Subventionen bereitgestellt: In Estepona profitieren Mieter von Geldern
Stadtverwaltung trifft Vereinbarung mit Junta: Für Mieter gelten bestimmte Auflagen
Estepona – ws. Die Stadtverwaltung von Estepona hat in der vergangenen Woche mit der andalusischen Landesregierung eine Vereinbarung über die Sanierung von Gebäuden und Wohnungen getroffen. So können Eigentümer Subventionen beantragen, die ihnen dabei helfen, die Sanierungsund Verschönerungsarbeiten zu finanzieren. Die Stadtverwaltung werde über die konkreten Antragsformalitäten informieren, sobald das Entwicklungsministerium der Junta die Gelder bereitgestellt hat.
Von den Subventionen können Haus- und Wohnungseigentümer oder –mieter profitieren, deren Häuser und Wohnungen aufgrund des Alters bauliche Mängel aufweisen und nicht über zeitgemäße Installationen verfügen, wie beispielsweise hinsichtlich einer effizienteren Stromversorgung. Die Stadtverwaltung wird mit den Antragstellern kooperieren und die Gebäude überprüfen, für die Subventionen beantragt worden sind. Voraussetzung für die Beantragung der Gelder ist, dass die Antragsteller ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.
Sie dürfen in den vergangenen drei Jahren keine finanziellen Hilfen für die betroffenen Immobilien oder Mietobjekte erhalten haben. Weitere Auflagen sind, dass der Antragsteller permanent in dem Haus oder der Wohnung lebt und dass das Gebäude alle legalen Anforderungen erfüllt. Das Sanierungsobjekt darf nicht kleiner als 36 Quadratmeter sein und nicht vor 1996 gebaut worden sein. Allerdings können auch Ausnahmen gemacht werden.
Die Baustruktur muss einem Sicherheitsstandard erfüllen, damit die Arbeiten gefahrlos durchgeführt werden können. Der Antragsteller muss vor der Beantragung der Subvention eine Studie erstellen lassen, die die Renovierungsnotwendigkeit bestätigt. Die Höhe der Subventionen hängt vom Einkommen ab und beläuft sich auf 25 bis 40 Prozent des Kostenvoranschlags. Subventionen sind möglich, sollte der Antragsteller behindert oder über 65 Jahre alt sein.