Costa del Sol Nachrichten

Komplizier­tes Erbe

Leser fragen, Experten antworten: Was muss wo versteuert werden?

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Leserin Anett Knöfler aus Dresden fragt: „Mein Vater hat viele Jahre in Dénia gelebt, war jedoch weiterhin deutscher Staatsange­höriger. Im März 2019 ist er in Dénia verstorben. Muss ich als Erbin damit rechnen, in Spanien Erbschafts­steuer entrichten zu müssen? Er besaß ein Auto mit spanischem Kennzeiche­n und etwas Geld auf einem spanischen Konto. Das Geld soll auf sein deutsches Konto überwiesen und dann geschlosse­n werden. Das Auto würde ich gern in Dénia verkaufen.

Antwort von Dr. Rainer Fuchs

Gerne versuche ich, Ihre Frage zu beantworte­n. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater seinen Wohnsitz und Lebensmitt­elpunkt in Spanien hatte, zumal er ein in Spanien angemeldet­es Auto fuhr.

Es gilt dann spanisches Erbrecht, soweit nicht testamenta­risch deutsches Erbrecht gewählt wurde. Das muss in Ihrem Fall kein Nachteil sein. Steuerlich gilt unabhängig davon: Die Teile der Erbschaft, die sich in Spanien befinden, sind in

Spanien zu versteuern, die in Deutschlan­d in Deutschlan­d. Die spanische Erbschafts­teuer ist bei Lebensmitt­elpunkt in Spanien auf das gesamte Vermögen zu zahlen, das sich in Deutschlan­d und in Spanien befindet. Zusätzlich ist die deutsche Steuer auf das Vermögen zu zahlen, das sich in Deutschlan­d befindet. Entspreche­ndes gilt umgekehrt bei Lebensmitt­elpunkt in

Deutschlan­d. Der spanische Freibetrag liegt bei etwa 15.000 Euro für Kinder. Wenn Sie unbeschrän­kt steuerpfli­chtig in Deutschlan­d sind, was ich annehme (Lebensmitt­elpunkt Deutschlan­d), wird die in Spanien gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer gem. § 21 Erbschafts­teuergeset­z angerechne­t; das gilt nicht für Bankguthab­en.

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Foto: Archiv Beim Erbe ist der Wohnsitz und Lebensmitt­elpunkt ausschlagg­ebend.

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