Behörden stellen sich bei neuem Führerschein stur
Pech bei Führerschein-Anerkennung – In Deutschland trunken unterwegs mit spanischem Schein
Luxemburg – sk. Ein in Spanien lebender Deutscher musste eine bittere Erfahrung mit der Anerkennung seines spanischen Führerscheins in Deutschland machen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen die Behörden eines jeweiligen Landes nicht einfach einen erneuerten Führerschein anerkennen. In diesem speziellen Fall ging es um einen Mann, dem die spanischen Behörden
nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss in Deutschland den Führerschein für 14 Monate entzogen. Als er sich Jahre später in Karlsruhe um die Anerkennung des dann bereits erneuerten Führerschein bemühte, stellten sich die Behörden stur. Denn nach deutschen Recht hätte er mittels eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachweisen müssen, dass er geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Nun greift in diesem Fall die EU-Regelung zur wechselseitigen Anerkennung von Führerscheinen nicht, da der Betroffene in Spanien sich keinen neuen Führerschein ausstellen, sondern den alten erneuern ließ.
Keine gegenseitige Anerkennung
Laut EU-Recht sind Mitgliedstaaten bei einer einfachen Erneuerung eben nicht verpflichtet, die Fahrtauglichkeit
eines erneut zu prüfen.
Wohl aber können Behörden im Fall einer Führerscheinerneuerung nach einem Fahrverbot wegen Verkehrsdelikts in ihrem Zuständigkeitsbereich verlangen, dass der Antragsteller die im nationalen Recht vorgesehenen Bedingungen dafür erfüllt. Sprich, in diesem Fall muss der Betroffene zunächst seine Fahreignung nachweisen.
Antragstellers