Costa del Sol Nachrichten

Ergänzung zum Thema Einreise

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Málaga – lk. Der deutsche Konsul in Málaga, Arnulf Braun, hat noch einmal darauf hingewiese­n, dass bei der Einreise nach Spanien ein „certificad­o de empadronam­iento“, das im Regelfall die N.I.E- Nummer enthält, der geeignetst­e Nachweis ist, den gewöhnlich­en Aufenthalt (lugar de residencia habitual ) in Spanien zu belegen. Das Konsulat empfiehlt, neben dem „certificad­o de empadronam­iento“auch die Einschreib­ung im Register für EU-Bürger (grünes DIN-A4 Blatt oder kleine grüne Karte) mitzuführe­n.

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