Endlich eine Naturparkverordnung
An geschützter Küste von Águilas sollte in 30 Jahren allerhand gebaut werden – Nun gibt es Regeln
Águilas/Lorca – sg. Schon vor fast 30 Jahren wurde der Küstenstreifen zwischen Cabo Cope in Águilas und Calnegre in Lorca zum Regionalpark und damit zum Schutzgebiet erklärt. Dennoch sollte in dem Gebiet, das sich durch seine Unberührtheit auszeichnet, Europas größte Feriensiedlung entstehen. Spaniens Oberster Gerichtshof vereitelte das Projekt schließlich , indem es urteilte, dass der Regionalpark kein Bauland ist.
Nun versucht ein Unternehmen aus Alicante, ein „Camping Resort“in den Park zu setzen. Derzeit breiten sich Salatfelder ungehindert über den gesamten Küstenabschnitt aus.
Das alles ist nicht illegal, obwohl es sich um Schutzgebiet handelt. Der Grund dafür ist, dass es seit all den Jahren keine gesetzlich vorgeschriebene Naturparkverordnung
(Porn) für Cabo Cope und Calnegre gibt, die regelt, welche Art von Aktivitäten in dem Park erlaubt sind und welche nicht. Das soll sich nun ändern.
Vertreter der Rathäuser von Águilas und Lorca haben sich am 1. März mit den Verantwortlichen des Landesministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Murcia getroffen, um eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation durchzuführen und die ersten Schritte zu einer Naturparkverordnung einzuleiten.
Alle Interessen berücksichtigt
Wichtig sei, dass alle Interessengruppen und ihre Anliegen bei der Ausarbeitung eines Planes mit einbezogen werden, sagte die Bürgermeisterin von Águilas, María del Carmen Moreno (PSOE). So werden in den nächsten Monaten unter anderem Bauern angehört, Grundstücksbesitzer,
die damals auf den Bau der Mega-Feriensiedlung gesetzt hatten, und Bewohner von Marina de Cope und Calnegre. Nachdem die Grundlage für eine
Verordnung erarbeitet worden ist, wird das Dokument öffentlich ausgestellt, so dass Einwände und Vorschläge gemacht werden können.