Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Eines meiner Familienmitglieder wurde betrogen. Ein Landsmann hat sich sein Vertrauen erschlichen und hat erwirkt, dass mein Familienmitglied einige Papiere unterschrieben hat, ohne zu wissen, worum es sich dabei handelt, da alles in spanisch geschrieben war. Er ist eine instabile Person und hat psychologische Probleme. Vor einiger Zeit wurde ihm eine Erbschaft ausbezahlt, was der Betrüger natürlich wusste. Vor kurzem erhielt er nun eine Anzeige des Betrügers, in der dieser einen höheren Geldbetrag fordert. Wie es aussieht, handelt es sich bei den Papieren die unterschrieben wurden, um eine Art Schuldschein. Mein Familienmitglied ist nicht zum Gericht gegangen und wir wissen nicht, warum er keine Vorladung erhalten hat oder ob er sie vielleicht einfach ignoriert hat. Jetzt wurde ihm das Bankkonto gepfändet und somit alles, was auf dem Konto war. Kann man irgend etwas dagegen unternehmen? Das ist eine schwierige Situation, denn wenn Ihr Familienmitglied nicht vor Gericht erschienen ist und daher auch keine Gelegenheit hatte, sich zu verteidigen, hat der Richter somit dem Kläger das Recht zugesprochen. Da das Bankkonto schon gepfändet wurde, kann man auch keinen Widerspruch mehr einreichen, da das Urteil rechtsgültig ist. Dennoch wäre es notwendig das Verfahren, welches durchgeführt wurde, genauer zu prüfen. Dazu müsste man sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und herausfinden, auf welche Weise die Vorladung veranlasst wurde. Wenn attestiert werden kann, dass ihr Familienmitglied psychologisch instabil ist oder eventuell sogar entscheidungsunfähig, wäre es möglich, eine Nichtigkeit der Klage zu erwirken oder ansonsten müsste ihr Familienmitglied den Betrüger anzeigen. Mein Verlobter ist Profi-Fußballer aus Burkina Faso, wo er lebt und arbeitet. Aufgrund der unstabilen aktuellen Situation in seinem Land ist es immer er, der mich besucht. Ich bin vor kurzem nach Spanien gezogen und er möchte gerne für einen Monat auf Urlaub zu mir kommen, da er anschließend wieder zurück muss um in der Liga von Burkina Faso zu spielen. Welche Formalitäten müssen wir berücksichtigen damit er nach Spanien einreisen kann? Kann ich das auch von hier aus veranlassen? Bedauerlicherweise nicht. Um nach Spanien einzureisen muss Ihr Verlobter ein Visum bei der dortigen Botschaft beantragen. Leider gibt es in Burkina Faso keine Botschaft, daher müsste er sich an die Botschaft in Mali wenden, die auch für Burkina Faso zuständig ist. Da er fest angestellt ist und über ein geregeltes Einkommen verfügt sollte es kein Problem sein, dass ein Visum ausgestellt wird. Hier von Spanien aus ist das einzige was Sie tun können, einen Einladungsbrief an Ihren Verlobten zu schicken, den er an die Botschaft weiterleiten kann. Das kann hilfreich sein, um das Visum schneller zu erhalten.