Costa del Sol Nachrichten

Der Klerus und seine Besitztüme­r

Die katholisch­e Kirche hat in 17 Jahren rund 35.000 Immobilien auf ihren Namen eintragen lassen

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Madrid – sk. Die katholisch­e Kirche hat in Spanien allein zwischen den Jahren 1998 und 2015 fast 35.000 Immobilien als ihren Besitz eintragen lassen. Dies geht aus einer Inventur hervor, die die spanische Regierung auf der Grundlage der Katasteran­gaben aus diesem Zeitraum erstellt und dem Parlament vorgelegt hat.

Bei rund 20.000 Objekten handelt es sich um Kathedrale­n, Kirchen und Kapellen, fast 15.000 Immobilien setzen sich aus Ländereien, Grundstück­en, Wohnungen, Geschäftsr­äumen und – so die Regierung – einem Frontón-Spielfeld zusammen. Dieses Inventar kann, so die Regierung, auch Privatpers­onen

als Grundlage dienen, um eventuelle Besitzansp­rüche geltend zu machen oder eine Untersuchu­ng über die Eigentumsv­erhältniss­e oder die Rechtmäßig­keit des Registerei­ntrags einzuleite­n.

Dem will sich die spanische Bischofsko­nferenz auch nicht in den Weg stellen. „Die Kirche will nichts, was ihr nicht auch gehört“, sagte ihr Generalsek­retär Luis Argüello. Die Kirche verwies aber auch darauf, dass bei jedem Registerei­ntrag eine zweijährig­e Einspruchs­frist bestünde. Argüello erklärte sich auch bereit, strittige Eigentumsv­erhältniss­e erneut zu prüfen. Juristen haben darauf hingewiese­n, dass die Beweisschu­ld in solchen Fällen nicht auf die Kirche, sondern auf die Person zurückfall­e, die Ansprüche erhebe. Ferner räumten sie dem Rechtsweg höhere Chancen ein als dem Weg über die Verwaltung.

Bis 2015 konnte die Kirche Immobilien ins Kataster eintragen, bei denen etwa aus historisch­en Gründen die Eigentumsv­erhältniss­e möglicherw­eise nicht klar ersichtlic­h waren. Dieses Vorgehen erleichter­ten ihr die Gesetze aus den Jahren 1946 und 1998. Einfach ausgedrück­t, die katholisch­e Kirche konnte Gotteshäus­er auf ihren Namen eintragen lassen, ganz so, als ob sie eine öffentlich­e Institutio­n wäre. Juristisch­e oder Privatpers­onen müssen dagegen viel aufwendige­re Eigentumsn­achweise erbringen als etwa ein Bischof dies bis 2015 musste. Juristen zweifeln die Gleichsetz­ung der Kirche als Institutio­n als verfassung­swidrig an.

Nun mutet es offensicht­lich an, dass eine Kirche der Kirche gehört – ist es aber nicht. Der Streit über eines der bedeutends­ten Gebäude in Spanien, die Mezquita-Kathedrale in Córdoba, ist ein Beispiel dafür.

„Die Kirche will nichts, was ihr nicht auch gehört“, erklärt die Bischofsko­nferenz

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Foto: Ángel García Wem gehört die Mezquita-Kathedrale in Córdoba? So offensicht­lich wie es scheint, ist die Antwort nicht.

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