Thomas N. wehrt sich gegen die Verwahrung
AARAU. Der Fall Rupperswil kommt vor Obergericht. Der Mörder will nicht verwahrt werden.
Thomas N. geht definitiv in Berufung und zieht den Fall an das Aargauer Obergericht weiter. Er wolle verhindern, dass er verwahrt werde. Das teilte die Justiz gestern mit. Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-Jährigen am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hatte das Gericht eine ordentliche Verwahrung ver- hängt. Diese wird regelmässig überprüft. Der lebenslänglichen Verwahrung entging er: Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.
Im Dezember 2015 hatte sich Thomas N. gegenüber einer Familie in der Nachbarschaft als Schulpsychologe ausgegeben. In deren Haus tötete er Carla S., deren beiden 13- und 19-jährigen Söhne sowie die Freundin des ältesten Sohnes mit einem Messer. Am jüngsten Sohn hatte er sich zuvor sexuell vergangen. «Thomas N. ging primitiv, kaltblütig, empathiefrei und krass egoistisch vor. Seine Opfer hat er geradezu geschächtet», sagte der Richter. Thomas N. hatte weitere Taten geplant.