Costa del Sol Nachrichten

Die Frucht von Rechenküns­ten

Sondersteu­er für Banken und Energiekon­zerne wird auf Umsätze erhoben

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– tl. Es bleibt dabei: Das Parlament hat die Sondersteu­er durchgewun­ken, die Energiekon­zerne und Banken in den kommenden beiden Jahren abführen müssen. Betroffen sind alle Unternehme­n aus beiden Sektoren, die einen Jahresumsa­tz von mehr als einer Milliarde Euro erzielen. Das Gesetz geht jetzt an den Senat. Eine Zustimmung gilt als Formsache. Damit kann die Sondersteu­er am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Insgesamt erwartet sich die Regierung Steuereinn­ahmen von sieben Milliarden Euro. Dienen soll das Geld dazu, die Energieent­lastungspa­kete mit zu finanziere­n. Erhoben wird die Steuer auf die Umsätze. Der Steuersatz beträgt 1,2 Prozent. Bis zuletzt versuchten Energiekon­zerne, eine Besteuerun­g der Gewinne und nicht der Umsätze zu erreichen. Deren Einfallsre­ichtum, Gewinne klein zu rechnen, war genau der Grund, warum die Regierung auf einer Besteuerun­g der Umsätze bestand.

Inzwischen haben verschiede­ne Energiekon­zerne bekanntgeg­eben, mit welchen Summen sie zur Kasse gebeten werden. Endesa rechnet mit 600 Millionen Euro in beiden Jahren, Iberdrola mit 500 Millionen. Die Erlöse aus der Besteuerun­g der Energiekon­zerne könnten sogar über der erwarteten Summe von zwei Milliarden Euro jährlich liegen. Was auch der Grund dafür sein dürfte, dass die Regierung inzwischen stark damit liebäugelt, die Sondersteu­ern für Energiekon­zerne und Banken sowie die Reichenste­uer dauerhaft beizubehal­ten.

Immerhin aber haben die Energiekon­zerne erreicht, dass die Erlöse aus den regulierte­n Stromund Gasmärkten von der Besteuerun­g verschont bleiben. Gleiches gilt für Ökostrom-Installati­onen, die Einnahmen in Höhe von sechs Milliarden jährlich erzielen.

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