Ergänzung zum Thema Einreise
Málaga – lk. Der deutsche Konsul in Málaga, Arnulf Braun, hat noch einmal darauf hingewiesen, dass bei der Einreise nach Spanien ein „certificado de empadronamiento“, das im Regelfall die N.I.E- Nummer enthält, der geeignetste Nachweis ist, den gewöhnlichen Aufenthalt (lugar de residencia habitual ) in Spanien zu belegen. Das Konsulat empfiehlt, neben dem „certificado de empadronamiento“auch die Einschreibung im Register für EU-Bürger (grünes DIN-A4 Blatt oder kleine grüne Karte) mitzuführen.