20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
«Nach der Verhaftung wurde ich ohnmächtig»
KLOTEN. Eine Frau habe randaliert und sei deshalb verhaftet worden, teilte die Polizei mit. Die Passagierin kritisiert den Polizeieinsatz.
Sonntag, Flug LX251 von Stockholm nach Zürich: Laut Angaben der Kantonspolizei Zürich randalierte eine 28-jährige Passagierin. Ein Kantonspolizist, der privat auf demselben Flug war, habe die Frau aus Sicherheitsgründen arretieren müssen, so die Kapo (20 Minuten berichtete). Nach der Verhaftung habe sie zusätzlich noch eine Polizistin gebissen. Für ihr Verhalten wegen Widerhandlung gegen das Luftfahrtgesetz sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte kassierte die Frau eine Anzeige.
Nun schildert die Passagierin ihre Perspektive. Der Polizeieinsatz sei «völlig übertrieben» gewesen: «Ich habe weder randaliert noch das Kabinenpersonal tätlich angegriffen», sagt die Frau, die anonym bleiben möchte. «Weil ich Flugangst habe, habe ich etwas getrunken und war vielleicht etwas laut – ich blieb aber immer anständig.» Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen den Polizisten, der sie verhaftete: «Er hat mich auf den Boden geworfen, mit seinen Knien auf den Boden gedrückt und mir die Luft abgeschnitten. Ich habe kaum Luft gekriegt.» Kurz danach sei sie ohnmächtig geworden. «Ich musste gar beatmet werden.»
Ein Augenzeuge bestätigt ihre Aussagen: «Die Frau hat während des Flugs weder randaliert, noch hat sie das Kabinenpersonal
angegriffen», sagt T. Bieri. Das einzige Vergehen der Passagierin sei gewesen, dass sie unmittelbar nach der Landung aufgestanden sei und ihre Maske abgelegt habe.
Der zivile Polizist, ein rund 120-Kilo-Mann, sei mit übertriebener Härte vorgegangen. Die Passagiere hätten gehört, wie die Frau kaum mehr habe atmen können. «Viele haben laut gerufen, der Polizist solle sofort stoppen. Es hat sehr brutal ausgesehen.» Als Nächstes habe das Kabinenpersonal per Sprechanlage gefragt, ob ein Arzt an Bord sei. Noch am Flughafen Zürich habe er als Augenzeuge bei der Kantonspolizei eine Aussage gemacht.
Auf Anfrage von 20 Minuten verweist die Kantonspolizei auf das laufende Strafverfahren.