Der Klerus und seine Besitztümer
Die katholische Kirche hat in 17 Jahren rund 35.000 Immobilien auf ihren Namen eintragen lassen
Madrid – sk. Die katholische Kirche hat in Spanien allein zwischen den Jahren 1998 und 2015 fast 35.000 Immobilien als ihren Besitz eintragen lassen. Dies geht aus einer Inventur hervor, die die spanische Regierung auf der Grundlage der Katasterangaben aus diesem Zeitraum erstellt und dem Parlament vorgelegt hat.
Bei rund 20.000 Objekten handelt es sich um Kathedralen, Kirchen und Kapellen, fast 15.000 Immobilien setzen sich aus Ländereien, Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen und – so die Regierung – einem Frontón-Spielfeld zusammen. Dieses Inventar kann, so die Regierung, auch Privatpersonen
als Grundlage dienen, um eventuelle Besitzansprüche geltend zu machen oder eine Untersuchung über die Eigentumsverhältnisse oder die Rechtmäßigkeit des Registereintrags einzuleiten.
Dem will sich die spanische Bischofskonferenz auch nicht in den Weg stellen. „Die Kirche will nichts, was ihr nicht auch gehört“, sagte ihr Generalsekretär Luis Argüello. Die Kirche verwies aber auch darauf, dass bei jedem Registereintrag eine zweijährige Einspruchsfrist bestünde. Argüello erklärte sich auch bereit, strittige Eigentumsverhältnisse erneut zu prüfen. Juristen haben darauf hingewiesen, dass die Beweisschuld in solchen Fällen nicht auf die Kirche, sondern auf die Person zurückfalle, die Ansprüche erhebe. Ferner räumten sie dem Rechtsweg höhere Chancen ein als dem Weg über die Verwaltung.
Bis 2015 konnte die Kirche Immobilien ins Kataster eintragen, bei denen etwa aus historischen Gründen die Eigentumsverhältnisse möglicherweise nicht klar ersichtlich waren. Dieses Vorgehen erleichterten ihr die Gesetze aus den Jahren 1946 und 1998. Einfach ausgedrückt, die katholische Kirche konnte Gotteshäuser auf ihren Namen eintragen lassen, ganz so, als ob sie eine öffentliche Institution wäre. Juristische oder Privatpersonen müssen dagegen viel aufwendigere Eigentumsnachweise erbringen als etwa ein Bischof dies bis 2015 musste. Juristen zweifeln die Gleichsetzung der Kirche als Institution als verfassungswidrig an.
Nun mutet es offensichtlich an, dass eine Kirche der Kirche gehört – ist es aber nicht. Der Streit über eines der bedeutendsten Gebäude in Spanien, die Mezquita-Kathedrale in Córdoba, ist ein Beispiel dafür.
„Die Kirche will nichts, was ihr nicht auch gehört“, erklärt die Bischofskonferenz