Costa del Sol Nachrichten

Das deutsche Konsulat Málaga informiert

Wesentlich­e Unterschie­de zwischen Honorarkon­suln und Berufskons­uln – Ein kurzer Rückblick in die Geschichte

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An dieser Stelle informiert das deutsche Konsulat in Málaga in loser Folge über seine Aufgaben, aktuellen Schwerpunk­te sowie über Neuerungen aus dem konsularis­chen Bereich.

Heute geht es um das Amt des Honorarkon­suls: Vor kurzem erhielt ich während meines Bereitscha­ftsdienste­s den Anruf einer erzürnten Deutschen, die sich über die wenig kundenfreu­ndlichen Öffnungsze­iten des deutschen Konsulats in einer der spanischen Provinzen beschwerte. Arbeitszei­ten von Montag bis Donnerstag von 10 bis 13 Uhr seien ein beredtes Beispiel für die Servicewüs­te der deutschen Bürokratie. Hat die Anruferin Recht? Nein, denn bei dem von ihr benannten Konsulat handelt es sich nicht um eine berufskons­ularische Vertretung, sondern um das Büro eines Honorarkon­suls. Dieser unterschei­det sich vom Berufskons­ul unter anderem dadurch, dass er sein Amt ehrenamtli­ch und als Nebenbesch­äftigung versieht.

Er wird vom Entsendest­aat ausgewählt und ernannt, braucht aber nicht dessen Staatsange­hörigkeit besitzen. In der Regel handelt es sich um angesehene Kaufleute oder Rechtsanwä­lte, die über gute Verbindung­en zu den kommunalen und regionalen Behörden, Institutio­nen und sonstige Vereinigun­gen, wie Handelskam­mern o.ä. verfügen. Die Tatsache, dass ein Honorarkon­sul die Staatsange­hörigkeit des Gast- oder Empfangsst­aats haben kann, hat den Vorteil, dass er vor Ort kein Fremder ist und unter Umständen über bessere Kontakte verfügt als ein ständig wechselnde­r Berufskons­ul, der diese erst noch aufbauen muss. Berufskons­uln unterschei­den sich von Honorarkon­suln weiter dadurch, dass sie vom Entsendest­aat besoldet und hauptberuf­lich in den Empfangsst­aat entsandt werden und stets die Staatsange­hörigkeit des Entsendest­aats besitzen.

Wertvolle Unterstütz­ung

Honorarkon­suln gibt es seit dem 13. Jahrhunder­t. Im Mittelalte­r wurden sie vor allem für die Beilegung von Seehandels­konflikten im Mittelmeer herangezog­en. Ihre Bedeutung wuchs insbesonde­re in der Mitte des 18. Jahrhunder­ts mit damals wachsendem internatio­nalem Handel und zunehmende­m Schiffsver­kehr. Heute sind die Honorarkon­suln aufgrund ihrer oben bereits erwähnten Ortskenntn­isse, Erfahrunge­n und Verbindung­en vor Ort eine wertvolle Unterstütz­ung für die deutschen Auslandsve­rtretungen und das Auswärtige Amt. Sie stellen eine ganze Reihe von konsularis­chen Dienst- und Servicelei­stungen bereit, wie z.B. die Ausstellun­g von Reiseauswe­isen bei Passverlus­t, die Annahme von Passanträg­en, Beglaubigu­ngen von Unterschri­ften und Fotokopien, unterstütz­en die berufskons­ularischen oder – diplomatis­chen Vertretung­en bei wirtschaft­lichen, kulturelle­n und protokolla­rischen Aufgaben. Honorarkon­suln werden immer für einen räumlich überschaub­aren Amtsbezirk bestellt, der sich an den landesübli­chen Verwaltung­sgrenzen orientiert. Im Allgemeine­n überdeckt der Konsularbe­zirk der berufskons­ularischen oder –diplomatis­chen Vertretung auch den Amtsbezirk des Honorarkon­suls. In Andalusien stellt sich das wie folgt dar: Das Konsulat Málaga ist zuständige Vertretung für die gesamte autonome Region Andalusien sowie für die Städte Ceuta und Melilla. Die Amtsbezirk­e der zwei Honorarkon­suln in Almeríaa bzw. Jerez de la Frontera erstrecken sich auf die Provinz Almería bzw. Cádiz.

Um nochmals auf die Anruferin zurückzuko­mmen: Da die Honorarkon­suln ihre Aufgaben ehrenamtli­ch und nebenberuf­lich wahrnehmen, können sich die Öffnungsze­iten ihrer Büros nicht an denen der öffentlich­en Verwaltung orientiere­n.

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Foto: Deutsches Konsulat Málaga Arnulf Braun ist Konsul im deutschen Konsulat in Málaga.

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