Bootswerft bleibt
Gericht verurteilt Kulturministerium zur Aufnahme der Astilleros Nereo in den Katalog der Kulturgüter
Astilleros Nero: Traditionswerft in Málaga soll als Kulturgut geschützt werden
Málaga – nic. Die alte, auf den Bau traditioneller Holzboote spezialisierte Werft Astilleros Nereo neben den Baños del Carmen in Málaga darf an ihrem Standort bleiben und muss nicht im Zuge eines neuen Verbindungsstücks zwischen den Strandpromenaden von La Malagueta und Pedregalejo verlegt werden. In der vergangenen Woche hat der Oberste Andalusische Gerichtshof den Einwänden der Besitzer des Familienbetriebs stattgegeben und das andalusische Kulturministerium dazu verpflichtet, die Werft in den Katalog der schützenswerten Kulturgüter aufzunehmen, was deren Fortbestand an ihrem angestammten Standort gewährleistet. Das Gericht hat dem Kulturministerium hierfür zwei Monate Zeit gegeben. Falls nach Ablauf dieser Zeit nichts geschieht, soll das Urteil zwangsvollstreckt werden.
Alfonso Sánchez-Guitard, der Verantwortliche von Astilleros Nereo, nahm das Gerichtsurteil mit Genugtuung auf. „Bei der Bootswerft handelt es sich um ein Kulturgut, da sie eine der letzten Werften in Andalusien ist, in der Boote noch in Handarbeit hergestellt werden“, sagte er. „Aus diesem Grund muss sie unbedingt geschützt werden.
Die Stadt Málaga hatte die Verlängerung der Strandpromenade von La Malagueta bis Pedregalejo im Rahmen der Renovierung der heute als Restaurant genutzten Baños del Carmen geplant. Das neue Teilstück sollte über das Grundstück der Werft führen, die zu diesem Zweck rund dreißig Meter Richtung Norden versetzt werden sollte. Die Werft besitzt ein kleines Museum, das von jedermann nach Terminabsprache unter 952 291 198 besichtigt werden kann.