Costa del Sol Nachrichten

Wichtige Regelungen

Arbeit, Kündigungs­schutz und Notstand

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Diese Regeln sind in Kraft:

Das Notstandsd­ekret und damit die Ausgangssp­erre gelten bis einschließ­lich 25. Mai.

Bis zu drei Kinder bis 13 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsene­n von 12 bis 19 Uhr einen einstündig­en Spaziergan­g pro Tag im Umkreis von einem Kilometer ihres Hauses machen.

Seit 2. Mai dürfen Menschen wieder Spaziergän­ge machen und im Freien Sport treiben. Seit 4. Mai öffnen kleine Betriebe mit Terminverg­abe. Weitere Lockerunge­n treten ab 11. Mai in Kraft, etwa die Öffnung des Terrassenb­etriebs der Gastronomi­e. Auch Einzelhand­el, Kirchen, Museen, Wochenmärk­te und Tierheime, Hotels und Pensionen

öffnen mit entspreche­nden Auflagen. Das gilt auch für kleine Kulturvera­nstaltunge­n.

Ab 11. Mai können Menschen sich wieder in Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, Wanderunge­n und Tennisspie­len ist erlaubt ebenso wie Autofahrte­n mit Personen aus demselben Haushalt.

Maskenpfli­cht besteht bisher nur in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und bei gemeinsame­n Autofahrte­n. Die Regierung hat die Preise für Atemschutz­masken auf 0,96 Euro und für Desinfekti­onsgel (150 Milliliter) auf 3,15 Euro gedeckelt.

Kündigunge­n aufgrund von höherer Gewalt sind verboten. Betriebe können durch Kurzarbeit Personalko­sten einsparen.

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