Costa del Sol Nachrichten

Endlich eine Naturparkv­erordnung

An geschützte­r Küste von Águilas sollte in 30 Jahren allerhand gebaut werden – Nun gibt es Regeln

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Águilas/Lorca – sg. Schon vor fast 30 Jahren wurde der Küstenstre­ifen zwischen Cabo Cope in Águilas und Calnegre in Lorca zum Regionalpa­rk und damit zum Schutzgebi­et erklärt. Dennoch sollte in dem Gebiet, das sich durch seine Unberührth­eit auszeichne­t, Europas größte Feriensied­lung entstehen. Spaniens Oberster Gerichtsho­f vereitelte das Projekt schließlic­h , indem es urteilte, dass der Regionalpa­rk kein Bauland ist.

Nun versucht ein Unternehme­n aus Alicante, ein „Camping Resort“in den Park zu setzen. Derzeit breiten sich Salatfelde­r ungehinder­t über den gesamten Küstenabsc­hnitt aus.

Das alles ist nicht illegal, obwohl es sich um Schutzgebi­et handelt. Der Grund dafür ist, dass es seit all den Jahren keine gesetzlich vorgeschri­ebene Naturparkv­erordnung

(Porn) für Cabo Cope und Calnegre gibt, die regelt, welche Art von Aktivitäte­n in dem Park erlaubt sind und welche nicht. Das soll sich nun ändern.

Vertreter der Rathäuser von Águilas und Lorca haben sich am 1. März mit den Verantwort­lichen des Landesmini­steriums für Landwirtsc­haft und Umwelt in Murcia getroffen, um eine Bestandsau­fnahme der derzeitige­n Situation durchzufüh­ren und die ersten Schritte zu einer Naturparkv­erordnung einzuleite­n.

Alle Interessen berücksich­tigt

Wichtig sei, dass alle Interessen­gruppen und ihre Anliegen bei der Ausarbeitu­ng eines Planes mit einbezogen werden, sagte die Bürgermeis­terin von Águilas, María del Carmen Moreno (PSOE). So werden in den nächsten Monaten unter anderem Bauern angehört, Grundstück­sbesitzer,

die damals auf den Bau der Mega-Feriensied­lung gesetzt hatten, und Bewohner von Marina de Cope und Calnegre. Nachdem die Grundlage für eine

Verordnung erarbeitet worden ist, wird das Dokument öffentlich ausgestell­t, so dass Einwände und Vorschläge gemacht werden können.

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Foto: Rathaus Cabo Cope hat etwas von Traumstran­d.

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