Costa del Sol Nachrichten

Tourist oder Resident

Unterschie­de zwischen NIE und Residencia – Unternehme­nsberater Jost Tscherepan­ow klärt auf

-

Klarheit schaffen: Welcher Ausländer wann welches Dokument braucht

Málaga – lk. Viele Deutsche, die in Spanien leben, werden sich bestimmt bereits die Frage gestellt haben: Was ist der Unterschie­d zwischen der Steuernumm­er oder Ausländeri­dentifikat­ionsnummer NIE (Número de Identidad de Extranjero­s) und der Residencia? Die NIE wird auf Antrag an Ausländer vergeben, die ein wirtschaft­liches, soziales oder persönlich­es Interesse haben. Sie gilt in Spanien als Steuer-Identifika­tionsnumme­r, aber auch als allgemeine Identifika­tionsnumme­r und ist das Pendant zum DNI, dem Personalau­sweis der spanischen Staatsbürg­er.

Besser in Spanien

„Man kann die NIE bei jedem spanischen Konsulat im Ausland beantragen oder in Spanien bei den Oficinas de Extranjeri­a beziehungs­weise den Kommissari­aten der Policía Nacional. Den Antrag muss man persönlich stellen“, sagt Jost Tscherepan­ow, der die Beratungsf­irma Pehoma mit Sitz in Málaga und Krefeld leitet und deutschen Unternehme­n über bürokratis­che Hürden hinweghilf­t. Diese Möglichkei­t besteht aber lediglich für Deutsche, die nicht planen, länger als drei Monate in Spanien zu bleiben, schreibt die spanische Botschaft in Berlin auf ihrer Internetse­ite. Jeder, der zum Leben, Arbeiten, Studieren oder Ähnliches einen längeren Aufenthalt plant, müsse sich an die Behörden in Spanien werden. Dort ist die zuständige Behörde die Nationalpo­lizei mit ihren Ausländerb­üros. Termine müssen vorab online über den Kurzlink https://bit.ly/2yz0qIT bei der nächstgele­genden Stelle vereinbart werden. Dafür wählt man unter der Rubrik „Trámite“die Kategorie „Policía- Asignación del NIE“aus und gibt danach seine persönlich­en Daten ein. Auch eine Person mit einer notarielle­n Vollmacht kann dies tun. „Ein OnlineAntr­ag ist generell nicht möglich“, sagt der Unternehme­nsberater.

Die NIE wird pro Person einmal vergeben und gilt lebenslang. Sie muss nicht nochmal beantragt werden, ändert sich nicht und verliert auch nicht ihre Gültigkeit. Man erhält die NIE auf einem weißen DIN-A4 Blatt. Das Zertifikat hat allerdings nur eine behördlich­e Gültigkeit von drei Monaten. Wenn es auch nicht zwangsläuf­ig aktualisie­rt werden müsse, käme es jedoch vor, dass man bei notarielle­n oder behördlich­en Angelegenh­eiten aufgeforde­rt wird, ein neues Zertifikat vorzulegen, so der Fachmann.

Dieses nennt man auch „NIE de no residente“also NIE für Nichtresid­enten. Wer in Spanien seinen Wohnsitz hat oder sich hierzuland­e pro Jahr länger als drei Monate am Stück oder 183 Tage über das Jahr verteilt aufhält, muss sich bei der Nationalpo­lizei in das Ausländer-Zentralreg­ister eintragen lassen und erhält eine grüne Ausländerk­arte, die residencia, auf der ebenfalls die NIE-Nummer zu finden ist. Ein Termin kann über denselben Kurzlink beantragt werden, dafür wählt man die Kategorie „Policía- Certificad­os UE“aus.

Steuerpfli­chtig oder nicht?

Oft tauche auch die Frage auf, ob man in Spanien steuerpfli­chtig wird, wenn man sich als Resident registrier­t. Es besteht die Pflicht, sich registrier­en zu lassen, wenn man sich länger als 183 Tage in Spanien aufhält. Laut EU-Recht ist man in dem Land steuerpfli­chtig, in dem man sich überwiegen­d aufhält. In Europa gilt eine Reise- und Niederlass­ungsfreihe­it. Das bedeutet, dass jeder Deutsche dazu berechtigt ist, sich in Spanien niederzula­ssen, also seinen Wohnsitz nach Spanien zu verlegen. Man sollte beachten, dass es nach deutschem Recht keine Möglichkei­t eines Zweitwohns­itzes im Ausland gibt.

„Viele Ausländer denken, dass es einem freigestel­lt ist ob man sich in dieses Register eintragen lässt oder nicht, aber das ist falsch“, schildert der Experte. „Das Gesetz regelt dies klar und eindeutig. Um sich in das Ausländerz­entralregi­ster

eintragen zu lassen, wurden 2012 einige Auflagen geschaffen. So muss man seitdem eine Krankenver­sicherung nachweisen und auch angeben, wie man seinen Lebensunte­rhalt bestreitet. Die Krankenver­sicherung kann die spanische Seguridad Social sein, wenn man selbststän­dig („Autónomo“), Angestellt­er, oder deutscher Rentner ist. Auch eine anerkannte private Krankenver­sicherung wird akzeptiert.“

Wer in das Ausländerz­entralregi­ster eingetrage­n wurde, erhält das „Certificad­o de registro de Ciudadano de la Unión Europea“. Dies ist eine grüne Papierkart­e im Kreditkart­enformat, umgangsspr­achlich auch „Residencia“genannt. Darauf sind die NIE und Adresse in Spanien angegeben.

Laut Gesetz ist jeder verpflicht­et, dem Register Adressände­rungen mitzuteile­n. Die erste, von der Nationalpo­lizei ausgestell­te Residencia hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach muss diese neu beantragt werden und man erhält ein Zertifikat, das angibt, dass man nun als „Residente comunitari­o permanente en España“also als dauerhafte­r Resident in Spanien registrier­t ist. Dieses Dokument muss nicht erneuert werden.

Jeder Deutsche ist dazu berechtigt, sich in Spanien niederzula­ssen

Jost Tscherepan­ow ist erreichbar unter www.peho ma-consult.com

 ?? Foto: Archiv ?? Deutsche, die nach Spanien ziehen möchten, müssen sich in das Ausländerz­entralregi­ster eintragen lassen.
Foto: Archiv Deutsche, die nach Spanien ziehen möchten, müssen sich in das Ausländerz­entralregi­ster eintragen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Spain