Neue Norm soll Haustiere schützen
Kommunale Verordnung in erster Lesung verabschiedet – Angestrebte breite Mehrheit verfehlt
Almería – jan. Das Plenum der Stadt Almería hat in erster Lesung eine neue kommunale Verordnung zur Haustierhaltung verabschiedet. Diese soll die alte, seit 2004 geltende und schon lange nicht mehr zeitgemäße Norm ersetzen. Fast vier Jahre haben sich die Verhandlungen über die neue Fassung hingezogen, mit dem Ziel einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Was die in Minderheit regierende PP letztlich verfehlt hat, denn von den Oppositionsparteien hat einzig Vox dem Text zugestimmt, während sich PSOE und Ciudadanos enthielten und Podemos sogar dagegen votierte.
In sieben Kapiteln zusammengefasst enthält die Verordnung, die nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung noch in zweiter Lesung endgültig abgesegnet werden muss, insgesamt 56 Artikel. Diese zielen größtenteils auf den Schutz der Haustiere ab, regeln unter anderem aber auch Zucht und Verkauf in Tierhandlungen oder Umgang mit ausgesetzten Tieren. Ein Kritikpunkt der Opposition: Im städtischen Tierheim keine Tiere mehr einzuschläfern, wird lediglich als Ziel vorgegeben, bislang aber wird nur die maximale Aufenthaltsdauer im Heim verlängert.
Die kommunale Norm enthält außerdem einen Bußgeldkatalog. Leichte Vergehen werden mit Geldstrafen zwischen 75 und 500 Euro belegt. Darunter fallen etwa die Ankettung von Haustieren, ihre Aussperrung im Freien oder ihre Unterbringung auf Balkonen oder in Innenhöfen. Für schwere Vergehen wie eine mangelnde Hygiene, eine defizitäre Ernährung oder eine fehlende veterinärmedizinische Betreuung drohen Geldbußen zwischen 500 und 2.000 Euro. Als besonders schwere Vergehen gelten die Misshandlung oder Aussetzung, das Vergiften von Haustieren oder die Organisation von
Hunde- oder Hahnenkämpfen. Diese werden mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 30.000 Euro geahndet.
Regelungen für frei lebende Katzenkolonien rufen Kritik hervor
Wie seit Jahren von Tierschutzvereinigungen gefordert wird, sieht die Haustierverordnung schließlich auch die Einführung der so genanten CER-Methode vor, die darauf abzielt streunende Katzen einzufangen, zu sterilisieren und wieder freizulassen. Trotzdem sind die Tierschützer mit der Norm nicht zufrieden und drängen auf ihre Modifizierung. Kontrollierte Katzenkolonien sollen nämlich starken Einschränkungen unterliegen und nur in umzäunten Grundstücken fern von Kindergärten, Schulen, Gesundheitszentren oder Residenzen gestattet werden.