Niederlage vor Gericht
Rathaus muss 4,97 Millionen für Höhle zahlen
Rincón – jan. Wegen der reichen Vorkommen an Heilpflanzen hatte Enrique Laza, ein Apotheker aus Vélez Málaga, 1915 das Gelände in Rincón de la Victoría erworben, unter dem sich die Cueva del Tesoro befindet. Heute ist die Schatzhöhle neben der Cueva de la Victoria die wichtigste touristische Sehenswürdigkeit von Rincón. Die schon in der Frühgeschichte von Neandertalern und Homo Sapiens bewohnte Höhle weist Felsmalereien auf, ist von Legenden umrankt und liegt teils unter dem Meeresspiegel.
Für Besucher konnte die seit 1985 als Kulturgut unter Denkmalschutz stehende Cueva del Tesoro indes nur geöffnet werden, weil die Nachfahren des Apothekers sie seit 1991 zwecks einer touristischen
Inwertsetzung an das Rathaus vermietet, für 30.000 Euro pro Jahr. Ursprünglich wollte die Familie Laza die Höhle, die sie jahrzehntelang in eigener Initiative erforscht hatte, der Gemeinde kostenlos abtreten, allerdings gegen die Einrichtung einer Stiftung zu ihrer Verwaltung, in der sie sich ein Mitspracherecht vorbehielt.
Das Rathaus lehnte dies ab, wollte allein über das Schicksal der Höhle bestimmen und leitete ein Verfahren zu ihrer Enteignung ein. Ihr Wert wurde von einer unabhängigen, von beiden Seiten akzeptierten Expertenkommission seinerzeit auf knapp 4,97 Millionen Euro geschätzt, weit über dem, was das Rathaus, das einen Kaufpreis bei einer Million erwartet hatte, zu zahlen bereit war.
So entbrannte ein Rechtsstreit, in dem das Rathaus stets das Nachsehen hatte, vor dem Verwaltungsgericht, wie auch im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht von Andalusien. Auf eine erneute Berufung des Rathauses hat nun auch der Tribunal Supremo, Spaniens
Oberster Gerichtshof, befunden, dass die Gemeinde für die Höhle fast fünf Millionen hinblättern muss. Das Rathaus hat erklärt, das Urteil zu akzeptieren. Etwas anderes bleibt ihm auch gar nicht übrig, da keine höhere Instanz mehr angerufen werden kann.