20 Minuten - Bern

«Die Tat weist auf eine geistige Behinderun­g des Täters hin»

- DK/PAM Andreas Frei ist forensisch­er Psychiater.

Herr Frei, was geht in jemandem vor, der einer Dreijährig­en seinen Penis zeigt?

Die Tat weist auf eine geistige Behinderun­g des Täters hin. Wenn sich ein Täter so junge Opfer aussucht, überlegt man sich sicher, ob er nicht schwer gestört ist. Schliessli­ch ist es nicht normal, sondern krank, einem Kind seinen Penis zu zeigen.

Was macht eine solche Tat mit dem Opfer?

Da die Taten jeweils in einer fremden Umgebung mit einer ihm fremden Person passiert sind, ist anzunehmen, dass die Folgen für das Opfer voraussich­tlich minimal bleiben. Wäre die Tat bei dem Kind zu Hause mit einer ihm naheste- henden Person passiert, wäre das schlimmer, da das Vertrauens­verhältnis zerstört wäre. Das ist wohl auch einer der Gründe, warum der Täter nur zu einer Geldstrafe und einer ambulanten Therapie verurteilt wurde.

Wie meinen Sie das?

Das Urteil ist ein Hinweis darauf, dass es sich bei S. um einen Täter handelt, der nicht sehr raffiniert vorging und geistig relativ beschränkt ist. Aufgrund der Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft, ihn nicht in einer geschlosse­nen Institutio­n festzuhalt­en, ist davon auszugehen, dass sich sein Verhalten durch die ambulante Therapie korrigiere­n lässt. über die herbstlich­e Landschaft in vollen Zügen geniessen konnten.

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20M/FOTO: EPA
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