Tourist oder Resident
Unterschiede zwischen NIE und Residencia – Unternehmensberater Jost Tscherepanow klärt auf
Klarheit schaffen: Welcher Ausländer wann welches Dokument braucht
Málaga – lk. Viele Deutsche, die in Spanien leben, werden sich bestimmt bereits die Frage gestellt haben: Was ist der Unterschied zwischen der Steuernummer oder Ausländeridentifikationsnummer NIE (Número de Identidad de Extranjeros) und der Residencia? Die NIE wird auf Antrag an Ausländer vergeben, die ein wirtschaftliches, soziales oder persönliches Interesse haben. Sie gilt in Spanien als Steuer-Identifikationsnummer, aber auch als allgemeine Identifikationsnummer und ist das Pendant zum DNI, dem Personalausweis der spanischen Staatsbürger.
Besser in Spanien
„Man kann die NIE bei jedem spanischen Konsulat im Ausland beantragen oder in Spanien bei den Oficinas de Extranjeria beziehungsweise den Kommissariaten der Policía Nacional. Den Antrag muss man persönlich stellen“, sagt Jost Tscherepanow, der die Beratungsfirma Pehoma mit Sitz in Málaga und Krefeld leitet und deutschen Unternehmen über bürokratische Hürden hinweghilft. Diese Möglichkeit besteht aber lediglich für Deutsche, die nicht planen, länger als drei Monate in Spanien zu bleiben, schreibt die spanische Botschaft in Berlin auf ihrer Internetseite. Jeder, der zum Leben, Arbeiten, Studieren oder Ähnliches einen längeren Aufenthalt plant, müsse sich an die Behörden in Spanien werden. Dort ist die zuständige Behörde die Nationalpolizei mit ihren Ausländerbüros. Termine müssen vorab online über den Kurzlink https://bit.ly/2yz0qIT bei der nächstgelegenden Stelle vereinbart werden. Dafür wählt man unter der Rubrik „Trámite“die Kategorie „Policía- Asignación del NIE“aus und gibt danach seine persönlichen Daten ein. Auch eine Person mit einer notariellen Vollmacht kann dies tun. „Ein OnlineAntrag ist generell nicht möglich“, sagt der Unternehmensberater.
Die NIE wird pro Person einmal vergeben und gilt lebenslang. Sie muss nicht nochmal beantragt werden, ändert sich nicht und verliert auch nicht ihre Gültigkeit. Man erhält die NIE auf einem weißen DIN-A4 Blatt. Das Zertifikat hat allerdings nur eine behördliche Gültigkeit von drei Monaten. Wenn es auch nicht zwangsläufig aktualisiert werden müsse, käme es jedoch vor, dass man bei notariellen oder behördlichen Angelegenheiten aufgefordert wird, ein neues Zertifikat vorzulegen, so der Fachmann.
Dieses nennt man auch „NIE de no residente“also NIE für Nichtresidenten. Wer in Spanien seinen Wohnsitz hat oder sich hierzulande pro Jahr länger als drei Monate am Stück oder 183 Tage über das Jahr verteilt aufhält, muss sich bei der Nationalpolizei in das Ausländer-Zentralregister eintragen lassen und erhält eine grüne Ausländerkarte, die residencia, auf der ebenfalls die NIE-Nummer zu finden ist. Ein Termin kann über denselben Kurzlink beantragt werden, dafür wählt man die Kategorie „Policía- Certificados UE“aus.
Steuerpflichtig oder nicht?
Oft tauche auch die Frage auf, ob man in Spanien steuerpflichtig wird, wenn man sich als Resident registriert. Es besteht die Pflicht, sich registrieren zu lassen, wenn man sich länger als 183 Tage in Spanien aufhält. Laut EU-Recht ist man in dem Land steuerpflichtig, in dem man sich überwiegend aufhält. In Europa gilt eine Reise- und Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Deutsche dazu berechtigt ist, sich in Spanien niederzulassen, also seinen Wohnsitz nach Spanien zu verlegen. Man sollte beachten, dass es nach deutschem Recht keine Möglichkeit eines Zweitwohnsitzes im Ausland gibt.
„Viele Ausländer denken, dass es einem freigestellt ist ob man sich in dieses Register eintragen lässt oder nicht, aber das ist falsch“, schildert der Experte. „Das Gesetz regelt dies klar und eindeutig. Um sich in das Ausländerzentralregister
eintragen zu lassen, wurden 2012 einige Auflagen geschaffen. So muss man seitdem eine Krankenversicherung nachweisen und auch angeben, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Die Krankenversicherung kann die spanische Seguridad Social sein, wenn man selbstständig („Autónomo“), Angestellter, oder deutscher Rentner ist. Auch eine anerkannte private Krankenversicherung wird akzeptiert.“
Wer in das Ausländerzentralregister eingetragen wurde, erhält das „Certificado de registro de Ciudadano de la Unión Europea“. Dies ist eine grüne Papierkarte im Kreditkartenformat, umgangssprachlich auch „Residencia“genannt. Darauf sind die NIE und Adresse in Spanien angegeben.
Laut Gesetz ist jeder verpflichtet, dem Register Adressänderungen mitzuteilen. Die erste, von der Nationalpolizei ausgestellte Residencia hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach muss diese neu beantragt werden und man erhält ein Zertifikat, das angibt, dass man nun als „Residente comunitario permanente en España“also als dauerhafter Resident in Spanien registriert ist. Dieses Dokument muss nicht erneuert werden.
Jeder Deutsche ist dazu berechtigt, sich in Spanien niederzulassen
Jost Tscherepanow ist erreichbar unter www.peho ma-consult.com