Von der Maske bis zur Stornierung:
Spanien verschärft Hygieneregeln, wichtige Fragen und Antworten für Reisende
In ganz Spanien gibt es neue Infektionsherde des Coronavirus – die meisten sind nach wie vor unter Kontrolle. Doch was passiert, wenn ein Urlaubsort eine Quarantäne anordnet? Und kann man unter den undurchsichtigen Umständen nicht vielleicht sogar die Reise nach Spanien verschieben oder stornieren?
In den meisten Gebieten von Spanien, darunter auch die Costa Blanca, Costa del Sol und Costa Cálida, gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Demnach muss der Mundschutz überall getragen werden, selbst wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ausnahmen bilden der Strand und sportliche Aktivitäten, die mit einer Maske nicht möglich wären.
Es gibt zwei Arten von Mundschutz, die getragen werden können. Die chirurgischen OP-Masken oder hygienische Masken. Letztere bezeichnen Mundschutze aus verschiedenen Stoffschichten, darunter auch die selbstgenähten, deren Fertigung den Richtlinien der Asociación Española de Normalización, UNE, entspricht. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass ein Polizist das kontrolliert.
Wer jedoch ganz auf die Bedeckung von Mund und Nase verzichtet, kann empfindlich zur Kasse gebeten werden. Bis zu 100 Euro sind für einen einfachen Verstoß vorgesehen, grobe Verstöße können hingegen mehrere Tausend Euro Strafe kosten. Dabei ist zu beachten, dass die Regel meistens von Ortspolizisten kontrolliert wird und die Intensität und Häufigkeit der Kontrollen stark variieren. Calp gilt beispielsweise als sehr strikt, während es zum Beispiel in Altea deutlich weniger MaskenKontrollen gibt.
Am Strand und beim Sporttreiben wird die Pflicht jedoch außer Kraft gesetzt, weil in diesen Fällen, wie es im spanischen Staatsanzeiger BOE heißt, „durch das Tragen einer Maske die Aktivität selbst verhindert würde“. Weiterhin ausgenommen sind Menschen, die wegen einer Atemerkrankung Mund und Nase frei halten müssen. Virologen kritisieren jedoch, dass Mundschutz zwar bis zu einem gewissen Grad gegen Infektionen hilft, Sicherheitsabstand aber viel wichtiger sei. Sie fordern die Spanier und Touristen dazu auf, trotz Masken nicht die anderen Vorsichtsregeln gegen das Coronavirus außer Acht zu lassen.
Ein- und Ausreiseregeln
Bislang hat Spanien trotz der letzten Entwicklungen in den Infektionsherden noch keine neuen Regeln für die Ein- und Ausreise erhoben. In einzelnen spanischen Medien ist allerdings bereits eine Schließung der Grenzen zu Frankreich im Gespräch, was aber im Hinblick auf Spaniens angeschlagene Wirtschaft, die maßgeblich vom Tourismus abhängt, unwahrscheinlich erscheint und am Montag nach einem Treffen französischer und spanischer Politiker vorläufig ausgeschlossen wurde.
Spanien hatte vor wenigen Wochen intensiv um Touristen aus der
Europäischen Union geworben. Sehr aktiv waren unter anderem auch die Balearen und Murcia, die aktuell mit scharfen Vorsichtsmaßnahmen auf sich aufmerksam machen. Die Balearen kündigten indessen an, auch Passagiere, die mit einem Inlandsflug zum Beispiel aus Alicante auf die Inseln reisen, bei der Ankunft am Flughafen zu kontrollieren.
Dieses Protokoll gilt aktuell nur für Reisende aus dem Ausland. Diese müssen bei der Ankunft am Flughafen einen QR-Code vorzeigen, den man erhält, nachdem man das Formular von Spain Travel Health ausgefüllt hat. Dieses ist auf der gleichnamigen Website und auch als Handy-App für Android und iPhone verfügbar. Darin geben Touristen vor der Ankunft
Informationen zu ihrem allgemeinen Gesundheitszustand sowie Kontaktdaten für Spanien an das Gesundheitsministerium weiter. Einreisende mit dem Auto müssen in Spanien kein Dokument vorzeigen. Allerdings sprach Transitland Frankreich bereits von einer „möglichen Grenzschließung, da die Zahlen in Barcelona wesentlich schlechter sind als erwartet“, so Premierminister Jean Castex.
Für die Rückreise nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz sind jedoch keine Kontrollen nötig. Solange die Grenze zu Frankreich geöffnet bleibt, ist die Fahrt mit dem Auto problemlos möglich und selbst, wenn sich die Befürchtungen bewahrheiten sollten, gilt es als wahrscheinlich, dass der südeuropäische Nachbar Rückreisende in ihre Heimatländer zurückkehren lässt. Auch während des Coronavirus-Lockdowns von März bis Mai konnten Deutsche, Österreicher und Schweizer Frankreich für die Rückkehr in ihre Heimat passieren. Quarantäne für Reiserückkehrer aus Spanien ordnet kein Land an. Der Flugverkehr wird voraussichtlich die aktuelle Frequenz beibehalten oder sogar ausbauen.
Quarantäne am Urlaubsort?
Doch wie sieht es mit Ausgehbeschränkungen innerhalb Spaniens aus? Bis jetzt begrenzen lediglich Coronavirus-Hotspots wie Lleida in Katalonien die Aktivitäten außerhalb des eigenen Zuhauses. In bestimmte Gebiete des Segriá-Kresies darf man weder aus- noch einreisen und soll man das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung nur für dringend notwendige Aktivitäten wie Einkaufen verlassen. Aus diesen abgeriegelten dOrten wurden bereits Fälle von Urlaubern bekannt, die die Region verlassen wollten und von der Polizei verwarnt wurden.
Spanische Juristen raten aber jedem Touristen, der eine Geldstrafe zahlen muss, den Bescheid ausführlich zu prüfen. Schon während des Alarmzustands, der der Polizei rechtlich weit mehr Handlungsmöglichkeiten für das Aussprechen von Strafen gegeben hatte, wurden zahlreiche CoronavirusStrafen von Gerichten wieder aufgehoben.
Stornieren wegen Corona?
Einige Touristen, die kurzerhand für den Sommer eine Spanien-Reise gebucht hatten, möchten diese nach den Berichten über neue Infektionen und Regelverschärfungen, wie zum Beispiel der Maskenpflicht, nicht mehr wahrnehmen. Eine solche Stornierung zu erwirken ist jedoch gar nicht so leicht. Aktuell halten Deutschland und die Schweiz keinerlei Reisewarnung für Spanien, während Österreich für alle Länder des Schengen-Raums noch immer eine Warnung der Stufe 4 ausspricht und rät, nicht dringend notwendige Reisen zu unterlassen. Das heißt aber weder, dass Österreicher nicht nach Spanien reisen können, noch, dass eine Stornierung der Reise gültig ist. Die Warnung der Stufe 4 hat keinerlei operative Folgen.
Deutschen wiederum rät das Auswärtige Amt dazu, den Stornierungswunsch eventuell anwaltlich prüfen zu lassen. Wörtlich heißt es auf dem auf der Website veröffentlichten Fragen-und-Antworten-Katalog: „Letztendlich ausschlaggebend ist nicht die Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sondern die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu klären“.
Anders war der Fall, als Deutschland wegen der Covid-19Pandemie eine allgemeine Reisewarnung für die ganze Welt ausgesprochen hat. Wegen der vor Ort herrschenden Vorsichtsmaßnahmen wie Maskenpflicht allein sei eine Reise aber wohl nicht stornierbar, vermuten auch die Verbraucherzentralen in Deutschland.