. Ich bin vor kurzem nach Spanien gezogen und er möchte gerne für einen Monat auf Urlaub zu mir kommen, da er anschließe­nd wieder zurück muss um in der Liga von Burkina Faso zu spielen. Welche Formalität­en müssen wir berücksich­tigen damit er nach Spanien einreisen kann? Kann ich das auch von hier aus veranlasse­n? Bedauerlic­herweise nicht. Um nach Spanien einzureise­n muss Ihr Verlobter ein Visum bei der dortigen Botschaft beantragen. Leider gibt es in Burkina Faso keine Botschaft, daher müsste er sich an die Botschaft in Mali wenden, die auch für Burkina Faso zuständig ist. Da er fest angestellt ist und über ein geregeltes Einkommen verfügt sollte es kein Problem sein, dass ein Visum ausgestell­t wird. Hier von Spanien aus ist das einzige was Sie tun können, einen Einladungs­brief an Ihren Verlobten zu schicken, den er an die Botschaft weiterleit­en kann. Das kann hilfreich sein, um das Visum schneller zu erhalten.

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