Wichtige Regelungen
Arbeit, Kündigungsschutz und Notstand
Diese Regeln sind in Kraft:
Das Notstandsdekret und damit die Ausgangssperre gelten bis einschließlich 25. Mai.
Bis zu drei Kinder bis 13 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen von 12 bis 19 Uhr einen einstündigen Spaziergang pro Tag im Umkreis von einem Kilometer ihres Hauses machen.
Seit 2. Mai dürfen Menschen wieder Spaziergänge machen und im Freien Sport treiben. Seit 4. Mai öffnen kleine Betriebe mit Terminvergabe. Weitere Lockerungen treten ab 11. Mai in Kraft, etwa die Öffnung des Terrassenbetriebs der Gastronomie. Auch Einzelhandel, Kirchen, Museen, Wochenmärkte und Tierheime, Hotels und Pensionen
öffnen mit entsprechenden Auflagen. Das gilt auch für kleine Kulturveranstaltungen.
Ab 11. Mai können Menschen sich wieder in Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, Wanderungen und Tennisspielen ist erlaubt ebenso wie Autofahrten mit Personen aus demselben Haushalt.
Maskenpflicht besteht bisher nur in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei gemeinsamen Autofahrten. Die Regierung hat die Preise für Atemschutzmasken auf 0,96 Euro und für Desinfektionsgel (150 Milliliter) auf 3,15 Euro gedeckelt.
Kündigungen aufgrund von höherer Gewalt sind verboten. Betriebe können durch Kurzarbeit Personalkosten einsparen.