Saftige Busse für RadarWarnung auf Whatsapp
WATTWIL. Ein Leser postete eine Radarwarnung auf Whatsapp. Dafür wurde er gebüsst. Dabei ist die Gesetzeslage unklar.
«Diese Woche erhielten ich und mehrere weitere Personen einen Strafbefehl. Mir droht eine Busse in Höhe von 850 Franken, weil ich via Whatsapp vor einer Polizeikontrolle gewarnt habe», sagt ein Leser-Reporter zu 20 Minuten. Für ihn ein Unding. Ihm sei klar gewesen, dass nicht öffentlich vor Kontrollen gewarnt werden dürfe. Aber: «Was ich in einer WhatsappGruppe schreibe, ist doch privat und meine Sache. Was mischt sich da die Polizei ein?» Die rund 200 Mitglieder umfassende Whatsapp-Gruppe «Rennleitung», in der etwa vor Radarkontrollen der Polizei im Toggenburg und im ganzen Kanton St. Gallen gewarnt wurde, existiert laut dem Leser-Reporter seit ungefähr einem Jahr.
Was die Frage der Öffentlichkeit einer WhatsappGruppe angeht, sagt Roman Dobler, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft St. Gallen: «Das Strassenverkehrsgesetz sagt nicht, ab wann eine geschlossene Gruppe öffentlich im Sinne der Strafbestimmung ist.» Das Bundesgericht habe allerdings im Zusammenhang mit Rassendiskriminierung festgehalten, dass Handlungen öffentlich seien, wenn sie nicht im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägtem Umfeld erfolgten. Ob diese Voraussetzung erfüllt sei, hänge vom konkreten Einzelfall ab. «Bei geschlossenen Personengruppen ab 30 Personen schauen wir genauer hin», sagt Roman Dobler von der Staatsanwaltschaft.
Beim Brand in einem Einfamilienhaus in Zofingen AG ist am 30. August ein 36-Jähriger verletzt worden. Seine Frau und die beiden Kinder blieben unverletzt. Doch die Mutter sitzt in U-Haft: Sie wird verdächtigt, den Brand gelegt zu haben. «Wir müssen, gestützt auf die Brandermittlung, davon ausgehen, dass er absichtlich gelegt worden ist», sagte Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, zu Tele M1. Laut dem Sender handelt es sich bei der Verhafteten um eine SVPPolitikerin. Sie kandidiert am Sonntag für den Einwohnerrat. Ohne ein Urteil bestehe kein Grund, sie von der Wahl auszuschliessen, sagt VizeStadtschreiberin Catrin Friedli dem Sender. Anwesend sein wird die Politikerin wohl nicht. Laut «Blick» will die Staatsanwaltschaft, dass sie noch drei Monate in U-Haft bleibt. Sie wird beschuldigt, den Tod Dritter beabsichtigt oder in Kauf genommen zu haben, wie Strebel der Zeitung sagte. Die Verdächtigte bestreitet die Vorwürfe.