Diese Corona-Regeln gelten
Auflagen in Andalusien, Murcia und Valencia
fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die Landesregierung fest. Die Behörden reagieren mitunter schnell auf steigende Zahlen und verschärfen Einschränkungen kurzfristig. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.costanach richten.com. Wer Corona-Zahlen aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https:// bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://coronavirus.san.gva.es/es/ estadisticas fündig. Folgende Einschränkungen gelten derzeit:
Andalusien
Die in Andalusien aktuell geltenden Corona-Regeln könnten zum 5. März eventuell modifiziert werden. Die möglichen Änderungen standen bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht fest.
Treffen: Maximal vier Menschen dürfen zusammenkommen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben. Das gilt sowohl zu Hause als auch beispielsweise in Lokalen. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Alle nicht systemrelevanten Geschäfte müssen um spätestens 18 Uhr schließen. Als systemrelevant gelten zum Beispiel Supermärkte und Apotheken. In sechs Gemeinden dürfen nicht systemrelevante Geschäfte zurzeit gar nicht öffnen.
Gastronomie: Bars und Restaurants
müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Bis 21.30 Uhr darf Essen abgeholt, bis 23.30 Uhr ausgeliefert werden. In sechs Gemeinden ist die Gastronomie zurzeit komplett geschlossen. Abriegelung: Die Region ist abgeriegelt, nur mit triftigem Grund darf Andalusien verlassen beziehungsweise eingereist werden. Auch ist die Fahrt von einer der acht Provinzen in eine andere untersagt. Darüber hinaus sind 51 Gemeinden derzeit abgeriegelt, darunter befinden sich ausschließlich kleinere Ortschaften mit weniger als 50.000 Einwohnern.
Murcia
Treffen: Sowohl im öffentlichen Raum – im Freien und in geschlossenen Räumen – als auch im privaten Rahmen sind Treffen von maximal vier Personen gestattet, die nicht im selben Haushalt leben. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Nicht systemrelevante Geschäfte dürfen wieder bis zur Sperrstunde um 22 Uhr öffnen. Gastronomie: Bars und Restaurants dürfen in 37 Gemeinden wieder drinnen öffnen bei 30 Prozent Auslastung. An einem Tisch dürfen nur zwei Personen aus verschiedenen Haushalten sitzen. Terrassen dürfen zu 100 Prozent belegt sein. Abriegelung: Die gesamte Region bleibt abgeriegelt, außerdem die Gemeinden Alhama, Ulea, Abarán,
Caravaca, Ceutí, Fuente Álamo, Puerto Lumbreras und Torre Pacheco.
Autofahrten: Wenn nicht alle Insassen eines Autos im selben Haushalt leben, herrscht Maskenpflicht und es darf maximal die Hälfte der verfügbaren Sitze bei größtmöglichem Abstand belegt werden. Bei ungerader Sitzanzahl wird aufgerundet.
Valencia
Valencia hat die Regeln seit 1. März etwas gelockert. Die aktuellen Auflagen gelten voraussichtlich bis 14. März.
Treffen: Im öffentlichen Raum dürfen maximal vier Menschen zusammenkommen, die nicht im selben Haushalt leben. Zuhause dürfen sich nur noch die Menschen treffen, die im selben Haushalt leben. Sprich: Bis auf wenige Ausnahmen können keine Angehörigen, Freunde oder Bekannte besucht werden und es darf kein Besuch empfangen werden. Ausgenommen davon sind der Arbeits- und Bildungsbereich sowie die Pflege von Alten, Minderjährigen und Pflegebedürftigen. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Nicht systemrelevante Geschäfte müssen spätestens um 20 Uhr schließen. Spielhallen, BingoSäle
und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht öffnen, auch keine Jugendzentren oder Seniorentreffs. Gastronomie: Bars und Restaurants dürfen Gäste bis 18 Uhr auf der Terrasse bedienen, bei maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens vier Personen pro Tisch. Sonst nur Speisen und Getränke zum Mitnehmen.
Sport: Sportzentren dürfen für Training unter freiem Himmel unter strengen Auflagen öffnen. Maskenpflicht: Eine Schutzmaske muss nicht mehr bei Einzelsport im Freien getragen werden. Abriegelung: Die Region ist abgeriegelt, einzelne Städte nicht mehr.