Das deutsche Konsulat Málaga informiert
Wesentliche Unterschiede zwischen Honorarkonsuln und Berufskonsuln – Ein kurzer Rückblick in die Geschichte
An dieser Stelle informiert das deutsche Konsulat in Málaga in loser Folge über seine Aufgaben, aktuellen Schwerpunkte sowie über Neuerungen aus dem konsularischen Bereich.
Heute geht es um das Amt des Honorarkonsuls: Vor kurzem erhielt ich während meines Bereitschaftsdienstes den Anruf einer erzürnten Deutschen, die sich über die wenig kundenfreundlichen Öffnungszeiten des deutschen Konsulats in einer der spanischen Provinzen beschwerte. Arbeitszeiten von Montag bis Donnerstag von 10 bis 13 Uhr seien ein beredtes Beispiel für die Servicewüste der deutschen Bürokratie. Hat die Anruferin Recht? Nein, denn bei dem von ihr benannten Konsulat handelt es sich nicht um eine berufskonsularische Vertretung, sondern um das Büro eines Honorarkonsuls. Dieser unterscheidet sich vom Berufskonsul unter anderem dadurch, dass er sein Amt ehrenamtlich und als Nebenbeschäftigung versieht.
Er wird vom Entsendestaat ausgewählt und ernannt, braucht aber nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzen. In der Regel handelt es sich um angesehene Kaufleute oder Rechtsanwälte, die über gute Verbindungen zu den kommunalen und regionalen Behörden, Institutionen und sonstige Vereinigungen, wie Handelskammern o.ä. verfügen. Die Tatsache, dass ein Honorarkonsul die Staatsangehörigkeit des Gast- oder Empfangsstaats haben kann, hat den Vorteil, dass er vor Ort kein Fremder ist und unter Umständen über bessere Kontakte verfügt als ein ständig wechselnder Berufskonsul, der diese erst noch aufbauen muss. Berufskonsuln unterscheiden sich von Honorarkonsuln weiter dadurch, dass sie vom Entsendestaat besoldet und hauptberuflich in den Empfangsstaat entsandt werden und stets die Staatsangehörigkeit des Entsendestaats besitzen.
Wertvolle Unterstützung
Honorarkonsuln gibt es seit dem 13. Jahrhundert. Im Mittelalter wurden sie vor allem für die Beilegung von Seehandelskonflikten im Mittelmeer herangezogen. Ihre Bedeutung wuchs insbesondere in der Mitte des 18. Jahrhunderts mit damals wachsendem internationalem Handel und zunehmendem Schiffsverkehr. Heute sind die Honorarkonsuln aufgrund ihrer oben bereits erwähnten Ortskenntnisse, Erfahrungen und Verbindungen vor Ort eine wertvolle Unterstützung für die deutschen Auslandsvertretungen und das Auswärtige Amt. Sie stellen eine ganze Reihe von konsularischen Dienst- und Serviceleistungen bereit, wie z.B. die Ausstellung von Reiseausweisen bei Passverlust, die Annahme von Passanträgen, Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien, unterstützen die berufskonsularischen oder – diplomatischen Vertretungen bei wirtschaftlichen, kulturellen und protokollarischen Aufgaben. Honorarkonsuln werden immer für einen räumlich überschaubaren Amtsbezirk bestellt, der sich an den landesüblichen Verwaltungsgrenzen orientiert. Im Allgemeinen überdeckt der Konsularbezirk der berufskonsularischen oder –diplomatischen Vertretung auch den Amtsbezirk des Honorarkonsuls. In Andalusien stellt sich das wie folgt dar: Das Konsulat Málaga ist zuständige Vertretung für die gesamte autonome Region Andalusien sowie für die Städte Ceuta und Melilla. Die Amtsbezirke der zwei Honorarkonsuln in Almeríaa bzw. Jerez de la Frontera erstrecken sich auf die Provinz Almería bzw. Cádiz.
Um nochmals auf die Anruferin zurückzukommen: Da die Honorarkonsuln ihre Aufgaben ehrenamtlich und nebenberuflich wahrnehmen, können sich die Öffnungszeiten ihrer Büros nicht an denen der öffentlichen Verwaltung orientieren.