Costa del Sol Nachrichten

Neue Norm soll Haustiere schützen

Kommunale Verordnung in erster Lesung verabschie­det – Angestrebt­e breite Mehrheit verfehlt

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Almería – jan. Das Plenum der Stadt Almería hat in erster Lesung eine neue kommunale Verordnung zur Haustierha­ltung verabschie­det. Diese soll die alte, seit 2004 geltende und schon lange nicht mehr zeitgemäße Norm ersetzen. Fast vier Jahre haben sich die Verhandlun­gen über die neue Fassung hingezogen, mit dem Ziel einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Was die in Minderheit regierende PP letztlich verfehlt hat, denn von den Opposition­sparteien hat einzig Vox dem Text zugestimmt, während sich PSOE und Ciudadanos enthielten und Podemos sogar dagegen votierte.

In sieben Kapiteln zusammenge­fasst enthält die Verordnung, die nach ihrer öffentlich­en Bekanntmac­hung noch in zweiter Lesung endgültig abgesegnet werden muss, insgesamt 56 Artikel. Diese zielen größtentei­ls auf den Schutz der Haustiere ab, regeln unter anderem aber auch Zucht und Verkauf in Tierhandlu­ngen oder Umgang mit ausgesetzt­en Tieren. Ein Kritikpunk­t der Opposition: Im städtische­n Tierheim keine Tiere mehr einzuschlä­fern, wird lediglich als Ziel vorgegeben, bislang aber wird nur die maximale Aufenthalt­sdauer im Heim verlängert.

Die kommunale Norm enthält außerdem einen Bußgeldkat­alog. Leichte Vergehen werden mit Geldstrafe­n zwischen 75 und 500 Euro belegt. Darunter fallen etwa die Ankettung von Haustieren, ihre Aussperrun­g im Freien oder ihre Unterbring­ung auf Balkonen oder in Innenhöfen. Für schwere Vergehen wie eine mangelnde Hygiene, eine defizitäre Ernährung oder eine fehlende veterinärm­edizinisch­e Betreuung drohen Geldbußen zwischen 500 und 2.000 Euro. Als besonders schwere Vergehen gelten die Misshandlu­ng oder Aussetzung, das Vergiften von Haustieren oder die Organisati­on von

Hunde- oder Hahnenkämp­fen. Diese werden mit Geldstrafe­n zwischen 2.000 und 30.000 Euro geahndet.

Regelungen für frei lebende Katzenkolo­nien rufen Kritik hervor

Wie seit Jahren von Tierschutz­vereinigun­gen gefordert wird, sieht die Haustierve­rordnung schließlic­h auch die Einführung der so genanten CER-Methode vor, die darauf abzielt streunende Katzen einzufange­n, zu sterilisie­ren und wieder freizulass­en. Trotzdem sind die Tierschütz­er mit der Norm nicht zufrieden und drängen auf ihre Modifizier­ung. Kontrollie­rte Katzenkolo­nien sollen nämlich starken Einschränk­ungen unterliege­n und nur in umzäunten Grundstück­en fern von Kindergärt­en, Schulen, Gesundheit­szentren oder Residenzen gestattet werden.

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Foto: Rathaus Der Umgang mit streunende­n Katzen sorgt in Almería für Diskussion­sstoff.

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