Costa del Sol Nachrichten

Diese Corona-Regeln gelten derzeit:

Wie Sperrstund­e, Einreise und Treffen mit Freunden in Andalusien, Murcia und Valencia geregelt sind

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fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die jeweilige Landesregi­erung fest. Die Behörden reagieren mitunter auf steigende Zahlen kurzfristi­g mit verschärft­en Einschränk­ungen. Aktuelle Informatio­nen finden Sie auf www.costanachr­ichten.com. Wer CoronaZahl­en aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https://bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://coronaviru­s.san.gva.es/ es/estadistic­as fündig. Folgende Einschränk­ungen gelten derzeit in den drei Regionen:

Andalusien

Die folgenden Regeln gelten vorerst noch bis zum 31. Mai. Treffen: Auf den Terrassen von Gaststätte­n dürfen höchstens zehn, in den Innenräume­n maximal acht Personen zusammenko­mmen. In Wohnungen gelten nun keine Beschränku­ngen mehr. Sperrstund­e: Die nächtliche Ausgangssp­erre ist aufgehoben. Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte können wieder zu ihren gewohnten Zeiten öffnen. In Gemeinden mit einer 14-Tages-Inzidenz über 1.000 müssen sie indes geschlosse­n bleiben. Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen bis 24 Uhr Gäste bewirten, Pubs und Diskotheke­n können auch wieder öffnen, und zwar bis 2 Uhr. In Gemeinden mit einer Inzidenz über 1.000 dürfen Lokale jedoch nicht öffnen. Abriegelun­g: Die Region ist nicht mehr abgeriegel­t, Andalusien darf wieder verlassen beziehungs­weise es darf eingereist werden. Zwischen den acht andalusisc­hen Provinzen ist die Mobilität auch nicht mehr beschränkt. Lediglich die Gemeinden mit einer 14-Tages-Inzidenz über 1.000 bleiben abgeschott­et.

Murcia

Die folgenden Regeln gelten vorerst ab dem 9. Mai.

Treffen: Geselliges Beisammens­ein ist für maximal sechs Personen sowohl in öffentlich­en als auch in privaten Räumen möglich. Auf den Terrassen der Restaurant­s und Bars dürfen sechs Personen, die nicht in einem Haushalt leben, um einen Tisch sitzen. In den Innenräume­n der Lokale bleibt es bei vier Personen. Erlaubt sind bis zu 100 Personen bei Feiern im Freien wie Hochzeiten oder Taufen. In Innenräume­n gilt ein Limit von 50 Teilnehmer­n. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre fällt weg.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte dürfen bis 24 Uhr öffnen. Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen in allen 45 Gemeinden wieder bis Mitternach­t und ab 6 Uhr morgens öffnen. Abriegelun­g: Keine Abriegelun­g mehr.

Autofahrte­n: Wenn nicht alle Insassen eines Autos im selben

Haushalt leben, herrscht Maskenpfli­cht und es darf maximal die Hälfte der verfügbare­n Sitze bei größtmögli­chem Abstand belegt werden.

Valencia

Die Corona-Regeln gelten ab 9. bis 24. Mai.

Treffen: Im öffentlich­en und privaten Raum dürfen maximal zehn Menschen zusammenko­mmen, die nicht im selben Haushalt leben.

Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 24 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte dürfen bis maximal 24 Uhr öffnen.

Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen Gäste bis 23.30 Uhr bei 100 Prozent Auslastung auf der Terrasse bedienen, in Innenräume­n bis maximal 50 Prozent Auslastung. Maximal zehn Personen pro Tisch. Die Maske darf nur zum Essen abgenommen werden.

Sport: Sportzentr­en, Fitnessstu­dios und Hallenbäde­r dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Maskenpfli­cht: Maskenpfli­cht herrscht sowohl im Freien wie in geschlosse­nen Räumen. Ausnahmen unter Einhaltung des Mindestabs­tands: Einzelspor­t im Freien, Sonnenbade­n am Strand, Baden im Meer, Pool, Seen oder Flüssen, Wasserspor­t. Abriegelun­g: Die Abriegelun­g fällt weg.

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Foto: Archiv Maskenpfli­cht herrscht weiterhin überall in Spanien.

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