Die Frucht von Rechenkünsten
Sondersteuer für Banken und Energiekonzerne wird auf Umsätze erhoben
– tl. Es bleibt dabei: Das Parlament hat die Sondersteuer durchgewunken, die Energiekonzerne und Banken in den kommenden beiden Jahren abführen müssen. Betroffen sind alle Unternehmen aus beiden Sektoren, die einen Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Euro erzielen. Das Gesetz geht jetzt an den Senat. Eine Zustimmung gilt als Formsache. Damit kann die Sondersteuer am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Insgesamt erwartet sich die Regierung Steuereinnahmen von sieben Milliarden Euro. Dienen soll das Geld dazu, die Energieentlastungspakete mit zu finanzieren. Erhoben wird die Steuer auf die Umsätze. Der Steuersatz beträgt 1,2 Prozent. Bis zuletzt versuchten Energiekonzerne, eine Besteuerung der Gewinne und nicht der Umsätze zu erreichen. Deren Einfallsreichtum, Gewinne klein zu rechnen, war genau der Grund, warum die Regierung auf einer Besteuerung der Umsätze bestand.
Inzwischen haben verschiedene Energiekonzerne bekanntgegeben, mit welchen Summen sie zur Kasse gebeten werden. Endesa rechnet mit 600 Millionen Euro in beiden Jahren, Iberdrola mit 500 Millionen. Die Erlöse aus der Besteuerung der Energiekonzerne könnten sogar über der erwarteten Summe von zwei Milliarden Euro jährlich liegen. Was auch der Grund dafür sein dürfte, dass die Regierung inzwischen stark damit liebäugelt, die Sondersteuern für Energiekonzerne und Banken sowie die Reichensteuer dauerhaft beizubehalten.
Immerhin aber haben die Energiekonzerne erreicht, dass die Erlöse aus den regulierten Stromund Gasmärkten von der Besteuerung verschont bleiben. Gleiches gilt für Ökostrom-Installationen, die Einnahmen in Höhe von sechs Milliarden jährlich erzielen.