Einreise nach Spanien
Regeln für Flugreise und Autofahrt
fin. Wer mit dem Flieger nach Spanien reist, muss einen negativen PCR-, LAMP oder TMATest vorweisen. Der geforderte Test darf bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, das Ergebnis muss auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflicht. Einreisende müssen außerdem vorab auf www.spth.gob.es oder über die App „SpTH“ein Formular ausfüllen und den darüber generierten QR-Code am Flughafen vorzeigen. Es gibt stichprobenartige Gesundheitskontrollen.
Komplizierter ist die Einreise mit dem Auto. Frankreich verlangt von Einreisenden einen PCR-Test. Und: Die spanisch-französische-Grenze ist zwar geöffnet, aber die einzelnen Comunidades Autónomas haben sich abgeriegelt. Das heißt: Einreisende können zwar die Grenze passieren, dürfen dann aber nicht ohne triftigen Grund zum Beispiel von Katalonien weiter in die Region Valencia fahren.
Ausnahmen, die die Reise von einer in die andere Region gestatten, gelten nur wenige, etwa wenn die Fahrt berufliche oder medizinische Gründe hat. Auch die Reise zum gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) ist jederzeit gestattet. Dieser ist nachzuweisen durch die residencia, also die grüne Karte beziehungsweise das grüne DIN-A-4Blatt. Ob im Fall einer Kontrolle auch die Meldebescheinigung vom Rathaus (empadronamiento) ausreicht, liegt im Ermessen des Polizisten.