Bad kann öffnen
Hallenbad von Torre de Benagalbón kann nach Aufragsvergabe bald eröffnet werden
Stadtrat von Rincón verabschiedet Auftragsvergabe für Betrieb des Hallenbades
Rincón de la Victoria – nic. In rund zweieinhalb Monaten kann nach Schätzungen der Stadtregierung von Rincón de la Victoria das neue Hallenbad im Ortsteil Torre de Benagalbón eröffnet werden. Am vergangenen Donnerstag hat der Stadtrat von Rincón de la Victoria mit den Stimmen von PP, PA und Ciudadanos die Auftragsvergabe für den Betrieb des neuen Hallenbandes im Ortsteil Torre de Benalgabón an das Unternehmen Servicios Cultura Deporte y Recreación S.L verabschiedet; in den kommenden Tagen soll laut Bürgermeister Francisco Salado der Vertrag mit dem Unternehmen unterzeichnet werden.
Die neue Betreibergesellschaft hat angekündigt, rund eine Million Euro in komplementäre Infrastrukturen zu investieren. Hierzu zählen ein Freibad, drei Sportplätze und eine Laufbahn in den Außenanlagen sowie mehrere Verbesserungsmaßnahmen im Innenbereich. Das Unternehmen Servicios Cultura Deporte y Recreación S.L wird die Betriebslizenz für eine Dauer von 25 Jahren erhalten und muss im Gegenzug 120.000 Euro jährlich an die Stadt zahlen.
Bei der Abstimmung im Stadtrat hat sich die PSOE der Stimme
die IU und der Podemos-Ableger Ahora Rincón dagegen gestimmt haben. Beide Parteien hatten immer wieder gefordert, dass das Bad von der Stadt und nicht von einem privaten Betreiber geführt werden sollte, da dies effizienter und kostengünstiger sei. „Das Hallenbad hätte längst eröffnet werden können, wenn es von der Stadt betrieben würde“, kritisierte der IU-Vorsitzende Pedro Fernández. „Man hätte mit der Abstimmung über die Auftragsvergabe auch bis nach den Wahlen warten sollen, damit die neue Stadtregierung die Möglichkeit gehabt hätte, zu entscheiden, welches Modell sie für den Betrieb des Bades will“
Das Hallenbad von Torre de Benagalbón ist bereits seit Anfang 2018 fertiggestellt. Eine erste Ausschreibung zur Ermittlung der Betreiberfirma ist aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt worden. Die zweite Ausschreibung hatte auch ein gerichtliches Nachspiel: Die künftige Betreibergesellschaft, die dabei auf Platz Zwei gelandet war, hatte die Auftragsvergabe an den Gewinner der Ausschreibung angefochten, da sie ihr Angebot außerhalb der festgelegten Frist präsentiert hatte. Das für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständige Gericht der andalusischen Landesregierung hatte jene Auftragsvergabe im April dieses Jahres für ungültig erklärt, so dass sich die Stadt dazu entschied, den Auftrag an das Unternehmen Servicios Cultura Deporte y Recreación S.L zu erteilen.