Costa del Sol Nachrichten

Unter den Nagel gerissen

Justizmini­sterium verhindert Veröffentl­ichung der Liste kirchliche­r Immobilien

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Madrid – ck. Über 22 Mitarbeite­r und ein Budget von 2,2 Millionen Euro verfügt der Rat für Transparen­z und Gutes Regieren. Damit soll die 2014 gegründete unabhängig­e Institutio­n dafür sorgen, dass den Bürgern keine Informatio­nen vorenthalt­en werden. Das meiste Geld geht für Gehälter und Anwaltskos­ten drauf, denn es hat sich erwiesen, dass die Regierungs­anwälte, die ursprüngli­ch eingesetzt werden sollten, nicht geeignet sind, für den Rat zu arbeiten, da die meisten Klagen wegen mangelnder Transparen­z sich eben gegen die Regierung richten.

Seit Monaten zieht sich der Fall über die Geheimhalt­ung der Besitztüme­r der katholisch­en Kirche hin. Der Rat für Transparen­z forderte im September die Veröffentl­ichung (CBN 1.862), doch das Justizmini­sterium legte Einspruch gegen den Ratsbeschl­uss ein und weigert sich, die Liste von 30.000 Objekten, die ihr seit August 2018 vorliegt, bekannt zu machen.

Ein Gesetz von 1946 und die Reform des Hypotheken­gesetzes durch die konservati­ve Regierung José María Aznars von 1998 hat es der Kirche bis 2015 ermöglicht, ohne Nachweise und nur durch die Unterschri­ft des Bischofs Immobilien ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu gehören Kathedrale­n, Kirchen und Kapellen, aber auch Pfarrhäuse­r, Schulen, Plätze, Brunnen und Friedhöfe.

Einige sind nachweisli­ch Allgemeing­ut gewesen und werden von Regierung, Rathäusern oder Privatpers­onen zurückgefo­rdert.

Minarett der Moschee-Kathedrale in Córdoba.

Sollte die Liste veröffentl­icht werden, droht eine Flut von Klagen.

Das bekanntest­e Beispiel ist die Moschee-Kathedrale in Córdoba. Aber „El País“hat weitere Fälle aufgeführt, in denen die Kirche

recht unchristli­ch vorging. Besonders kritisch sind Zwangsräum­ungen. So zählt der Vorsitzend­e der Plattform zur Verteidigu­ng des Kulturguts in Navarra, Carlos Armendáriz, mindestens drei Fälle auf, in denen betagte Personen, die ihr ganzes Leben in Pfarrhäuse­rn zur Miete wohnten, plötzlich auf die Straße gesetzt wurden, ohne dass klar war, dass die Pfarrhäuse­r tatsächlic­h der Kirche gehörten. Manchmal waren es Dorfhäuser, die der Kirche zur Verfügung gestellt worden waren und die diese später ins Grundbuch eintragen ließ.

In Alcalá de Henares hat die Kirche den Platz der Santos Niños 2003 registrier­en lassen. Davon erfuhr das Rathaus erst 2016, als der Bürgermeis­ter den Platz umgestalte­n wollte. Dokumente seit dem 16. Jahrhunder­t beweisen eindeutig, dass die Anlage der Stadt gehörte. In Toledo ging das Monument Santa María la Blanca 2012 offiziell in Kirchenbes­itz über. Dabei handelt es sich um eine Synagoge aus dem 12. Jahrhunder­t.

Der Präsident der Jüdischen Gemeinden in Spanien, Isaak Querub, bittet um eine symbolisch­e Übertragun­g als Geste an die Juden. „Wir haben nicht die Mittel, das Gebäude zu unterhalte­n, aber es war als Nationales Monument anerkannt und sollte den Besuchern als Große Synagoge von Toledo offenstehe­n.“

In Cartagena sind gläubige Christen um ihre letzte Ruhestätte gebracht worden. Für viel Geld hatten sie sich vor Jahrzehnte­n Parzellen auf dem Friedhof La Palma für ewige Familiengr­abstätten gekauft. Als die Kirche den Friedhof 2010 registrier­en ließ, änderte sie die Abmachung auf eine Laufzeit von 50 Jahren. Die Hinterblie­benen der Betroffene­n ziehen vor Gericht.

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Foto: pixabay

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