Bargeld zuhause im Visier des Finanzamts
Banken stellen der Steuerbehörde jederzeit Informationen zur Verfügung
Madrid – ds. Einen bestimmten Geldbetrag zu Hause aufzubewahren, galt schon immer als sinnvoll. Notfälle, Gefahren, unvorhergesehene Ausgaben, Misstrauen gegenüber Banken – was auch immer der Grund sein mag, unterm Strich ist es immer das Gleiche: die Sicherheit, auf sein Geld zählen und nach Bedarf sofort darauf zugreifen zu können. Die Spanier haben das Bargeld „bajo el colchón“(unter der Matratze), die Deutschen „unter dem Kopfkissen“.
Die Aufbewahrung von Bargeld „unter der Matratze“ist im Prinzip gesetzlich erlaubt. Dennoch, so ein Artikel des Wirtschaftsportals elEconomista.es, ist es ratsam, das Geld, das vom Bankkonto abgehoben und zu Hause aufbewahrt wird, ordnungsgemäß zu deklarieren. Hierbei geht es nicht darum, dass mehr Steuern anfallen, sondern dass man, falls das Finanzamt es verlangt, die Herkunft des zu Hause deponierten Bargelds ohne Probleme nachweisen kann.
Deklariert werden kann das Ganze über die Einkommensteuererklärung (IRPF). Klarheit muss allerdings darüber herrschen, woher, beziehungsweise aus welchen Quellen das abgehobene Geld stammt, dass einmal auf dem Konto war, wie beispielsweise Einkommen aus Arbeit, Immobilienverkauf, etcetera. Es ist nicht jedem immer bewusst, aber das Finanzministerium informiert sich
über viele größere Bargeldbewegungen. Denn Bargeld wird immer wieder mit der Schattenwirtschaft in Verbindung gebracht, und das Ziel auf steuerlicher Ebene ist es, den Schaden zu bekämpfen, den dies für die Staatskasse darstellt.
Insbesondere verfolgt das Finanzministerium Operationen, bei denen 500-Euro-Banknoten eine Rolle spielen sowie Zuflüsse oder Abflüsse von 3.000 Euro in bar oder mehr.
Diese Kontrolle wäre dem Finanzamt
allein bislang nicht möglich, könnte es nicht mit der Hilfe der Banken rechnen. Die Banken sind nämlich per Gesetz verpflichtet, die Steuerbehörde über auffällige Bewegungen dieser Art zu informieren. Im allgemeinen wird das Ganze im Steuergesetz (Ley General Tributaria) geregelt. Artikel 93 bezieht sich auf „Bewegungen auf Girokonten, Spar- und Termineinlagen, Darlehens- und Kreditkonten und andere Aktivund Passivtransaktionen, einschließlich solcher, die auf Zwischenkonten verbucht werden oder durch die Ausstellung von Schecks oder anderen Zahlungsanweisungen zustande kommen“und die Verpflichtung der Institute, diese Transaktionen inklusive der Beziehungen zu Dritten zu melden. Das Gesetz fasst es klar und deutlich zusammen: Juristische oder natürliche Personen „sind verpflichtet, den Steuerbehörden alle Arten von Daten, Berichten, Hintergrundinformationen
Das Finanzministerium ist sich der meisten Bargeldbewegungen bewusst.
und Belegen mit steuerlichen Auswirkungen zu liefern“, die sich aus „ihren wirtschaftlichen, beruflichen oder finanziellen Beziehungen zu anderen Personen“ergeben.
Geld zu Hause aufzubewahren, ist also nicht frei von Risiken. Außer dem möglichen Ärger mit den Steuerbehörden, sollten auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Feuer sowie Raubüberfälle und die Inflation in Betracht gezogen werden.