Behörde hebt Arbeitsverbot für Flüchtling auf – vorläufig
BERN. Statt seine Arbeit niederlegen zu müssen, darf Spengler- Lehrling A. nun doch das zweite Lehrjahr antreten. Ein Happy End ist zum Greifen nah.
Spengler-Lehrling A.* hat laut «Berner Zeitung» am Freitag ein Schreiben der Fremdenpolizei erhalten, das ihm erlaubt, weiterzuarbeiten – zumindest vorläufig. «Ich bin sehr glücklich und erleichtert», sagt er zu 20 Minuten.
Hintergrund: Der Afrikaner (23) erhielt keine Aufenthaltsbewilligung, weil er nicht beweisen kann, dass sein Vater in der Heimat im Gefängnis sitzt. Ihm wurde auch die Arbeitserlaubnis entzogen. Er sollte die Lehre abbrechen und in ein Heim für abgewiesene Asylsuchende, ohne aber ausgeschafft werden zu können, da es mit seinem Heimatland kein solches Abkommen gibt. Nachdem 20 Minuten über den Fall berichtet hatte, setzten sich Politiker für A. ein. Das Schreiben der Fremdenpolizei bestätigt, dass er ins zweite Lehrjahr darf und damit wirtschaftlich selbstständig bleiben kann. Der Lehrmeister, der sich für A. ins Zeug legte, sagt: «Die Erlaubnis ist noch provisorisch. Wir warten auf den definitiven Entscheid.» Auch A. sieht die Zukunft wieder positiver: «Bis am Freitag konnte ich kaum schlafen vor Sorgen. Jetzt ist das anders.»
Über das Härtefallgesuch sollen die Behörden bald entscheiden. Das Migrationsamt liess verlauten, dass es sich begünstigend auswirke, wenn ein Wille zum Erwerb von Bildung vorhanden sei.
*Name der Redaktion bekannt