„Höhe der Strafe ist völlig überzogen“
Lourdes Jordá und Paco Femenia sollen 12.000 Euro für die Reparatur einer Natursteinmauer zahlen
Dénia – ab. Lourdes Jordá ist fassungslos. Die Denianerin, die zusammen mit ihrem Mann Paco Femenia die Sommer über in ihrem Haus in erster Strandlinie an Dénias Les Deveses-Strand (Alicante) lebt, kann ihren Ärger nicht verbergen. Kämpferisch ist sie an die Öffentlichkeit gegangen. Der Grund: Die Küstenbehörde hat eine Geldstrafe in Höhe von knapp 12.000 Euro verhängt, weil die Hausbesitzer eine durch das Sturmtief Gloria zerstörte Natursteinmauer reparieren ließen.
„Wir haben nichts an der Mauer verändert, sie weder höher noch breiter gebaut, und auch die Einzäunung, die bei der Sturmflut in Einzelteile zerlegt worden war, nicht mehr installiert“, sagt Jordá sehr aufgebracht, während sie auf der Holztreppe steht, die vom Strand auf ihr Grundstück führt. „Nach dem Unwetter im Januar lag ein Teil der Steine in unserem Garten und ein Teil am Strand“, erzählt die Spanierin. „Wir beantragten bei Costas (Küstenverwaltung) eine Genehmigung, um den Schaden reparieren zu können“, sagt sie. „Und ja, wir hatten es eilig, weil wir befürchteten, dass die Wellen beim nächsten Unwetter in unser Haus eindringen könnten.“
Nachdem ein paar Wochen vergangen waren und sich Costas nicht gerührt hatte, beauftragten die Hausinhaber ein Unternehmen, das die Steine wieder an ihren ursprünglichen Platz setzen sollte. „Wir haben die Arbeiten von unserem Garten aus durchführen lassen“, erklärt Jordá. „Der Bagger, der dazu eingesetzt wurde, hat auch die Steine, die am Strand gelandet waren, von unserem Grundstück aus eingesammelt und sie wieder auf die Natursteinmauer gesetzt.“Es sei ihnen wichtig gewesen, die Arbeiten so ausführen zu lassen, dass dabei kein Stück Strand in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Ärger nimmt seinen Lauf
Kaum war die Reparatur beendet, ging der Ärger los. „Ein für die Küstenbehörde arbeitender Inspekteur, der in Dénia wohnt und den wir kennen, hat sich das hier alles angesehen und Fotos gemacht“, erzählt die Spanierin aufgebracht. Wenige Tage später sei ihnen der Strafbescheid in Höhe von knapp 12.000 Euro zugegangen.
Lourdes Jordá und Paco Femenia wollen sich das nicht bieten lassen. „Die Höhe der Strafe ist völlig überzogen“, schimpft die Spanierin. „Zumal wir nur einen Schaden behoben und keinen Umbau vorgenommen haben.“Sie habe einen Anwalt eingeschaltet.
Von Pressevertretern auf den Fall angesprochen, nahm die Leiterin der Alicantiner Küstenverwaltung, Rosa de los Ríos, bei einem offiziellen Besuch in Dénia
Stellung. „Grundbesitzer, deren Parzelle sich direkt am Strand befindet, haben das Recht, Schutzmaßnahmen durchzuführen“, sagte sie. „Wenn unsere Behörde eine Strafe erwirkt, dann deshalb, weil nicht die Vorschriften eingehalten wurden, die das Küstengesetz vorsieht.“Welche das sind, erklärte De los Ríos nicht.
Derweil pocht die Nachbarschaftsvereinigung Les Deveses darauf, dass das Umweltministerium die vorgesehenen Renaturierungsarbeiten an Dénias Küste als „dringend“ausweist. Das Projekt bedarf noch des Umweltgutachtens DIA, bevor die Arbeiten in Auftrag gegeben werden können und es hat den Anschein, dass das Umweltministerium keinerlei Eile bei der Umsetzung des auf 14 Millionen Euro veranschlagten Renaturierungsvorhabens hat.
Vorgesehen sind unter anderem der Bau von drei Dämmen, einer davon nahe der Flussmündung des Río Racons.