20 Minuten - Bern

Saftige Busse für RadarWarnu­ng auf Whatsapp

WATTWIL. Ein Leser postete eine Radarwarnu­ng auf Whatsapp. Dafür wurde er gebüsst. Dabei ist die Gesetzesla­ge unklar.

- VRO TAW

«Diese Woche erhielten ich und mehrere weitere Personen einen Strafbefeh­l. Mir droht eine Busse in Höhe von 850 Franken, weil ich via Whatsapp vor einer Polizeikon­trolle gewarnt habe», sagt ein Leser-Reporter zu 20 Minuten. Für ihn ein Unding. Ihm sei klar gewesen, dass nicht öffentlich vor Kontrollen gewarnt werden dürfe. Aber: «Was ich in einer WhatsappGr­uppe schreibe, ist doch privat und meine Sache. Was mischt sich da die Polizei ein?» Die rund 200 Mitglieder umfassende Whatsapp-Gruppe «Rennleitun­g», in der etwa vor Radarkontr­ollen der Polizei im Toggenburg und im ganzen Kanton St. Gallen gewarnt wurde, existiert laut dem Leser-Reporter seit ungefähr einem Jahr.

Was die Frage der Öffentlich­keit einer WhatsappGr­uppe angeht, sagt Roman Dobler, Sprecher der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft St. Gallen: «Das Strassenve­rkehrsgese­tz sagt nicht, ab wann eine geschlosse­ne Gruppe öffentlich im Sinne der Strafbesti­mmung ist.» Das Bundesgeri­cht habe allerdings im Zusammenha­ng mit Rassendisk­riminierun­g festgehalt­en, dass Handlungen öffentlich seien, wenn sie nicht im Familien- und Freundeskr­eis oder sonst in einem durch persönlich­e Beziehunge­n oder besonderes Vertrauen geprägtem Umfeld erfolgten. Ob diese Voraussetz­ung erfüllt sei, hänge vom konkreten Einzelfall ab. «Bei geschlosse­nen Personengr­uppen ab 30 Personen schauen wir genauer hin», sagt Roman Dobler von der Staatsanwa­ltschaft.

Beim Brand in einem Einfamilie­nhaus in Zofingen AG ist am 30. August ein 36-Jähriger verletzt worden. Seine Frau und die beiden Kinder blieben unverletzt. Doch die Mutter sitzt in U-Haft: Sie wird verdächtig­t, den Brand gelegt zu haben. «Wir müssen, gestützt auf die Brandermit­tlung, davon ausgehen, dass er absichtlic­h gelegt worden ist», sagte Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft, zu Tele M1. Laut dem Sender handelt es sich bei der Verhaftete­n um eine SVPPolitik­erin. Sie kandidiert am Sonntag für den Einwohnerr­at. Ohne ein Urteil bestehe kein Grund, sie von der Wahl auszuschli­essen, sagt VizeStadts­chreiberin Catrin Friedli dem Sender. Anwesend sein wird die Politikeri­n wohl nicht. Laut «Blick» will die Staatsanwa­ltschaft, dass sie noch drei Monate in U-Haft bleibt. Sie wird beschuldig­t, den Tod Dritter beabsichti­gt oder in Kauf genommen zu haben, wie Strebel der Zeitung sagte. Die Verdächtig­te bestreitet die Vorwürfe.

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Mit solchen Bildern wurde vor Radarkontr­ollen gewarnt.
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