Nur mit PCR im Gepäck:
Reisen sind zwar nicht erwünscht, aber auch nicht richtig verboten – Um einen Test kommt man aber meist nicht herum
Reisen sind zwar nicht erwünscht, aber auch nicht richtig verboten – Um einen Test kommt man jedoch meist nicht herum
Wer trotz Corona reisen möchte, braucht spätestens dann einen Corona-Test, wenn das Land des Abflugsorts zu den Risikogebieten zählt. Dabei sind die Anforderungen an die Tests jedoch unterschiedlich: Längst ist das PCRVerfahren nicht mehr die einzige Möglichkeit, sich gegen SarsCoV-2 testen zu lassen. Zumal die Probenentnahme für den Test nur wenige Tage vor Abreise erfolgt sein darf und das Ergebnis eines PCR-Tests oft länger auf sich warten lässt. Welche Tests erkennen also Spanien und Deutschland an? Und was gilt für Österreich und die Schweiz?
Spanien verlangt von Einreisenden auf dem Landweg keinen negativen Corona-Test, für die Durchfahrt durch Frankreich wird aber ein PCR-Test benötigt. In Spanien ist der Nachweis lediglich bei Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff verpflichtend. Testen lassen müssen sich seit 23. November alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen. Sowohl
Deutschland als auch Österreich – ausgenommen Vorarlberg – und die Schweiz zählen derzeit in Spanien als Risikogebiet, Flugreisende aus allen drei Ländern müssen also einen negativen Test vorweisen können.
Ab sechs Jahren Pflicht
Testen müssen sich grundsätzlich alle Flug- beziehungsweise Schiffsreisenden aus Risikogebieten ab einem Alter von sechs Jahren. Bei Einführung der Testpflicht war in Spanien zunächst ein PCRTest Pflicht, bei dem die Probenentnahme zum Zeitpunkt der Ankunft nicht länger als 72 Stunden her sein durfte. Etliche Reisende protestierten, dass das Testergebnis oft nicht im geforderten Zeitraum vorliegt. Die spanische Regierung lockerte schließlich die Anforderung an den Corona-Test.
Mittlerweile erkennt Spanien auch andere Testverfahren als die PCR-Methode an. Aber: Zugrunde liegen muss ein molekulares Testverfahren, dessen „Zuverlässigkeit ähnlich der eines PCR-Tests ist“, heißt es auf dem spanischen Corona-Reiseportal Spain Travel Health. Somit können bei einer Reise nach Spanien auch das negative Ergebnis eines TMA- oder LAMP-Tests vorgelegt werden.
Das negative Testergebnis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch vorliegen, gültig ist das Zertifikat sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form. Neben dem negativen Ergebnis des Corona-Tests müssen außerdem folgende Angaben darauf vermerkt sein:
Vor- und Nachname des Reisenden Personalausweis- oder Reisepassnummer
Datum, an dem der CoronaTest durchgeführt wurde Kontakt- und Identifikationsdaten der Praxis, in dem der Test durchgeführt wurde
Das angewandte Testverfahren Neben dem negativen CoronaTest verlangt Spanien für die Einreise außerdem eine vorherige Registrierung auf dem Reise-Portal https://www.spth.gob.es oder über die kostenlose App SPTGH. Am Flughafen in Spanien werden stichprobenartig Gesundheitskontrollen durchgeführt, dazu zählt Fiebermessen. Kommt dabei der Verdacht auf, dass der Reisende an Covid-19 erkrankt sein könnte, wird gegebenenfalls ein weiterer Corona-Test angeordnet. Die Liste der Risikogebiete aktualisiert die spanische Regierung alle 14 Tage.
Von Spanien nach Deutschland
Deutschland verlangt von Einreisenden aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten sowie aus Gebieten, in denen gefährliche Virus-Varianten stark verbreitet sind ab sieben Jahren einen negativen CoronaTest. Seit Sonntag, 14. März, zählen folgende spanische Regionen nicht mehr als Risikogebiete: Valencia, Murcia, Balearen, Extremadura, La Rioja und Kastilien La Mancha. Wer aus einer dieser Regionen nach Deutschland reist, braucht weder einen negativen Corona-Test noch müssen sich Reisende aus diesen Gebieten nach der Ankunft in Deutschland in
Quarantäne begeben oder das Einreiseformular ausfüllen.
Kompliziert wird es jedoch für Reisende, die über Land von Spanien nach Deutschland reisen und somit Frankreich durchqueren müssen. Frankreich verlangt von allen Einreisenden einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Erfolgt die Durchreise nach Deutschland ohne Zwischenaufenthalt, ist nach der Ankunft kein Test und auch keine Quarantäne nötig. Wer aber beispielsweise in Frankreich übernachtet, reist aus einem Risikogebiet ein und muss sich nach der Ankunft in Deutschland in Quarantäne begeben sowie einen Test machen. Achtung: In den einzelnen Bundesländern können abweichende Quarantäne- und Testvorschriften gelten. Informationen dazu erteilt das jeweilige Landesgesundheitsministerium.
Reisende, die aus einer spanischen Region nach Deutschland reisen, die nach wie vor als Risikogebiet gilt beispielsweise Andalusien brauchen einen negativen Corona-Test. Dieser kann entweder schon in Spanien vor der Abreise durchgeführt werden aber maximal 48 Stunden vor der Abreise oder spätestens 48 Stunden nach der Einreise in Deutschland. Das negative Testergebnis muss auf Papier oder elektronisch auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Auch Deutschland erkennt Tests von Reisenden an, die auf den Verfahren PCR, LAMP und TMA beruhen. Ebenso ist ein Antigen-Test ausreichend, Antikörper-Tests dagegen erkennt Deutschland nicht an. AntigenSchnelltests sind nur gültig, wenn sie die von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Zusätzlich müssen sich Einreisende aus
Risikogebieten vorab auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und nach der Reise in Deutschland eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese kann frühestens am fünften Tag durch einen erneuten negativen CoronaTest abgebrochen werden.
Von Spanien in die Schweiz
In der Schweiz zählt Spanien seit 11. März nicht mehr zu den Corona-Risikogebieten. Somit entfällt die Testpflicht bei Einreisen über Land. Wer in die Schweiz fliegt, muss dennoch einen negativen Corona-Test vorweisen können, unabhängig vom Herkunftsland. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter zwölf Jahren. Das Testergebnis muss schon im Moment der Einreise vorliegen, am Flughafen kontrollieren die Fluggesellschaften beim Boarding.
Grundsätzlich erkennt die Schweiz ausschließlich PCR-Tests an. Die Probenentnahme muss vor weniger als 72 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Wer mit dem Flugzeug in die Schweiz reist und das Testergebnis nicht rechtzeitig vorlegen kann, darf beim Boarding auch einen immunologischen Schnelltest (Antikörper-Test) vorlegen, der höchstens 24 Stunden vorher durchgeführt wurde. Spätestens in der Schweiz muss das PCR-Testergebnis aber vorliegen. Reisende, die bis dahin noch kein Ergebnis haben, müssen sich umgehend in der Schweiz einem PCR-Test unterziehen.
Von Spanien nach Österreich
Österreich verlangt von Einreisenden aus Spanien einen negativen Corona-Test, die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss binnen 24 Stunden ab Einreise einen Test in Österreich durchführen lassen. Gültig sind molekularbiologische Tests auf Sars-CoV-2 (zum Beispiel PCR) oder Antigen-Tests, der Nachweis muss auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Für Kinder unter elf Jahren entfällt der Test.