Erst melden, dann ins Gesundheitszentrum
Nicht-Residenten werden noch nicht überall für Impfkampagne berücksichtigt – Benachrichtigung erfolgt telefonisch
fin. Geimpft werden sollen alle, die in Spanien einen Wohnsitz haben, der über das empadronamiento, also die Meldebescheinigung aus dem Rathaus, nachzuweisen ist. Das hat jüngst auch noch einmal Málagas Konsul Arnulf Braun nach Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden vor Ort bestätigt. Theoretisch ist das Prozedere, das in manchen Gemeinden bereits umgesetzt wird, folgendes: Wer über eine spanische SIP-Karte verfügt, wird genau wie ein Spanier im Impfplan berücksichtigt.
Wer Resident ist, aber keine SIP-Karte hat, kann diese in der Regel in seinem Gesundheitszentrum beantragen. Dazu muss er eine Meldebescheinigung (empadronamiento) zusammen mit der residencia (grüne Karte oder grünes Blatt) vorlegen. Nicht-Residenten müssen einen gültigen empadronamiento-Nachweis, ihre europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) und ihrem Personalausweis im Gesundheitszentrum vorzeigen und bekommen daraufhin eine vorläufige, zeitlich begrenzt gültige SIP-Karte ausgestellt. Diese soll auch Nicht-Residenten zur Impfung berechtigen.
Umsetzung hapert
Das beschriebene Vorgehen wird allerdings vielerorts noch nicht umgesetzt. Das Protokoll über das praktische Vorgehen bei der Impfkampagne legen die jeweiligen Landesbehörden fest und auch innerhalb einer Region kann es in den einzelnen Gesundheitsbezirken Unterschiede geben.
Ratsam ist es in jedem Fall, das empadronamiento im jeweiligen
Rathaus zu beantragen und sich dann vor Ort zu erkundigen, ob das zuständige Gesundheitszentrum bereits Ausländer ohne SIP-Karte im Impfplan berücksichtigt. In einigen Gemeinden führen die jeweiligen Ausländer-Büros Listen, auf denen sich Nicht-Residenten eintragen lassen können, um über Neuerungen bezüglich der Impfkampagne
informiert zu werden. Wer in seiner Heimat zum Impftermin geladen wird, sollte sich überlegen, diesen wahrzunehmen.
Wie die Covid-Impfung bei reinen Privatpatienten ablaufen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Derzeit sind Privatärzte und -kliniken in Spanien nicht berechtigt, die Impfung zu verabreichen.
Die Benachrichtigung zum Impftermin erfolgt in jedem Fall telefonisch. Dazu müssen auch Ausländer eine spanische Telefonnummer angeben. Wenn sie selbst keine haben, können sie einen Nachbarn oder Bekannten bitten, seine angeben zu dürfen. Zumindest grundlegende Spanisch-Kentnisse sind hilfreich. Wer bereits eine SIP-Karte hat, sollte überprüfen, ob die seinerzeit angegebenen Kontaktdaten noch aktuell sind.