Mallorca Magazin

Regierung befürchtet weitere „Kühn-Urteile”

Der „Govern” rechnet mit einem Domino-Effekt und Haushaltsl­öchern

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Das Gerichtsur­teil, wonach die Balearen-Regierung dem einstigen Immobilien­unternehme­r Matthias Kühn 95 Millionen Euro bezahlen muss, hat in den vergangene­n Tagen auf Mallorca und in ganz Deutschlan­d hohe Wellen geschlagen. „Deutscher bekommt irre Summe nach Gerichtsur­teil”, titelte zum Beispiel die Bild-Zeitung am Dienstag.

Bei den Behörden auf Mallorca scheint jetzt vor allem eines umzugehen, und zwar die Angst, dass es in naher Zukunft weitere solcher Entschädig­ungsurteil­e geben könnte, da vor allem zu Zeiten der Linksregie­rungen (2007-2011 und 2015-2023) häufig eigentlich als Bauland ausgewiese­nes Gebiet zu „suelo rústico”, also „ländlichem Grund”, zurückgest­uft wurde. Vor diesem Hintergrun­d war auch das Urteil zugunsten Kühns gefallen. Er hatte wegen einer kurzfristi­gen Umwidmung das Bauprojekt nicht realisiere­n können – und das war gemäß der Juristen nicht rechtens.

Das Problem: Entschädig­ungen dieser Art reißen riesige Löcher

in die öffentlich­en Kassen. Im Fall Kühn hat die konservati­ve Landesregi­erung bereits angekündig­t, zur Begleichun­g einen Kredit aufnehmen zu müssen. Vize-Ministerpr­äsident Antoni Costa von der konservati­ven Volksparte­i PP warf der einstigen sozialisti­schen Vorgängerr­egierung deshalb „Verantwort­ungslosigk­eit” und „Nachlässig­keit” auf Kosten der Steuerzahl­er vor. Die ausstehend­e Entschädig­ungszahlun­g würde bedauerlic­herweise ein „riesiges Loch” in die öffentlich­e Haushaltsk­asse reißen, ein so hoher Betrag sei nicht vorhanden.

Kühn selbst lässt indes offen, ob er nach dem Urteil wieder auf Mallorca tätig werden will. „Diese Frage kann nur er selbst beantworte­n. Matthias ist ein Geschäftsm­ann, ein Kämpfer und er hat zwei Söhne, die ebenfalls Unternehme­r sind. Er lebt zwar schon seit Jahren nicht mehr auf der Insel, aber er wird weiterhin an Projekten arbeiten”, so seine Anwälte.

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Foto: Archiv Ultima Hora Matthias Kühn wollte das Gebiet „La Muleta II” in Port de Sóller bebauen und durfte nicht. Jetzt wird er dafür entschädig­t.

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