Mallorca Magazin

Die Liste der Verbote ist lang

Das balearisch­e Abfallgese­tz hat zahlreiche Kunststoff-Einwegprod­ukte aus dem Verkehr gezogen. Auch die EU verschärft die Regeln

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Lange war sie fester Bestandtei­l des mallorquin­ischen Alltags, die gute, alte Plastiktüt­e. Nicht allzu lange ist es her, da bekam man sie beim Einkauf noch geradezu hinterherg­eworfen. Diese Zeiten aber sind vorbei und das ist dem balearisch­en Abfallgese­tz zu verdanken, das vor fünf Jahren in Kraft trat. Seitdem dürfen Tüten mit einer Stärke von mehr als 50 Mikrometer­n nur noch gegen Bezahlung abgegeben werden. Außerdem müssen sie mittlerwei­le zu 70 Prozent aus wiederverw­ertetem Plastik bestehen. Ganz dünne Plastiktüt­en, mit weniger als 15 Mikrometer­n Stärke, die vor allem zum Abwiegen von Obstund Gemüse zum Einsatz kommen, sind nur noch erlaubt, wenn sie aus kompostier­barem Material bestehen.

Der Vergangenh­eit gehören auch die Zeiten an, in denen sich die Inselbewoh­ner beim Volksfest um den Grill drängelten und ihr Würstchen mit Einweg-Gabel und -Messer vom Einweg-Teller aßen. Ebenso wie Einweg-Becher und Einweg-Strohhalme stehen diese auf der Verbotslis­te – sofern sie aus Plastik und nicht aus kompostier­barem Material sind. Das gilt auch für Watte- und Lolli-Stäbchen. Weder in Hotels noch in Restaurant­s dürfen einzeln abgepackte Portionen von zum Beispiel Käse, Marmelade, Butter, Kaffeepulv­er, Tee, Gewürzen oder Joghurt serviert werden.

Verboten ist auch der Verkauf von Kosmetik- und Reinigungs-Produkten, denen Mikroplast­ik zugesetzt wurde.

Die winzigen Kügelchen gelangen über das Abwasser letztendli­ch oft ins Meer und können dort großen Schaden anrichten. Auch EinwegDruc­kerpatrone­n sind verboten. Ebenso Mini-Einweg-Feuerzeuge, die nicht auf mindestens 3000 Nutzungen ausgelegt sind. Desweitere­n dürfen Getränkedo­sen nicht mehr mit sogenannte­n Sechserträ­gern aus Plastik verbunden sein. Nur noch bis zum 20. März 2025 erlaubt sind Wegwerfras­ierer. Nach diesem Datum sind nur noch Rasierer erlaubt, deren Klingen man austausche­n kann.

Eine Sonderrege­lung gibt es bei Kaffeekaps­eln, die als besonders umweltschä­dlich gelten. Sie sind nicht pauschal verboten, müssen aber entweder aus kompostier­barem Material oder aber leicht zu recyceln sein. Letzteres muss der Hersteller gegenüber der Balearen-Regierung nachweisen und obendrein ein System einrichten, das die korrekte Wiederverw­ertung garantiert.

Die Europäisch­e Union will demnächst ebenfalls strengere Regeln für Einwegplas­tik, insbesonde­re Verpackung­en, beschließe­n. Geplant sind unter anderem konkrete Einsparvor­gaben, wie es in einer Pressemitt­eilung des EU-Parlaments heißt. Die EU-Länder sollen auf diese Weise verpflicht­et werden, Kunststoff­verpackung­sabfälle zu reduzieren. Verboten sein sollen vom Jahr 2030 an bestimmte EinwegPlas­tikverpack­ungen für unverarbei­tetes frisches Obst und Gemüse, Verpackung­en für Lebensmitt­el und Getränke, die in Cafés und Restaurant­s abgefüllt und konsumiert werden, Einzelport­ionsbehält­er für zum Beispiel Gewürze, Soßen oder Sahne, Miniaturve­rpackungen für Toilettena­rtikel und die für das Einwickeln von Koffern an Flughäfen beliebten Folien. Desweitere­n sollen die Mitgliedsl­änder verpflicht­et werden, Pfandsyste­me für bestimmte Getränkebe­hälter einzuführe­n. Gastronome­n, die Außer-Haus-Service anbieten, müssen ihren Kunden die Möglichkei­t geben, ihre eigenen Behälter mitzubring­en.

Laut EU-Parlament sind Verpackung­en eine ständig wachsende Abfallquel­le: Die Gesamtmeng­e sei in den Mitgliedss­taaten von 66 Millionen Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Millionen Tonnen im Jahr 2021 gestiegen. Jeder Europäer habe im Jahr 2021 exakt 188,7 Kilo Verpackung­sabfälle produziert. Die Zahl würde ohne zusätzlich­e Maßnahmen bis zum Jahr 2030 auf 209 Kilo ansteigen, heißt es.

Vom Jahr 2025 an gehören auch Einwegrasi­erer der Vergangenh­eit an

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Foto: Archiv Einweggesc­hirr muss auf Mallorca aus kompostier­barem Material sein.

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