Modelo 210 wird fällig
Wie das Formular zur Nichtresidentensteuer auszufüllen ist und was man benötigt
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und somit läuft die Frist ab, das Modelo 210 zur Eigennutzung zu deklarieren. Im Gegensatz zur Grundsteuer IBI, zu welcher man seitens des Rathauses oder der Einzugsstelle Suma automatisch aufgefordert wird, ist das Modelo 210 eine Bringschuld. Jeder nichtresidente Immobilienbesitzer muss dieses Steuermodell 210 erklären. Es wird hier die Eigennutzung der Immobilie erklärt. Auch Ferienvermietungen werden mit dem gleichen Formblatt erklärt. Während man bei Vermietungen jedes Quartal eine Erklärung der Einkünfte anfertigen muss, wird man bei Eigennutzung nur einmal im Jahr tätig.
Die Frist beginnt im Folgejahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Wobei man darauf achten sollte, wann der letzte Werktag ist, um das Modelo 210 noch bei der spanischen Bank einzureichen.
Alle Steuerpflichtigen mit einem elektronischen Zertifikat können das Modelo vom spanischen Konto abbuchen lassen. Alle anderen, ohne Zertifikat, gehen mit dem ausgedruckten Formular zur Bank. Das Modelo selbst wird online unter folgendem Kurzlink ausgefüllt: https://bit.ly/2RCX131.
Die Bereiche mit dem Schloss sind für Steuerberater oder Inhaber eines Zertifikates vorbehalten. Alle anderen benutzen den Punkt Predeclaración und wählen dort den Veranlagungszeitraum aus (Devengos). Man erklärt immer ein Jahr zurück, also jetzt 2021.
Was benötigt man?
=NIE- Nummer =Katasternummer (steht auf dem IBI – Beleg) Katasterwert
Último año de revisión – Das Jahr der letzten Revision. Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann man dies auf der folgenden Website abrufen: http://www.cata stro.meh.es/esp/ponencia_valo res.asp. Das Dropdown-Menü „Año ponencia“unverändert lassen, also „Todos los años“. Dropdown-Menü „Provincia“: Bitte hier Ihre Provinz angeben. Eingabefeld „Municipio“: Geben Sie hier die Gemeinde an, in welcher Ihre
Immobilie steht. Achten Sie auf eine korrekte Schreibweise. Alternativ können sie den Ort freilassen und nach dem Klick auf „Consultar“werden Ihnen alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision. =Deutsche und spanische Anschrift
Wichtig, jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil. Bei Ehepaaren,
welche je zu 50 Prozent Besitzer sind, deklariert jeder auch 50 Prozent der Gesamtsumme. Bei Kombinationen mit nacktem Eigentum und Nießbrauchrecht ist nur der Nießbraucher verpflichtet, die Erklärung zu machen – nicht derjenige, dem das nackte Eigentum gehört.
War der Kauf oder gar Verkauf der Immobilie in dem Deklarationsjahr,
Kerstin Stephanie Larisch ist eingetragene Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Steuersachverständige. Sie arbeitet bei EcoLex Bumiller & Partner in Torrevieja, 965 703 475, Fax: 966 703 50, info@ ecolexpartner.com, Internet: www.ecolexpartner.com. Die fünfte Auflage von „Nichtresidente in Spanien“mit Stand von September 2022 ist für 15,90 Euro in CBN-Geschäftsstellen, im Buchshop unter www.costanachrichten.com oder unter www.kerstinbumil ler.com erhältlich. Darin ist eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Modelo 210.
teilt man den Katasterwert durch 360 und multipliziert mit den tatsächlichen Tagen. Ausgehend von dem neuen Wert rechnet man dann einfach weiter.
Datum der letzten Revision des Katasters ist entscheidend
Ab dem (inzwischen verjährten) Veranlagungszeitraum 2015 gilt: Wenn die Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagungsjahr eine Revision (Neubewertung der Katasterwerte) hatte, werden 1,1 Prozent angewendet. Ansonsten ist mit 2 Prozent zu rechnen.
Das heißt: Sie erklären jetzt 2022, wurden die Katasterwerte der Gemeinde zuletzt ab 2012 festgesetzt, rechnen Sie mit 1,1 Prozent – war es davor (bis 2010) rechnen Sie mit zwei Prozent.
Steuersatz
Bei Eigentümern mit Erstwohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder Island und Norwegen wird ab dem Veranlagungszeitraum (VAZ) 2016 mit 19 Prozent gerechnet. Für alle anderen (zum Beispiel Schweiz) gilt 24 Prozent.