Leser fragen, Tierarzt Barth antwortet
Sehr geehrter Herr Barth,
wir werden demnächst nach Spanien umziehen mit der Familie und wir haben einen Hund und eine Katze. Könnten Sie uns bitte aufklären, welche Impfungen in Spanien Pflicht sind? Unsere Haustiere haben einen deutschen Impfpass und wir wissen nicht, ob da die Bestimmungen gleich sind.
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat und Hilfe.
Peter Stolz
Sehr geehrter Herr Stolz, vielen Dank für Ihre Anfrage! Vor einer Reise mit unserem Haustier, sei es Hund, Katze oder Frettchen, müssen gewisse Auflagen beachtet werden. Neben einem Mikrochipimplantat und eines sogenannten EUImpfpasses ist eine Impfung gegen Tollwut Pflicht. In Andalusien muss diese Tollwutimpfung ab der zwölften Lebenswoche erfolgen, diese muss dann nach 30 Tagen wiederholt werden.
Anschließend gilt eine jährliche Impfpflicht. Es muss ebenfalls beachtet werden, dass diese Impfung bei Tieren ohne einen
Mikrochip nicht verabreicht werden darf. Möchte man mit dem Haustier verreisen, müssen mindestens 21 Tage nach der Erstimpfung
abgewartet werden, nach diesen drei Wochen und, solange man den Zeitraum der Nachimpfung nicht verpasst, kann jederzeit verreist werden.
Innerhalb der EU sind die eingangs erwähnten Bedingungen vollkommen ausreichend, innerhalb jedes Landes kann die Impfpflicht variieren. Ist die Tollwutimpfung in Andalusien jährlich Pflicht, so ist die Nachimpfung in Deutschland bis zu alle drei Jahre ausreichend. Hält sich unser Haustier mehr als 90 Tage in einem anderen Land auf, so sind auf die in diesem Land befindenden Richtlinien zu berücksichtigen. Sollte eine Reise außerhalb der EU stattfinden, ist in vielen Fällen für die Rückreise eine sogenannte „Tollwut-Antikörper-Bestimmung“erforderlich. Diese sollte bestenfalls vor der Reise und im Voraus geschehen, da die Untersuchung in ein Speziallabor gesendet werden muss und auch eine gewisse Zeit bis zum Erhalt des Ergebnisses beansprucht.