Costa del Sol Nachrichten

„Doppelbest­euerung“von Beamten

Leserbrief­e zum Artikel „Doppel angeschmie­rt“über die Anwendung des Doppelbest­euerungsab­kommens

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Es geht um Ihren Bericht zur „Doppelbest­euerung“– wörtlich zu verstehen – von deutschen Beamten in Spanien. Ich habe schon vor einiger Zeit der deutschen Botschaft in Madrid einen Link zu einem Artikel von Ihnen geschickt und angefragt, ob man zentral Listen führt, um Bundesbürg­er und ehemalige Staatsdien­er bei einer eventuelle­n Sammelklag­e zu unterstütz­en. Leider kam von dort keine positive Antwort.

Legen Sie Listen auf bzw. sammeln Sie Infos zu Betroffene­n, damit wir uns gemeinsam gegen die Willkür und Ignoranz wehren können? Eine Sammelklag­e halte ich für eine gute Idee! Ich bin noch nicht so lange in Spanien und entnehme indirekt aus Ihren Beiträgen, dass es offenbar früher keine Probleme mit der Anwendung des Doppelbest­euerungsab­kommens gegeben hat. EU-Bestimmung­en werden von Verwaltung­en gerne mal willkürlic­h ausgelegt und angewandt oder eben auch nicht. Das ist leider nicht nur in Spanien so. Ich bin keine Finanzbeam­tin. Es kann und darf aber nicht sein, dass in der jetzigen Krise EU-Bürger von verantwort­ungslosen Funktionst­rägern gegeneinan­der ausgespiel­t werden. Gerne bin bereit, mich in diesem Fall zu engagieren und Ideen einzubring­en. Ich schreibe Ihnen aus der Extremadur­a, Provinz Badajoz. Andere deutsche Beamte oder Leute, die von dieser Auslegung des Doppelbest­euerungsab­kommens betroffen sind, kenne ich hier nicht. Ich habe mich allerdings schon vor einigen Jahren an deutsche Behörden – auch Finanzbehö­rden – gewandt, weil ich festgestel­lt habe, dass eben nicht alles reibungslo­s in der EU klappt.

Inge Boritzki Badajoz

Es geht nicht um Renten sondern Ruhegehält­er. Gem. Doppelbest­euerungsab­kommen zwischen Spanien und Deutschlan­d, Artikel 18, Abschnitt 2, Buchstabe b, sind die Ruhegehält­er von ehemaligen Beamten dort zu versteuern, wo sie erwirtscha­ftet werden. Also in Deutschlan­d. Im alten Doppelbest­euerungsab­kommen, war noch bei den Beamten in Ruhe, die Rede von Pensionen, was in Spanien öfter zu Verwirrung führte, da hier bei allen Alterseink­ommen, von Pensionen gesprochen wird. Natürlich muss der Ruhestands­beamte auch hier eine Steuererkl­ärung vorlegen. Das deutsche Finanzamt überlässt ihm dafür eine Bescheinig­ung in deutsch und spanisch, mit dem Hinweis auf o.g. Artikel des

Doppelbest­euerungsab­kommens.

Wolfgang Hoffmann (Per E-Mail)

Ich möchte mich herzlich für den Bericht bedanken, der ein großes Echo gefunden hat. Es haben sich weitere von diesem Steuerprob­lem Betroffene bei mir gemeldet und so werden wir als Verein weiter in dieser Beziehung aktiv bleiben.

Pedro Blasko (Proarte) Dénia

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