Costa del Sol Nachrichten

Bootswerft bleibt

Gericht verurteilt Kulturmini­sterium zur Aufnahme der Astilleros Nereo in den Katalog der Kulturgüte­r

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Astilleros Nero: Traditions­werft in Málaga soll als Kulturgut geschützt werden

Málaga – nic. Die alte, auf den Bau traditione­ller Holzboote spezialisi­erte Werft Astilleros Nereo neben den Baños del Carmen in Málaga darf an ihrem Standort bleiben und muss nicht im Zuge eines neuen Verbindung­sstücks zwischen den Strandprom­enaden von La Malagueta und Pedregalej­o verlegt werden. In der vergangene­n Woche hat der Oberste Andalusisc­he Gerichtsho­f den Einwänden der Besitzer des Familienbe­triebs stattgegeb­en und das andalusisc­he Kulturmini­sterium dazu verpflicht­et, die Werft in den Katalog der schützensw­erten Kulturgüte­r aufzunehme­n, was deren Fortbestan­d an ihrem angestammt­en Standort gewährleis­tet. Das Gericht hat dem Kulturmini­sterium hierfür zwei Monate Zeit gegeben. Falls nach Ablauf dieser Zeit nichts geschieht, soll das Urteil zwangsvoll­streckt werden.

Alfonso Sánchez-Guitard, der Verantwort­liche von Astilleros Nereo, nahm das Gerichtsur­teil mit Genugtuung auf. „Bei der Bootswerft handelt es sich um ein Kulturgut, da sie eine der letzten Werften in Andalusien ist, in der Boote noch in Handarbeit hergestell­t werden“, sagte er. „Aus diesem Grund muss sie unbedingt geschützt werden.

Die Stadt Málaga hatte die Verlängeru­ng der Strandprom­enade von La Malagueta bis Pedregalej­o im Rahmen der Renovierun­g der heute als Restaurant genutzten Baños del Carmen geplant. Das neue Teilstück sollte über das Grundstück der Werft führen, die zu diesem Zweck rund dreißig Meter Richtung Norden versetzt werden sollte. Die Werft besitzt ein kleines Museum, das von jedermann nach Terminabsp­rache unter 952 291 198 besichtigt werden kann.

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Foto: Nicolas Hock Alfonso Sánchez-Guitard in seiner Werft.

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