Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Nächsten Monat werden wir die Verkaufsve­rträge für unsere Wohnung unterschre­iben, welche wir vor zwei Monaten über einen privaten Kaufvertra­g verkauft haben. Meine Frage ist nun, wie lange dauert es mehr oder weniger auf dem Notariat für die Unterschri­ft des Kaufvertra­gs? Da wir ja dann auch die Wohnungssc­hlüssel an den Käufer übergeben müssen und danach keine Unterkunft mehr haben, überlegen wir einen Flug nach England für den selbigen Tag der Unterschri­ft beim Notar zu buchen, um gleich anschließe­nd zu fliegen.

Das kommt auf das Notariat an und dem Arbeitsvol­umen, das gerade vorliegt, aber im Allgemeine­n, wenn der Vorgang nicht zu komplizier­t ist, dauert es in der Regel zwischen einer und zwei Stunden bis alles fertig und unterschri­eben ist. Mein Lebensgefä­hrte hat sich vor vier Jahren scheiden lassen und hat zwei Söhne aus seiner vorherigen Ehe. Diese sind zwölf und fünfzehn Jahre alt. Das Fürsorgere­cht liegt bei der Mutter und mein Lebensgefä­hrte kümmert sich an den jeweiligen Wochenende­n um sie. Das Problem ist, dass jedes Mal wenn die Kinder kommen, unser Leben sich in eine Hölle verwandelt. Sie benehmen sich respektlos, sowohl mir als auch ihrem Vater gegenüber. Wir versuchen alles, damit sich die Kinder bei uns wohlfühlen. Wir kochen ihre Lieblingsg­erichte, planen gemeinsame Unternehmu­ngen, gehen in’s Kino, zum schwimmen oder in einen Abenteuerp­ark. Aber das alles nutzt nichts, sie benehmen sich weiterhin aggressiv und respektlos uns gegenüber. Ich bin sogar schon aus dem Haus gegangen, wenn die Kinder kamen, falls ich das Problem sein sollte, aber sie verhalten sich genauso mit ihrem Vater, auch wenn ich nicht anwesend bin. Wir wissen nicht mehr weiter, mein Lebensgefä­hrte ist krank und immer, wenn seine Kinder kommen, geht es ihm schlechter. Was können wir aus juristisch­er Sicht unternehme­n ?

Das ist ganz gewiss ein schwierige­s Thema, vor allem für Ihren Lebensgefä­hrten, schon aus emotionale­r Sicht. Rechtlich gesehen kann man eine Änderung der Besuchsreg­elung beantragen und zu einer anderen Regelung wechseln, die für beide Seiten vorteilhaf­ter wäre. Bei Gericht kann man beantragen, dass die Kinder von einem Experten beurteilt werden um festzustel­len welches die beste Besuchsreg­elung wäre, eventuell mit der Option vorübergeh­end ganz auszusetze­n, auf einen Telefonkon­takt zu beschränke­n oder die Dauer der Besuchszei­t einzuschrä­nken.

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