Kompliziertes Erbe
Leser fragen, Experten antworten: Was muss wo versteuert werden?
Leserin Anett Knöfler aus Dresden fragt: „Mein Vater hat viele Jahre in Dénia gelebt, war jedoch weiterhin deutscher Staatsangehöriger. Im März 2019 ist er in Dénia verstorben. Muss ich als Erbin damit rechnen, in Spanien Erbschaftssteuer entrichten zu müssen? Er besaß ein Auto mit spanischem Kennzeichen und etwas Geld auf einem spanischen Konto. Das Geld soll auf sein deutsches Konto überwiesen und dann geschlossen werden. Das Auto würde ich gern in Dénia verkaufen.
Antwort von Dr. Rainer Fuchs
Gerne versuche ich, Ihre Frage zu beantworten. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Spanien hatte, zumal er ein in Spanien angemeldetes Auto fuhr.
Es gilt dann spanisches Erbrecht, soweit nicht testamentarisch deutsches Erbrecht gewählt wurde. Das muss in Ihrem Fall kein Nachteil sein. Steuerlich gilt unabhängig davon: Die Teile der Erbschaft, die sich in Spanien befinden, sind in
Spanien zu versteuern, die in Deutschland in Deutschland. Die spanische Erbschaftsteuer ist bei Lebensmittelpunkt in Spanien auf das gesamte Vermögen zu zahlen, das sich in Deutschland und in Spanien befindet. Zusätzlich ist die deutsche Steuer auf das Vermögen zu zahlen, das sich in Deutschland befindet. Entsprechendes gilt umgekehrt bei Lebensmittelpunkt in
Deutschland. Der spanische Freibetrag liegt bei etwa 15.000 Euro für Kinder. Wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind, was ich annehme (Lebensmittelpunkt Deutschland), wird die in Spanien gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer gem. § 21 Erbschaftsteuergesetz angerechnet; das gilt nicht für Bankguthaben.
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