Frührente nach Arbeitsjahren im Ausland
EU verpflichtet Spanien, gearbeitete Zeit außerhalb des Landes bei Bezügen anzurechnen
Madrid – sk. Wer in Spanien in Frührente gehen möchte, aber eine Zeit im europäischen Ausland gearbeitet hat, wird gegenüber seinen Landsleuten diskriminiert. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EUGH) im Fall zweier Galicier, die ausgerechnet eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet hatten.
Die Seguridad Social verweigerte ihnen die Frührente, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllten, bis auf eine: Die in Spanien gearbeiteten Jahre reichten nicht aus, um das Minimum für einen Frührentenanspruch zu erfüllen. Mit diesem Urteil gab das Gericht dem damaligen irischen EU-Generalanwalt Gerard Hogan Recht, der die spanischen Vorschriften für diskriminierend befand und gegen sie vorging. Spanien rechnet nämlich die Arbeitszeit in einem anderen
Staat den Personen nicht an, die in Frührente gehen möchten.
Die Frührente in Spanien beginnt zwischen 61 und 63 Jahren oder nach 35 gearbeiteten Jahren. Wer freiwillig ab 63 Jahren in Frührente gehen möchte, muss aufgrund der geleisteten Arbeitszeit wenigstens einen Anspruch auf die Mindestrente erreichen, die für unter 65-Jährige ohne Partner bei 633,70 Euro pro Monat und mit Partner bei 783,60 Euro liegt. Schafft man das nicht, muss man weiterarbeiten. Diese Voraussetzung konnten die beiden Galicier nicht erfüllen. So kam einer für die in Spanien gearbeitete Zeit nur auf 530 Euro. Hätte die Seguridad Social die in Deutschland gearbeitete Zeit und den daraus resultierenden Rentenanspruch von weiteren 507 Euro aber berücksichtigt, hätte der Arbeiter durchaus in Frührente gehen können. Seinem Kollegen ging es ähnlich, nur mit unterschiedlichen Beträgen. Das befand der EUGH als Unrecht.
„Die staatlichen Behörden müssen nicht nur den Rentenanspruch der Personen innerhalb der Legislation ihres Staates berücksichtigen, sondern auch den aus jedem anderen Mitgliedsstaat“, lautet das Urteil. Die Seguridad Social will das nun prüfen, meint aber, viele spanische Arbeitnehmer seien davon ohnehin nicht betroffen.