Swisscom verwirrt Käufer von iPhones mit Zusatzgarantie
ZÜRICH. Wer bei Swisscom ein iPhone kauft, kann für 29 Franken die Garantie verlängern. Unnötig, sagen Konsumentenschützer.
In der Schweiz müssen alle Händler zwei Jahre Garantie – in der Fachsprache Gewährleistung – auf die verkauften Produkte gewähren. Das gilt auch für Telefone. 20-Minuten-Leser P. F.* war darum erstaunt, als er bei der Swisscom ein iPhone kaufte und ihn die Verkäuferin darauf hinwies, dass er auf dem Gerät nur ein Jahr Garantie habe. Wenn er diese um ein Jahr verlängern wolle, müsse er 29 Franken zahlen.
Die Swisscom bestätigt, dass Kunden auf iPhones nur noch ein Jahr Garantie erhielten. «Früher war es so, dass Swisscom das zweite Jahr Garantie für Apple-Geräte selbst übernommen hat, da Apple nur ein Jahr Garantie gewährt», so eine Sprecherin.
Laut Swisscom bedeutet Gewährleistung, «dass wir dafür einstehen, dass das iPhone frei von Mängeln ist». Im Gegensatz dazu decke die Garantie auch Fehler, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestanden hätten, konkret also, wenn der Kunde sein iPhone selbst beschädigt.
Im Kaufrecht komme nur der Begriff Gewährleistung, nicht aber die Garantie vor, so Rechts- anwalt Martin Steiger. Diese zweijährige Frist dürfe nicht verkürzt werden. Natürlich könne die Swisscom aber gegen Bezahlung zusätzliche Leistungen anbieten, die über das gesetzliche Minimum – sprich die Gewährleistung – hinausgingen. Wenn das Unternehmen diese dann «Garantie» nenne, sorge das für Verwirrung. «Die Kun- den denken, sie seien ohne diese Garantie für 29 Franken nach einem Jahr gar nicht mehr geschützt», so Steiger. Dabei sind sie immer noch gegen Mängel, die schon beim Verkauf bestanden haben, geschützt. Laut der Konsumen-
tenschützerin Sara Stalder bewegt sich die Swisscom mit ihrer «Garantie» für 29 Franken in einem Graubereich. Gesetzlich sei zwar alles sauber, aber das Unternehmen verwirre mit seiner Unterscheidung. Letztlich handle es sich um einen Trick, mit dem den Kunden das Geld abgeknöpft werde.
*Name der Redaktion bekannt