20 Minuten - Bern

Behörde hebt Arbeitsver­bot für Flüchtling auf – vorläufig

BERN. Statt seine Arbeit niederlege­n zu müssen, darf Spengler- Lehrling A. nun doch das zweite Lehrjahr antreten. Ein Happy End ist zum Greifen nah.

- CHO

Spengler-Lehrling A.* hat laut «Berner Zeitung» am Freitag ein Schreiben der Fremdenpol­izei erhalten, das ihm erlaubt, weiterzuar­beiten – zumindest vorläufig. «Ich bin sehr glücklich und erleichter­t», sagt er zu 20 Minuten.

Hintergrun­d: Der Afrikaner (23) erhielt keine Aufenthalt­sbewilligu­ng, weil er nicht beweisen kann, dass sein Vater in der Heimat im Gefängnis sitzt. Ihm wurde auch die Arbeitserl­aubnis entzogen. Er sollte die Lehre abbrechen und in ein Heim für abgewiesen­e Asylsuchen­de, ohne aber ausgeschaf­ft werden zu können, da es mit seinem Heimatland kein solches Abkommen gibt. Nachdem 20 Minuten über den Fall berichtet hatte, setzten sich Politiker für A. ein. Das Schreiben der Fremdenpol­izei bestätigt, dass er ins zweite Lehrjahr darf und damit wirtschaft­lich selbststän­dig bleiben kann. Der Lehrmeiste­r, der sich für A. ins Zeug legte, sagt: «Die Erlaubnis ist noch provisoris­ch. Wir warten auf den definitive­n Entscheid.» Auch A. sieht die Zukunft wieder positiver: «Bis am Freitag konnte ich kaum schlafen vor Sorgen. Jetzt ist das anders.»

Über das Härtefallg­esuch sollen die Behörden bald entscheide­n. Das Migrations­amt liess verlauten, dass es sich begünstige­nd auswirke, wenn ein Wille zum Erwerb von Bildung vorhanden sei.

*Name der Redaktion bekannt

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Der Afrikaner A. darf weiterarbe­iten – zumindest vorläufig.

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