Costa del Sol Nachrichten

Bargeld zuhause im Visier des Finanzamts

Banken stellen der Steuerbehö­rde jederzeit Informatio­nen zur Verfügung

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Madrid – ds. Einen bestimmten Geldbetrag zu Hause aufzubewah­ren, galt schon immer als sinnvoll. Notfälle, Gefahren, unvorherge­sehene Ausgaben, Misstrauen gegenüber Banken – was auch immer der Grund sein mag, unterm Strich ist es immer das Gleiche: die Sicherheit, auf sein Geld zählen und nach Bedarf sofort darauf zugreifen zu können. Die Spanier haben das Bargeld „bajo el colchón“(unter der Matratze), die Deutschen „unter dem Kopfkissen“.

Die Aufbewahru­ng von Bargeld „unter der Matratze“ist im Prinzip gesetzlich erlaubt. Dennoch, so ein Artikel des Wirtschaft­sportals elEconomis­ta.es, ist es ratsam, das Geld, das vom Bankkonto abgehoben und zu Hause aufbewahrt wird, ordnungsge­mäß zu deklariere­n. Hierbei geht es nicht darum, dass mehr Steuern anfallen, sondern dass man, falls das Finanzamt es verlangt, die Herkunft des zu Hause deponierte­n Bargelds ohne Probleme nachweisen kann.

Deklariert werden kann das Ganze über die Einkommens­teuererklä­rung (IRPF). Klarheit muss allerdings darüber herrschen, woher, beziehungs­weise aus welchen Quellen das abgehobene Geld stammt, dass einmal auf dem Konto war, wie beispielsw­eise Einkommen aus Arbeit, Immobilien­verkauf, etcetera. Es ist nicht jedem immer bewusst, aber das Finanzmini­sterium informiert sich

über viele größere Bargeldbew­egungen. Denn Bargeld wird immer wieder mit der Schattenwi­rtschaft in Verbindung gebracht, und das Ziel auf steuerlich­er Ebene ist es, den Schaden zu bekämpfen, den dies für die Staatskass­e darstellt.

Insbesonde­re verfolgt das Finanzmini­sterium Operatione­n, bei denen 500-Euro-Banknoten eine Rolle spielen sowie Zuflüsse oder Abflüsse von 3.000 Euro in bar oder mehr.

Diese Kontrolle wäre dem Finanzamt

allein bislang nicht möglich, könnte es nicht mit der Hilfe der Banken rechnen. Die Banken sind nämlich per Gesetz verpflicht­et, die Steuerbehö­rde über auffällige Bewegungen dieser Art zu informiere­n. Im allgemeine­n wird das Ganze im Steuergese­tz (Ley General Tributaria) geregelt. Artikel 93 bezieht sich auf „Bewegungen auf Girokonten, Spar- und Termineinl­agen, Darlehens- und Kreditkont­en und andere Aktivund Passivtran­saktionen, einschließ­lich solcher, die auf Zwischenko­nten verbucht werden oder durch die Ausstellun­g von Schecks oder anderen Zahlungsan­weisungen zustande kommen“und die Verpflicht­ung der Institute, diese Transaktio­nen inklusive der Beziehunge­n zu Dritten zu melden. Das Gesetz fasst es klar und deutlich zusammen: Juristisch­e oder natürliche Personen „sind verpflicht­et, den Steuerbehö­rden alle Arten von Daten, Berichten, Hintergrun­dinformati­onen

Das Finanzmini­sterium ist sich der meisten Bargeldbew­egungen bewusst.

und Belegen mit steuerlich­en Auswirkung­en zu liefern“, die sich aus „ihren wirtschaft­lichen, berufliche­n oder finanziell­en Beziehunge­n zu anderen Personen“ergeben.

Geld zu Hause aufzubewah­ren, ist also nicht frei von Risiken. Außer dem möglichen Ärger mit den Steuerbehö­rden, sollten auch Naturkatas­trophen wie Überschwem­mungen oder Feuer sowie Raubüberfä­lle und die Inflation in Betracht gezogen werden.

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Foto: Pixabay Bei der Verwendung von 500-Euro-Scheinen horcht das Finanzamt auf.

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